Inhalt

Tagesordnung - Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss
Datum: Di, 21.06.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:20
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
Anlagen:
Protokoll 30.05.2011 KAB
Teilnehmer 30-05-2011

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses vom 03.05.2011  
FINA1/0015/11  
Ö 5  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses      
Ö 6  
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Luckenau mit der Stellungnahme des Oberbürgermeisters zur Bestätigung der Jahresrechnung und Entlastung der Bürgermeisterin der Gemeinde Luckenau  
V/STR/14/0497/11  
Ö 7  
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Döbris mit der Stellungnahme des Oberbürgemeisters zur Bestätigung der Jahresrechnung und der Entlastung des Bürgermeisters und des Oberbürgermeisters  
Enthält Anlagen
V/STR/14/0554/11  
Ö 8  
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Geußnitz mit der Stellungnahme des Oberbürgermeisters zur Bestätigung der Jahresrechnung und der Entlastung des Bürgermeisters und des Oberbürgermeisters  
Enthält Anlagen
V/STR/14/0561/11  
Ö 9  
Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2009 der Stadt Zeitz mit der Stellungnahme des Oberbürgermeisters zur Bestätigung der Jahresrechnung 2009 und der Entlastung des Oberbürgermeisters ausgearbeitet vom: Rechnungsprüfungsamt  
Enthält Anlagen
V/STR/14/0575/11  
Ö 10  
Informationen über den Sachstand und zum aktuellen Arbeitsstand des Haushaltsplanes und Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2011 (mündlich)      
Ö 11  
Umsetzung, Aufbau und Durchführung der Ausstellung "Die alte Domkirche und das neue Kollegiatstift. Die Zeitzer Residenz der Naumburger Bischöfe" im Museum Moritzburg - Freigabe der geplanten Haushaltsmittel innerhalb der vorläufigen Haushaltsführung  
V/STR/40/0574/11  
Ö 12  
Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
V/STR/40/0578/11  
    VORLAGE
    Beschlusstext

Beschlusstext

 

1.       Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt mit Wirkung vom  01.08.2011 die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz       (Anlage 1).

 

2.       Gleichzeitig treten folgende Satzungen außer Kraft:

 

2.1.   Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz beschlossen durch den Stadtrat am 02.06.2005 mit der Beschluss-Nummer IV/0191/0206/05

 

2.2.   Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Kayna beschlossen  durch den Gemeinderat Kayna in seiner Sitzung am 17.07.2003 Beschluss-Nr.: 41/III/2003 und ihrer Änderung vom 10.07.2007 Nr.: 717/37IV/07

 

2.3.   Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Geußnitz beschlossen  durch den Gemeinderat Geußnitz in seiner Sitzung am 23.11.2004 Beschluss-Nr.: 12-IV-5-2004 und ihrer Änderung vom 03.07.2007                                Nr.: IV/GEG/40/0039/07

 

2.4.   Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Theißen beschlossen  durch den Gemeinderat Theißen in seiner Sitzung am 22.05.2003, Beschluss-Nr.: 31-05-03 und ihren Änderungen vom 28.06.2007 IV/GTH/40/0137/07 und vom 29.10.2009 Nr.: V/GTH/40/0013/09

 

2.5.   Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Luckenau beschlossen  durch den Gemeinderat Luckenau in seiner Sitzung am 11.06.2003, Beschluss-Nr.: 14-06-03 und ihren Änderungen vom 27.06.2007  V/GLU/40/0047/07 und 30.09.2009 Nr.: V/GLU/40/0005/09

 

3.       Die in den Ortsteilen zurzeit gültigen Elternbeiträge bleiben wie folgt in Kraft:

 

(1)    Abweichend von den Kostenbeiträgen nach § 8 Abs. 1 dieser Satzung werden

 

1.       für die Inanspruchnahme der Angebote in der Städtischen Kindertageseinrichtung Schnauderbienchen Pfalzstraße 1, 06712 Zeitz OT Kayna bis zum 30.06.2014 Kostenbeiträge gemäß Anlage 6 dieser Satzung erhoben.

 

2.       für die Inanspruchnahme der Angebote in der Städtischen Kindertageseinrichtung Kleine Entdecker, Rödener Weg 10, 06712 Zeitz OT Geußnitz bis zum 31.12.2013 Kostenbeiträge gemäß Anlage 7 dieser Satzung erhoben.

 

3.       für die Inanspruchnahme der Angebote in der Städtischen Kindertageseinrichtung Kleine Maulwürfe, Am Park 6, 06711 Zeitz OT Theißen bis zum 31.12.2014 Kostenbeiträge gemäß Anlage 4 dieser Satzung erhoben.

