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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 28.09.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
Zusatz: Weiterhin werden eingeladen: Herr POR Mario Schwan, Leiter des Polizeireviers BLK zu TOP 5
Anlagen:
Info aus FB 65 BA 28.09.2011-TOP 9

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 24.08.2011  
BAU1/0017/11  
Ö 5  
Aufgaben der Gefahrenabwehr bei Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, in Verantwortung von Polizei und Ordnungsbehörden      
Ö 6  
Änderung des Geltungsbereichs und der Planungsziele für den Bebauungsplan Nr. 16-B "Ehemalige Panzerkaserne" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0624/11  
    VORLAGE
    Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1. Der Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 16-B  „Ehemalige

    Panzerkaserne“ wird zugestimmt. Er umfasst die Flurstücke 225, 159, 123/1 und 177

    der Flur 6 in der Gemarkung Zeitz.

 

2. Den geänderten Planungszielen:

·         Schaffung von Baurecht für ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik

·         gewerbliche Nutzung entlang der Friedensstraße

    wird zugestimmt.

 

3. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch soll wie  

    folgt durchgeführt werden:

    Bekanntmachung, dass die Möglichkeit besteht, sich innerhalb einer Frist bei der

    Stadtverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes zu

    informieren und es wird Gelegenheit zur Erörterung gegeben.

 

4. Eine Umweltprüfung mit Umweltbericht wird gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch erarbeitet.

 

5. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).

 

 

   
    28.09.2011 - Bauausschuss
    Ö 6 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1. Der Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 16-B  „Ehemalige

    Panzerkaserne“ wird zugestimmt. Er umfasst die Flurstücke 225, 159, 123/1 und 177

    der Flur 6 in der Gemarkung Zeitz.

 

2. Den geänderten Planungszielen:

·         Schaffung von Baurecht für ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik

·         gewerbliche Nutzung entlang der Friedensstraße außer Einzelhandel

    wird zugestimmt.

 

3. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch soll wie  

    folgt durchgeführt werden:

    Bekanntmachung, dass die Möglichkeit besteht, sich innerhalb einer Frist bei der

    Stadtverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes zu

    informieren und es wird Gelegenheit zur Erörterung gegeben.

 

4. Eine Umweltprüfung mit Umweltbericht wird gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch erarbeitet.

 

5. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).

 

 

 

Abstimmungsergebnis ergänzter Beschluss:

Abstimmungsergebnis ergänzter Beschluss:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    06.10.2011 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 6 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Ergänzungsantrag Herr Heller:

Ausweitung des vorderen Bereiches der Fläche zur gewerblichen Nutzung von 70 m auf

120 m im Abstand von der Friedensstraße.

 

Abstimmung zum Antrag:

Ja-Stimmen:                            8

Nein-Stimmen:              0

Enthaltungen:                            3

 

Geänderter Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt unter Berücksichtigung des Ergänzungsantrages:

 

1. Der Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 16-B  „Ehemalige

    Panzerkaserne“ wird zugestimmt. Er umfasst die Flurstücke 225, 159, 123/1 und 177

    der Flur 6 in der Gemarkung Zeitz.

 

2. Den geänderten Planungszielen:

·         Schaffung von Baurecht für ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik

·         gewerbliche Nutzung entlang der Friedensstraße außer Einzelhandel

    wird zugestimmt.

 

3. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch soll wie  

    folgt durchgeführt werden:

    Bekanntmachung, dass die Möglichkeit besteht, sich innerhalb einer Frist bei der

    Stadtverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes zu

    informieren und es wird Gelegenheit zur Erörterung gegeben.

 

4. Eine Umweltprüfung mit Umweltbericht wird gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch erarbeitet.

 

5. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).

Abstimmungsergebnis zur ergänzten Vorlage:

Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschluss:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

  9

Nein-Stimmen:

  2

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    13.10.2011 - Stadtrat Zeitz
    Ö 12 - geändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0624/11   
    Hierzu liegt ein Lebenslauf zum Beratungsverlauf der Vorlage und dem geändertem Beschluss im Hauptausschuss am 06

Hierzu liegt ein Lebenslauf zum Beratungsverlauf der Vorlage und dem geändertem Beschluss im Hauptausschuss am 06.10.2011 aus. Ebenfalls liegt vom Fachbereich heute ein neuer Beschlusstext vor.

 

Zum vorliegenden neuen Beschlusstext gibt der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, die notwendigen Ausführungen bzw. anhand der vorliegenden Pläne Erläuterungen.

