Inhalt

Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Betriebsausschusses
Gremium: Betriebsausschuss
Datum: Mi, 04.05.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Betriebsausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Betriebsausschusses vom 13.04.2011  
BET1/0022/11  
Ö 5  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Betriebsausschusses      
Ö 6  
Bericht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie die Abwicklung des Vermögensplanes des Eigenbetriebes "Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz" (SSBZ) zum 31. März 2011  
V/STR/74/0533/11  
N 7     Einreichung einer Klage gegen den Bescheid des Burgenlandkreises vom 05.04.2011 zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz für das Wirtschaftsjahr 2011   V/STR/75/0540/11  
Ö 7.1  
Beitrittsbeschluss der Stadt Zeitz zum Genehmigungsbescheid der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises vom 05.04.2011 zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz für das Wirtschaftsjahr 2011  
V/STR/75/0536/11  
Ö 8  
12. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung - vom 19.12.1997  
V/STR/75/0535/11  
    VORLAGE
    Der Stadtrat beschließt die nachstehende 12

Der Stadtrat beschließt die nachstehende 12. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhe­bung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz – Entwässerungsge­bührensatzung – vom 19.12.1997.

 

12. Änderungssatzung

zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die

Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz

- Entwässerungsgebührensatzung –

vom 19.12.1997

 

Auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 und § 44 Abs. 3 Ziffer 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568) i. V. m. dem Kommunalabga­bengesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. d. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 19.05.2011 folgende 12. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhe­bung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz – Entwässerungsge­bührensatzung – vom 19.12.1997 beschlossen:

 

Artikel 1

Änderungen

 

Der § 5 der Entwässerungsgebührensatzung wird wie folgt neu gefasst:

 

(1) Die Abwassergebühr beträgt

 

Abrechnungsgebiete

Schmutzwasser-

beseitigung

Niederschlagswasser-

beseitigung

Gebiet der Gemarkungen

Zeitz und Zangenberg

                            2,95 EUR/m³

0,93 EUR/m²/Jahr

Gebiet des ehemaligen AZV Maibachtal, Gemarkungen Luckenau, Nonnewitz und Theißen

              zentral               3,14 EUR/m³

              Grundgebühr               9,95 EUR/Monat

              dezentral *)              2,74 EUR/m³

 

5,30 EUR/10 m²/Jahr

 

 

 

*) Die dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsgebühr wird erhoben für die Nutzung von Altka­nälen (Altkanalgebühr), sobald vorge­klärtes Schmutzwasser aus häuslichen Kläranlagen der öffentlichen Abwasserleitung zugeführt wird. Sie ist somit Gegenleistung für die Inanspruch­nahme der öf­fentlichen Abflussleitung zur Ableitung vorgeklärten Schmutzwassers.

Der Gebührenmaßstab für die Altkanalgebühr ist die vorgeklärte Schmutzwassermenge, die in die öffentliche Abflussleitung gelangt. Berechnungseinheit ist 1 m³ vorgeklärtes Schmutz­wasser.
 

Für die Berechnung der vorgeklärten Schmutzwassermenge gelten § 3, Abs. 1, Satz 2 und die Absätze 2, 3 und 4 entsprechend.

 

Der Antrag auf Absetzung ist bis zum 01.03. des folgenden Gebührenjahres schriftlich beim Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Zeitz“ einzureichen.

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Die 12. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft.

 

Zeitz, den …………………..

 

 

   
    04.05.2011 - Betriebsausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die nachstehende 12. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhe­bung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz – Entwässerungsge­bührensatzung – vom 19.12.1997.

 

12. Änderungssatzung

zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die

Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz

- Entwässerungsgebührensatzung –

vom 19.12.1997

 

Auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 und § 44 Abs. 3 Ziffer 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568) i. V. m. dem Kommunalabga­bengesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. d. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 19.05.2011 folgende 12. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhe­bung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz – Entwässerungsge­bührensatzung – vom 19.12.1997 beschlossen:

 

Artikel 1

Änderungen

 

Der § 5 der Entwässerungsgebührensatzung wird wie folgt neu gefasst:

 

(1) Die Abwassergebühr beträgt

 