 

4.       für die Inanspruchnahme der Angebote in der Städtischen Kindertageseinrichtung Kleine Wald-Spatzen, Siedlung 13, 06711 Zeitz OT Luckenau bis zum 30.06.2014 Kostenbeiträge gemäß Anlage 5 dieser Satzung erhoben.

 

(2)    Nach Ablauf der in Abs. 1 Nr. 1 – 4 genannten Stichtage werden für die Inanspruch-

nahme der Angebote in den dort benannten Kindertageseinrichtungen die unter

§ 8 Abs. 1 dieser Satzung festgelegten Kostenbeiträge erhoben.

 

   
    06.06.2011 - Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
    Ö 9 - abgelehnt
    Beschluss:

Beschluss:

Beschlusstext

 

1.      Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt mit Wirkung vom  01.08.2011 die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz       (Anlage 1).

 

2.      Gleichzeitig treten folgende Satzungen außer Kraft:

 

2.1.  Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz beschlossen durch den Stadtrat am 02.06.2005 mit der Beschluss-Nummer IV/0191/0206/05

 

2.2.  Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Kayna beschlossen  durch den Gemeinderat Kayna in seiner Sitzung am 17.07.2003 Beschluss-Nr.: 41/III/2003 und ihrer Änderung vom 10.07.2007 Nr.: 717/37IV/07

 

2.3.  Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Geußnitz beschlossen  durch den Gemeinderat Geußnitz in seiner Sitzung am 23.11.2004 Beschluss-Nr.: 12-IV-5-2004 und ihrer Änderung vom 03.07.2007                                Nr.: IV/GEG/40/0039/07

 

2.4.  Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Theißen beschlossen  durch den Gemeinderat Theißen in seiner Sitzung am 22.05.2003, Beschluss-Nr.: 31-05-03 und ihren Änderungen vom 28.06.2007 IV/GTH/40/0137/07 und vom 29.10.2009 Nr.: V/GTH/40/0013/09

 

2.5.  Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Luckenau beschlossen  durch den Gemeinderat Luckenau in seiner Sitzung am 11.06.2003, Beschluss-Nr.: 14-06-03 und ihren Änderungen vom 27.06.2007  V/GLU/40/0047/07 und 30.09.2009 Nr.: V/GLU/40/0005/09

 

3.      Die in den Ortsteilen zurzeit gültigen Elternbeiträge bleiben wie folgt in Kraft:

 

(1)   Abweichend von den Kostenbeiträgen nach § 8 Abs. 1 dieser Satzung werden

 

1.      für die Inanspruchnahme der Angebote in der Städtischen Kindertageseinrichtung Schnauderbienchen Pfalzstraße 1, 06712 Zeitz OT Kayna bis zum 30.06.2014 Kostenbeiträge gemäß Anlage 6 dieser Satzung erhoben.

 

2.      für die Inanspruchnahme der Angebote in der Städtischen Kindertageseinrichtung Kleine Entdecker, Rödener Weg 10, 06712 Zeitz OT Geußnitz bis zum 31.12.2013 Kostenbeiträge gemäß Anlage 7 dieser Satzung erhoben.

 

3.      für die Inanspruchnahme der Angebote in der Städtischen Kindertageseinrichtung Kleine Maulwürfe, Am Park 6, 06711 Zeitz OT Theißen bis zum 31.12.2014 Kostenbeiträge gemäß Anlage 4 dieser Satzung erhoben.

 

4.      für die Inanspruchnahme der Angebote in der Städtischen Kindertageseinrichtung Kleine Wald-Spatzen, Siedlung 13, 06711 Zeitz OT Luckenau bis zum 30.06.2014 Kostenbeiträge gemäß Anlage 5 dieser Satzung erhoben.

 

(2)   Nach Ablauf der in Abs. 1 Nr. 1 – 4 genannten Stichtage werden für die Inanspruch-

nahme der Angebote in den dort benannten Kindertageseinrichtungen die unter

§ 8 Abs. 1 dieser Satzung festgelegten Kostenbeiträge erhoben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

5

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    21.06.2011 - Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Beschlusstext

 

1.      Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt mit Wirkung vom  01.08.2011 die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz       (Anlage 1).