Zunächst verweist er auf den Plan, welcher Beratungsgegenstand im Hauptausschuss am 06.10.2011 war. Wie aus dem vorliegenden Lebenslauf zu entnehmen ist, wurden im Hauptausschuss in der Erörterung zwei Ergänzungen behandelt und dann auch beschlossen, nämlich dass die ursprüngliche Bemaßung der Bebauungstiefe von 70 m auf 120 m erweitert werden soll. Zu diesem Zeitpunkt war es auch aus dem Kenntnisstand des Bürgermeisters, Herrn Otto und der Verwaltung eine richtige Entscheidung.

Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, hat heute mit einem Investor ein sehr intensives Gespräch geführt, der beabsichtigen würde, wenn alles stimmt, im März 2012 Baubeginn zu haben. Dieser Investor ist sehr intensiv gewillt das zu tun. Er benötigt für sein Bauvorhaben genau die im Plan grau dargestellte Fläche komplett in der Länge, weil die Anlage so lang ist. Damit ist natürlich die in dem Änderungsbeschluss des Hauptausschusses dahinter liegende Fläche, zumindest in dem Verfahren, so schnell nicht mehr erschließbar. Es handelt sich um eine Produktionsstätte, der Name kann im nichtöffentlichen Teil gesagt werden. Aber dies muss jetzt hier im öffentlichen Teil getan werden. Deshalb hat die Verwaltung auch den Beschlusstext geändert vorgelegt. Wir haben nicht mehr den Billigungs- und Auslegungsbeschluss, sondern auf der Basis des Bisherigen die Offenlage, ansonsten ist das Baurecht nicht zu schaffen. Deshalb hat der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, die Bitte, und das ist vom neuen Text abgedeckt, dass der Plan in dieser Fassung, wie er hier jetzt auf dem Bildschirm dargestellt ist, beschlossen wird. Mit diesem Investor erledigt sich auch die im Hauptausschuss aufgeworfene Frage, Einzelhandel auszuschließen. Sollte der Investor doch zurückziehen, ist es der Verwaltung immer noch unbenommen, das andere erneut vorzulegen.

 

In der nachfolgenden Diskussion zieht Herr Heller (Vorsitzender der Fraktion Die Linke.) seinen im Hauptausschuss gestellten Änderungsbeschluss zurück und seine Fraktion wird dem neuen Beschluss zustimmen.

 

Nach Beendigung der Diskussion beginnt Herr Engel, Vorsitzender des Stadtrates, mit den Abstimmungen.

Hierzu erläutert der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze:

Notwendig sind zwei Abstimmungen.

Abgestimmt wird über das heute aus dem Fachbereich vorgelegte Blatt - Bebauungsplan Nr. 16 B „Ehemalige Panzerkaserne“ neuer Beschlusstext -. Dieses Blatt muss beschlossen werden, d. h. dass wir in das Verfahren der Offenlage wechseln. Wechsel von der alten Vorlage in diese Vorlage muss beschlossen werden. Nach dieser Abstimmung wird über den Inhalt dieser Vorlage abgestimmt.

 

Zu den Abstimmungen:

1. Abstimmung:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, dass von der alten Vorlage in die heute neu ausgelegte Vorlage - Bebauungsplan Nr. 16 B „Ehemalige Panzerkaserne“ neuer Beschlusstext - gewechselt wird, die als Kernaussage die Offenlage hat.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

36

Ja-Stimmen:

33

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

 

2. Abstimmung:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/0624/1310/11:

Der Stadtrat beschließt:

 

1. Der Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 16-B  „Ehemalige

    Panzerkaserne“ wird zugestimmt. Er umfasst die Flurstücke 225, 159, 123/1 und 177

    der Flur 6 in der Gemarkung Zeitz.

 

2. Den geänderten Planungszielen:

·         Schaffung von Baurecht für ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik

·         gewerbliche Nutzung entlang der Friedensstraße

    wird zugestimmt.

 

3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 B „Ehemalige Panzerkaserne“ der Stadt Zeitz  

    wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 B, 

    bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) ist nach § 3 Abs. 2 

    BauGB öffentlich auszulegen.

 

4. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der

    Auslegung zu benachrichtigen.

 

5. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

36

Ja-Stimmen:

32

Nein-Stimmen:

  2

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 7  
Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 22 "Zekiwa Altwerk" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0625/11  
Ö 8  
Aufhebung des Beschlusses Nr. III/0531/3101/02 zur Entwicklung einer Lokalen Agenda 21 ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
V/STR/65/0626/11  
Ö 9  
Informationen aus den Fachbereichen      
Ö 10  
Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung      
Ö 11  
Enthält Anlagen
Allgemeine Anfragen      
N 12     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 13     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 24.08.2011    
N 14     Allgemeine Anfragen - Beantwortung Anfrage zum Grundstück Th.-Arnold-Promenade durch FB Baurecht    
N 15     Schließung der Sitzung    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Info aus FB 65 BA 28.09.2011-TOP 9 (38 KB)