Abrechnungsgebiete

Schmutzwasser-

beseitigung

Niederschlagswasser-

beseitigung

Gebiet der Gemarkungen

Zeitz und Zangenberg

                            2,95 EUR/m³

0,93 EUR/m²/Jahr

Gebiet des ehemaligen AZV Maibachtal, Gemarkungen Luckenau, Nonnewitz und Theißen

              zentral               3,14 EUR/m³

              Grundgebühr               9,95 EUR/Monat

              dezentral *)              2,74 EUR/m³

 

5,30 EUR/10 m²/Jahr

 

 

 

*) Die dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsgebühr wird erhoben für die Nutzung von Altka­nälen (Altkanalgebühr), sobald vorge­klärtes Schmutzwasser aus häuslichen Kläranlagen der öffentlichen Abwasserleitung zugeführt wird. Sie ist somit Gegenleistung für die Inanspruch­nahme der öf­fentlichen Abflussleitung zur Ableitung vorgeklärten Schmutzwassers.

Der Gebührenmaßstab für die Altkanalgebühr ist die vorgeklärte Schmutzwassermenge, die in die öffentliche Abflussleitung gelangt. Berechnungseinheit ist 1 m³ vorgeklärtes Schmutz­wasser.
 

Für die Berechnung der vorgeklärten Schmutzwassermenge gelten § 3, Abs. 1, Satz 2 und die Absätze 2, 3 und 4 entsprechend.

 

Der Antrag auf Absetzung ist bis zum 01.03. des folgenden Gebührenjahres schriftlich beim Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Zeitz“ einzureichen.

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Die 12. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft.

 

Zeitz, den …………………..

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    19.05.2011 - Stadtrat Zeitz
    Ö 15 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/75/0535/11   
    Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/75/0535/1905/11:

Der Stadtrat beschließt die nachstehende 12. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhe­bung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz – Entwässerungsge­bührensatzung – vom 19.12.1997.

 

12. Änderungssatzung

zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die

Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz

- Entwässerungsgebührensatzung –

vom 19.12.1997

 

Auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 und § 44 Abs. 3 Ziffer 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568) i. V. m. dem Kommunalabga­bengesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. d. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 19.05.2011 folgende 12. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhe­bung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz – Entwässerungsge­bührensatzung – vom 19.12.1997 beschlossen:

 

Artikel 1

Änderungen

 

Der § 5 der Entwässerungsgebührensatzung wird wie folgt neu gefasst:

 

(1) Die Abwassergebühr beträgt

 

Abrechnungsgebiete

Schmutzwasser-

beseitigung

Niederschlagswasser-

beseitigung

Gebiet der Gemarkungen

Zeitz und Zangenberg

                            2,95 EUR/m³

0,93 EUR/m²/Jahr

Gebiet des ehemaligen AZV Maibachtal, Gemarkungen Luckenau, Nonnewitz und Theißen

              zentral               3,14 EUR/m³

              Grundgebühr               9,95 EUR/Monat

              dezentral *)              2,74 EUR/m³

 

5,30 EUR/10 m²/Jahr

 

 

 

*) Die dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsgebühr wird erhoben für die Nutzung von Altka­nälen (Altkanalgebühr), sobald vorge­klärtes Schmutzwasser aus häuslichen Kläranlagen der öffentlichen Abwasserleitung zugeführt wird. Sie ist somit Gegenleistung für die Inanspruch­nahme der öf­fentlichen Abflussleitung zur Ableitung vorgeklärten Schmutzwassers.

Der Gebührenmaßstab für die Altkanalgebühr ist die vorgeklärte Schmutzwassermenge, die in die öffentliche Abflussleitung gelangt. Berechnungseinheit ist 1 m³ vorgeklärtes Schmutz­wasser.
 

Für die Berechnung der vorgeklärten Schmutzwassermenge gelten § 3, Abs. 1, Satz 2 und die Absätze 2, 3 und 4 entsprechend.

 

Der Antrag auf Absetzung ist bis zum 01.03. des folgenden Gebührenjahres schriftlich beim Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Zeitz“ einzureichen.

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Die 12. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft.

 

Zeitz, den …………………..

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

40

Ja-Stimmen:

40

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 9  
Stellungnahme der Stadt Zeitz zur Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt vom 08.12.2010 über die überörtliche Prüfung der Stadt Zeitz mit dem Schwerpunkt "Haushalts- und Wirtschaftsführung des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung"  
V/STR/BM/0534/11  
Ö 10  
Allgemeine Anfragen      
N 11     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 12     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Betriebsausschusses vom 13.04.2011    
N 13     Allgemeine Anfragen    
N 14     Schließung der Sitzung