 

2.      Gleichzeitig treten folgende Satzungen außer Kraft:

 

2.1.  Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz beschlossen durch den Stadtrat am 02.06.2005 mit der Beschluss-Nummer IV/0191/0206/05

 

2.2.  Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Kayna beschlossen  durch den Gemeinderat Kayna in seiner Sitzung am 17.07.2003 Beschluss-Nr.: 41/III/2003 und ihrer Änderung vom 10.07.2007 Nr.: 717/37IV/07

 

2.3.  Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Geußnitz beschlossen  durch den Gemeinderat Geußnitz in seiner Sitzung am 23.11.2004 Beschluss-Nr.: 12-IV-5-2004 und ihrer Änderung vom 03.07.2007                                Nr.: IV/GEG/40/0039/07

 

2.4.  Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Theißen beschlossen  durch den Gemeinderat Theißen in seiner Sitzung am 22.05.2003, Beschluss-Nr.: 31-05-03 und ihren Änderungen vom 28.06.2007 IV/GTH/40/0137/07 und vom 29.10.2009 Nr.: V/GTH/40/0013/09

 

2.5.  Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Luckenau beschlossen  durch den Gemeinderat Luckenau in seiner Sitzung am 11.06.2003, Beschluss-Nr.: 14-06-03 und ihren Änderungen vom 27.06.2007  V/GLU/40/0047/07 und 30.09.2009 Nr.: V/GLU/40/0005/09

 

3.      Die in den Ortsteilen zurzeit gültigen Elternbeiträge bleiben wie folgt in Kraft:

 

(1)   Abweichend von den Kostenbeiträgen nach § 8 Abs. 1 dieser Satzung werden

 

1.      für die Inanspruchnahme der Angebote in der Städtischen Kindertageseinrichtung Schnauderbienchen Pfalzstraße 1, 06712 Zeitz OT Kayna bis zum 30.06.2014 Kostenbeiträge gemäß Anlage 6 dieser Satzung erhoben.

 

2.      für die Inanspruchnahme der Angebote in der Städtischen Kindertageseinrichtung Kleine Entdecker, Rödener Weg 10, 06712 Zeitz OT Geußnitz bis zum 31.12.2013 Kostenbeiträge gemäß Anlage 7 dieser Satzung erhoben.

 

3.      für die Inanspruchnahme der Angebote in der Städtischen Kindertageseinrichtung Kleine Maulwürfe, Am Park 6, 06711 Zeitz OT Theißen bis zum 31.12.2014 Kostenbeiträge gemäß Anlage 4 dieser Satzung erhoben.

 

4.      für die Inanspruchnahme der Angebote in der Städtischen Kindertageseinrichtung Kleine Wald-Spatzen, Siedlung 13, 06711 Zeitz OT Luckenau bis zum 30.06.2014 Kostenbeiträge gemäß Anlage 5 dieser Satzung erhoben.

 

(2)   Nach Ablauf der in Abs. 1 Nr. 1 – 4 genannten Stichtage werden für die Inanspruch-

nahme der Angebote in den dort benannten Kindertageseinrichtungen die unter

§ 8 Abs. 1 dieser Satzung festgelegten Kostenbeiträge erhoben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    07.07.2011 - Stadtrat Zeitz
    Ö 32 - abgelehnt BESCHLUSS: V/STR/40/0578/11   
    Beschluss einschließlich der Änderung im § 4 Absatz 5:

Beschluss einschließlich der Änderung im § 4 Absatz 5:

Beschluss-Nr. V/STR/40/0578/0707/11:

 

1.      Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt mit Wirkung vom  01.08.2011 die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz       (Anlage 1).

 

2.      Gleichzeitig treten folgende Satzungen außer Kraft:

 

2.1.  Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz beschlossen durch den Stadtrat am 02.06.2005 mit der Beschluss-Nummer IV/0191/0206/05

 

2.2.  Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Kayna beschlossen  durch den Gemeinderat Kayna in seiner Sitzung am 17.07.2003 Beschluss-Nr.: 41/III/2003 und ihrer Änderung vom 10.07.2007 Nr.: 717/37IV/07

 

2.3.  Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Geußnitz beschlossen  durch den Gemeinderat Geußnitz in seiner Sitzung am 23.11.2004 Beschluss-Nr.: 12-IV-5-2004 und ihrer Änderung vom 03.07.2007                                Nr.: IV/GEG/40/0039/07

 

2.4.  Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Theißen beschlossen  durch den Gemeinderat Theißen in seiner Sitzung am 22.05.2003, Beschluss-Nr.: 31-05-03 und ihren Änderungen vom 28.06.2007 IV/GTH/40/0137/07 und vom 29.10.2009 Nr.: V/GTH/40/0013/09

 

