Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Betriebsausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Betriebsausschusses vom 11.11.2009 | ||||||
Ö 5 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Betriebsausschusses | ||||||
Ö 6 | Bekanntgabe der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters vom 02.12.2009 - Aufnahme eines Kommunaldarlehns für den Eigenbetrieb SSBZ in Höhe von 98.000,00 € ausgearbeitet von: EB SSBZ | V/STR/74/0159/09 | |||||
Ö 7 | 1. Änderung der Betriebssatzung der Stadt Zeitz für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz ausgearbeitet von: EB Abwasserbeseitigung Zeitz | V/STR/75/0164/10 | |||||
VORLAGE | |||||||
Der Stadtrat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Betriebssatzung Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Zeitz“ vom 16.12.2004
Auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 und § 44 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568) und in Verbindung mit dem Eigenbetriebsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 24. März 1997 (GVBl. LSA S. 446) in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 28.01.2010 folgende 1. Änderungssatzung zur Betriebssatzung vom 16.12.2004 beschlossen
Artikel 1 Änderungen
Der § 1 Gegenstand wird um folgenden Absatz 5 ergänzt: "(5) Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebes erfolgen nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches."
Artikel 2 Inkrafttreten
Die 1. Änderungssatzung der Betriebssatzung Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Zeitz“ vom 28.01.2010 tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
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20.01.2010 - Betriebsausschuss | |||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Betriebssatzung Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Zeitz“ vom 16.12.2004
Auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 und § 44 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568) und in Verbindung mit dem Eigenbetriebsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 24. März 1997 (GVBl. LSA S. 446) in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 28.01.2010 folgende 1. Änderungssatzung zur Betriebssatzung vom 16.12.2004 beschlossen
Artikel 1 Änderungen
Der § 1 Gegenstand wird um folgenden Absatz 5 ergänzt: "(5) Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebes erfolgen nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches."
Artikel 2 Inkrafttreten
Die 1. Änderungssatzung der Betriebssatzung Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Zeitz“ vom 28.01.2010 tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 8 davon anwesend: 8 Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 |
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28.01.2010 - Stadtrat Zeitz | |||||||
Ö 17 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/75/0164/10 | |||||||
Wird neu TOP 14.
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/75/0164/2801/10: Der Stadtrat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Betriebssatzung Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Zeitz“ vom 16.12.2004
Auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 und § 44 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568) und in Verbindung mit dem Eigenbetriebsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 24. März 1997 (GVBl. LSA S. 446) in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 28.01.2010 folgende 1. Änderungssatzung zur Betriebssatzung vom 16.12.2004 beschlossen
Artikel 1 Änderungen
Der § 1 Gegenstand wird um folgenden Absatz 5 ergänzt: "(5) Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebes erfolgen nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches."
Artikel 2 Inkrafttreten
Die 1. Änderungssatzung der Betriebssatzung Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Zeitz“ vom 28.01.2010 tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41 davon anwesend: 36 Ja-Stimmen: 36 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 |
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Ö 8 | Wirtschaftsplan 2010 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz (Stand 29.11.2009) ausgearbeitet von: EB Abwasserbeseitigung Zeitz | V/STR/75/0165/10 | |||||
Ö 9 | Feststellung des Jahresabschlusses 2008 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz ausgearbeitet von: EB Abwasserbeseitigung Zeitz | V/STR/75/0166/10 | |||||
Ö 10 | Allgemeine Anfragen | ||||||
N 11 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||
N 12 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Betriebsausschusses vom 11.11.2009 | ||||||
N 13 | Information über die Aufnahme eines Kommunalkredites für den EB Abwasserbeseitigung Zeitz - mündlich | ||||||
N 14 | Allgemeine Anfragen | ||||||
N 15 | Schließung der Sitzung | ||||||