Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Betriebsausschusses und der Beschlussfähigkeit | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Betriebsausschusses vom 13.04.2011 | BET1/0022/11 | ||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Betriebsausschusses | |||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Bericht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie die Abwicklung des Vermögensplanes des Eigenbetriebes "Stadtreinigungs- und Servicebetrieb der Stadt Zeitz" (SSBZ) zum 31. März 2011 | V/STR/74/0533/11 | ||||||||||||||||||||||||||
N 7 | Einreichung einer Klage gegen den Bescheid des Burgenlandkreises vom 05.04.2011 zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz für das Wirtschaftsjahr 2011 | V/STR/75/0540/11 | ||||||||||||||||||||||||||
Ö 7.1 | Beitrittsbeschluss der Stadt Zeitz zum Genehmigungsbescheid der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises vom 05.04.2011 zum Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz für das Wirtschaftsjahr 2011 | V/STR/75/0536/11 | ||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | 12. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung - vom 19.12.1997 | V/STR/75/0535/11 | ||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | ||||||||||||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt die nachstehende 12. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz – Entwässerungsgebührensatzung – vom 19.12.1997.
12. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung – vom 19.12.1997
Auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 und § 44 Abs. 3 Ziffer 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568) i. V. m. dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. d. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 19.05.2011 folgende 12. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz – Entwässerungsgebührensatzung – vom 19.12.1997 beschlossen:
Artikel 1 Änderungen
Der § 5 der Entwässerungsgebührensatzung wird wie folgt neu gefasst:
(1) Die Abwassergebühr beträgt
*) Die dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsgebühr wird erhoben für die Nutzung von Altkanälen (Altkanalgebühr), sobald vorgeklärtes Schmutzwasser aus häuslichen Kläranlagen der öffentlichen Abwasserleitung zugeführt wird. Sie ist somit Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abflussleitung zur Ableitung vorgeklärten Schmutzwassers. Der Gebührenmaßstab für die Altkanalgebühr ist die vorgeklärte Schmutzwassermenge, die in die öffentliche Abflussleitung gelangt. Berechnungseinheit ist 1 m³ vorgeklärtes Schmutzwasser. Für die Berechnung der vorgeklärten Schmutzwassermenge gelten § 3, Abs. 1, Satz 2 und die Absätze 2, 3 und 4 entsprechend.
Der Antrag auf Absetzung ist bis zum 01.03. des folgenden Gebührenjahres schriftlich beim Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Zeitz“ einzureichen.
Artikel 2 Inkrafttreten
Die 12. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft.
Zeitz, den …………………..
|
||||||||||||||||||||||||||||
04.05.2011 - Betriebsausschuss | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt die nachstehende 12. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz – Entwässerungsgebührensatzung – vom 19.12.1997.
12. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung – vom 19.12.1997
Auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 und § 44 Abs. 3 Ziffer 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568) i. V. m. dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. d. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 19.05.2011 folgende 12. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz – Entwässerungsgebührensatzung – vom 19.12.1997 beschlossen:
Artikel 1 Änderungen
Der § 5 der Entwässerungsgebührensatzung wird wie folgt neu gefasst:
(1) Die Abwassergebühr beträgt
*) Die dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsgebühr wird erhoben für die Nutzung von Altkanälen (Altkanalgebühr), sobald vorgeklärtes Schmutzwasser aus häuslichen Kläranlagen der öffentlichen Abwasserleitung zugeführt wird. Sie ist somit Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abflussleitung zur Ableitung vorgeklärten Schmutzwassers. Der Gebührenmaßstab für die Altkanalgebühr ist die vorgeklärte Schmutzwassermenge, die in die öffentliche Abflussleitung gelangt. Berechnungseinheit ist 1 m³ vorgeklärtes Schmutzwasser. Für die Berechnung der vorgeklärten Schmutzwassermenge gelten § 3, Abs. 1, Satz 2 und die Absätze 2, 3 und 4 entsprechend.
Der Antrag auf Absetzung ist bis zum 01.03. des folgenden Gebührenjahres schriftlich beim Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Zeitz“ einzureichen.
Artikel 2 Inkrafttreten
Die 12. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft.
Zeitz, den …………………..
Abstimmungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||||||||||
19.05.2011 - Stadtrat Zeitz | ||||||||||||||||||||||||||||
Ö 15 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/75/0535/11 | ||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/75/0535/1905/11: Der Stadtrat beschließt die nachstehende 12. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz – Entwässerungsgebührensatzung – vom 19.12.1997.
12. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung – vom 19.12.1997
Auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 und § 44 Abs. 3 Ziffer 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568) i. V. m. dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. d. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 19.05.2011 folgende 12. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz – Entwässerungsgebührensatzung – vom 19.12.1997 beschlossen:
Artikel 1 Änderungen
Der § 5 der Entwässerungsgebührensatzung wird wie folgt neu gefasst:
(1) Die Abwassergebühr beträgt
*) Die dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsgebühr wird erhoben für die Nutzung von Altkanälen (Altkanalgebühr), sobald vorgeklärtes Schmutzwasser aus häuslichen Kläranlagen der öffentlichen Abwasserleitung zugeführt wird. Sie ist somit Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abflussleitung zur Ableitung vorgeklärten Schmutzwassers. Der Gebührenmaßstab für die Altkanalgebühr ist die vorgeklärte Schmutzwassermenge, die in die öffentliche Abflussleitung gelangt. Berechnungseinheit ist 1 m³ vorgeklärtes Schmutzwasser. Für die Berechnung der vorgeklärten Schmutzwassermenge gelten § 3, Abs. 1, Satz 2 und die Absätze 2, 3 und 4 entsprechend.
Der Antrag auf Absetzung ist bis zum 01.03. des folgenden Gebührenjahres schriftlich beim Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Zeitz“ einzureichen.
Artikel 2 Inkrafttreten
Die 12. Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft.
Zeitz, den …………………..
Abstimmungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Stellungnahme der Stadt Zeitz zur Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt vom 08.12.2010 über die überörtliche Prüfung der Stadt Zeitz mit dem Schwerpunkt "Haushalts- und Wirtschaftsführung des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung" | V/STR/BM/0534/11 | ||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Allgemeine Anfragen | |||||||||||||||||||||||||||
N 11 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | |||||||||||||||||||||||||||
N 12 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Betriebsausschusses vom 13.04.2011 | |||||||||||||||||||||||||||
N 13 | Allgemeine Anfragen | |||||||||||||||||||||||||||
N 14 | Schließung der Sitzung | |||||||||||||||||||||||||||