2.5.  Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Luckenau beschlossen  durch den Gemeinderat Luckenau in seiner Sitzung am 11.06.2003, Beschluss-Nr.: 14-06-03 und ihren Änderungen vom 27.06.2007  V/GLU/40/0047/07 und 30.09.2009 Nr.: V/GLU/40/0005/09

 

3.      Die in den Ortsteilen zurzeit gültigen Elternbeiträge bleiben wie folgt in Kraft:

 

(1)   Abweichend von den Kostenbeiträgen nach § 8 Abs. 1 dieser Satzung werden

 

1.      für die Inanspruchnahme der Angebote in der Städtischen Kindertageseinrichtung Schnauderbienchen Pfalzstraße 1, 06712 Zeitz OT Kayna bis zum 30.06.2014 Kostenbeiträge gemäß Anlage 6 dieser Satzung erhoben.

 

2.      für die Inanspruchnahme der Angebote in der Städtischen Kindertageseinrichtung Kleine Entdecker, Rödener Weg 10, 06712 Zeitz OT Geußnitz bis zum 31.12.2013 Kostenbeiträge gemäß Anlage 7 dieser Satzung erhoben.

 

3.      für die Inanspruchnahme der Angebote in der Städtischen Kindertageseinrichtung Kleine Maulwürfe, Am Park 6, 06711 Zeitz OT Theißen bis zum 31.12.2014 Kostenbeiträge gemäß Anlage 4 dieser Satzung erhoben.

 

4.      für die Inanspruchnahme der Angebote in der Städtischen Kindertageseinrichtung Kleine Wald-Spatzen, Siedlung 13, 06711 Zeitz OT Luckenau bis zum 30.06.2014 Kostenbeiträge gemäß Anlage 5 dieser Satzung erhoben.

 

(2)   Nach Ablauf der in Abs. 1 Nr. 1 – 4 genannten Stichtage werden für die Inanspruch-

nahme der Angebote in den dort benannten Kindertageseinrichtungen die unter

§ 8 Abs. 1 dieser Satzung festgelegten Kostenbeiträge erhoben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

37

Ja-Stimmen:

  9

Nein-Stimmen:

19

Stimmenthaltungen:

  9

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

Ablehnung.

 

Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, gibt zu Protokoll, wegen der Rechtswidrigkeit und Nachteiligkeit wird der Oberbürgermeister in Widerspruch gehen und die Behandlung erfolgt entsprechend der Fristen in einer Sondersitzung.

   
    27.07.2011 - Stadtrat Zeitz
    Ö 5 - abgelehnt BESCHLUSS: V/STR/40/0578/11   
    Beschluss mit der geänderten Fassung im § 4 Absatz 5…

Beschluss mit der geänderten Fassung im § 4 Absatz 5….von 3 Wochen auf 2 Wochen…:

Beschluss-Nr. V/STR/40/0578/2707/11:

 

1.      Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt mit Wirkung vom  01.08.2011 die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz       (Anlage 1).

 

2.      Gleichzeitig treten folgende Satzungen außer Kraft:

 

2.1.  Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz beschlossen durch den Stadtrat am 02.06.2005 mit der Beschluss-Nummer IV/0191/0206/05

 

2.2.  Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Kayna beschlossen  durch den Gemeinderat Kayna in seiner Sitzung am 17.07.2003 Beschluss-Nr.: 41/III/2003 und ihrer Änderung vom 10.07.2007 Nr.: 717/37IV/07

 

2.3.  Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Geußnitz beschlossen  durch den Gemeinderat Geußnitz in seiner Sitzung am 23.11.2004 Beschluss-Nr.: 12-IV-5-2004 und ihrer Änderung vom 03.07.2007                                Nr.: IV/GEG/40/0039/07

 

2.4.  Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Theißen beschlossen  durch den Gemeinderat Theißen in seiner Sitzung am 22.05.2003, Beschluss-Nr.: 31-05-03 und ihren Änderungen vom 28.06.2007 IV/GTH/40/0137/07 und vom 29.10.2009 Nr.: V/GTH/40/0013/09

 

2.5.  Satzung über die Benutzung der Kindereinrichtung der Gemeinde Luckenau beschlossen  durch den Gemeinderat Luckenau in seiner Sitzung am 11.06.2003, Beschluss-Nr.: 14-06-03 und ihren Änderungen vom 27.06.2007  V/GLU/40/0047/07 und 30.09.2009 Nr.: V/GLU/40/0005/09

 

3.      Die in den Ortsteilen zurzeit gültigen Elternbeiträge bleiben wie folgt in Kraft:

 

(1)   Abweichend von den Kostenbeiträgen nach § 8 Abs. 1 dieser Satzung werden

 

1.      für die Inanspruchnahme der Angebote in der Städtischen Kindertageseinrichtung Schnauderbienchen Pfalzstraße 1, 06712 Zeitz OT Kayna bis zum 30.06.2014 Kostenbeiträge gemäß Anlage 6 dieser Satzung erhoben.

 

2.      für die Inanspruchnahme der Angebote in der Städtischen Kindertageseinrichtung Kleine Entdecker, Rödener Weg 10, 06712 Zeitz OT Geußnitz bis zum 31.12.2013 Kostenbeiträge gemäß Anlage 7 dieser Satzung erhoben.

 

3.      für die Inanspruchnahme der Angebote in der Städtischen Kindertageseinrichtung Kleine Maulwürfe, Am Park 6, 06711 Zeitz OT Theißen bis zum 31.12.2014 Kostenbeiträge gemäß Anlage 4 dieser Satzung erhoben.

 

4.      für die Inanspruchnahme der Angebote in der Städtischen Kindertageseinrichtung Kleine Wald-Spatzen, Siedlung 13, 06711 Zeitz OT Luckenau bis zum 30.06.2014 Kostenbeiträge gemäß Anlage 5 dieser Satzung erhoben.

 

(2)   Nach Ablauf der in Abs. 1 Nr. 1 – 4 genannten Stichtage werden für die Inanspruch-

nahme der Angebote in den dort benannten Kindertageseinrichtungen die unter

§ 8 Abs. 1 dieser Satzung festgelegten Kostenbeiträge erhoben.

 

Namentliche Abstimmung:

 

Name, Vorname

Ja

Nein

Enthaltung

Buzalski, Hans-Dieter

X

 

 

Brunn, Klaus

 

X

 

Dreblow, Kerstin

 

 

X

Engel, Eugen

 

X

 

Enzmann, Matthias

 

X

 

Eschner, Annette

 

X

 

Gentsch, Lothar

 

X

 

Hartung, Ralf

 

X

 

Hedrich, Herbert

 

X

 

Heller, Horst

 

X

 

Hinke, Heiko

 

X

 

Hörig, Norbert

 

X

 

Kutschick, Siegfried

 

X

 

Melzer, Karl

X

 

 

Musgiller, Matthias

 

X

 

Otto, Andreas

 

X

 

Prüfe, Heiko

 

X

 

Dr. Pröve, Günter

 

X

 

Richter, Lutz

X

 

 

Rieseberg, Angela

 

X

 

Rossner-Sauerbier, Henriette

X

 

 

Dr. Röhler, Jörn

X

 

 

Schenk, Ralf

X

 

 

Schröder, Jochen

X

 

 

Schwarz, Stephan

 

X

 

Späte Margarete

X

 

 

Seidelt, Roland

 

X

 

Stirbo, Margit

 

X

 

Spindler, Jutta

X

 

 

Strauch, Joachim

 

X

 

Weißbrodt, Sven

X

 

 

Wetzelt, Karin

X

 

 

Zetzsche, Steffi

X

 

 

Dr. Kunze, Volkmar

Oberbürgermeister

X

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

34

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

20

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

Ablehnung.

 

Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, informiert, da die Begründung die Rechtswidrigkeit war und der Gesetzgeber sagt, dass der Oberbürgermeister einen Beschluss widersprechen muss, wenn er der Auffassung ist, dass dieser rechtswidrig ist, dass er auch hier an dieser Stelle selbstverständlich wieder widersprechen soll und damit der Vorgang zur Kommunalaufsicht gehe.

Ö 13  
Ausführungen des Oberbürgermeisters zur Problematik "Prüfbericht des Landesrechnungshofes zur Abwasserbeseitigung"      
Ö 14  
Allgemeine Anfragen      
N 15     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 16     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Finanz-/Rechnungsprüfungsausschusses vom 03.05.2011    
N 17     Sachstand über Maßnahmen zur Beitreibung offener Forderungen der Stadt Zeitz (mündlich)    
N 18     Beantwortung der Anfrage vom Finanz-/Rechnungsprüfungsausschuss am 03.05.2011 - TOP 22 hier: Anfrage Frau Späte zur Verpachtung Freibad Theißen   V/STR/40/0583/11  
N 19     Allgemeine Anfragen    
N 20     Schließung der Sitzung    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Protokoll 30.05.2011 KAB (4817 KB)    
Anlage 2 2 Teilnehmer 30-05-2011 (54 KB)