Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 24.08.2011 | BAU1/0017/11 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Aufgaben der Gefahrenabwehr bei Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, in Verantwortung von Polizei und Ordnungsbehörden | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Änderung des Geltungsbereichs und der Planungsziele für den Bebauungsplan Nr. 16-B "Ehemalige Panzerkaserne" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0624/11 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 22 "Zekiwa Altwerk" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0625/11 | |||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 der Stadt Zeitz „Zekiwa-Altwerk“ und der dazugehörige Entwurf der Begründung einschließlich dem Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Entwurf der Begründung einschließlich Umwelt- bericht sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
3. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||
28.09.2011 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 der Stadt Zeitz „Zekiwa-Altwerk“ und der dazugehörige Entwurf der Begründung einschließlich dem Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Entwurf der Begründung einschließlich Umwelt- bericht sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
3. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||
06.10.2011 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 der Stadt Zeitz „Zekiwa-Altwerk“ und der dazugehörige Entwurf der Begründung einschließlich dem Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Entwurf der Begründung einschließlich Umwelt- bericht sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
3. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||
13.10.2011 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 - geändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0625/11 | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Nach einer Pause Veränderung der Anwesenheit: Die Sitzung haben verlassen: Herr Hartung, Herr Kühlung und Herr Dr. Musgiller, ab 19.30 Uhr sind 33 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, gibt anhand der ausgelegten Pläne Erläuterungen zu einem Änderungsvorschlag, weil in dieser Woche in einer Verwaltungskonferenz bei diesem Bebauungsplan noch einmal eine Erörterung durchgeführt wurde. Die Verwaltung hat in den Ausschüssen für diesen B-Plan zum Schutz des wasserwirtschaftlichen Regenüberlaufbauwerkes die gelb ausgewiesene Fläche insgesamt als Fläche der Wasserwirtschaft dargestellt. Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Zeitz, d. h. die Stadt allein bestimmt, was auf dieser Fläche geschieht. Die Festsetzung als wasserwirtschaftliche Fläche folgt dem Ziel, dass das Regenüberlaufbauwerk über den Bebauungsplan festgesetzt wird und damit auch baurechtlich festgestellt ist, weil im Falle, dass das Regenüberlaufbauwerk bei Starkereignissen in Funktion kommt, es durchaus möglich ist, dass punktuelle Lasten davon ausgehen. Wir kommen aber nicht umhin das Regenüberlaufbauwerk an dieser Stelle zu haben, es ist wasserwirtschaftlich notwendig, damit auch unsere Strafabgaben für die Abschläge weniger werden. Es kann also punktuell durchaus zu einer kurzzeitigen Belastung bei der Benutzung in der Nachbarschaft führen. Deshalb war diese Fläche so ausgewiesen. Die Stadt braucht dafür aber nur das RÜB-Regenüberlaufbauwerk und haben deshalb diese Woche den Änderungsvorschlag an den Stadtrat, dass nicht der rechte Plan, sondern der linke Plan zur Abstimmung kommt. Das heißt, das Regenüberlaufbauwerk wird festgesetzt als Regenüberlaufbauwerk, die andere Fläche, die auch der Stadt gehört, wo wir auch die Verfügungsgewalt haben und nicht abgeben möchten, als Mischfläche ausgewiesen, um uns mögliche andere Entscheidungen nicht zu verbauen. Setzen wir in der Satzung sie als wasserwirtschaftliche Fläche fest, ist vom Prinzip alles andere vorbei. Die Stadt hat es in der Hand, was dort gebaut wird. Deshalb bittet der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, dass wir jetzt die linke Fassung im Auge haben und jetzt beschließen.
Nach Beendigung der Diskussion gibt Herr Engel, Vorsitzender des Stadtrates, zu den nachfolgenden zwei Abstimmungen folgende Erläuterung: In der ersten Abstimmung stimmt der Stadtrat über die Änderung des Entwurfes der Begründung mit den dazugehörenden neu geänderten Anlagen, im Plan auf der linken Seite dargestellt. In der zweiten Abstimmung wird über den Beschluss abgestimmt.
1. Abstimmung: Beschluss: Der Stadtrat stimmt der Änderung des Entwurfes der Begründung mit den dazugehörenden neu geänderten Anlagen, im Plan auf der linken Seite dargestellt, zu. Abstimmungsergebnis:
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/65/0625/1310/11: Der Stadtrat beschließt:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 der Stadt Zeitz „Zekiwa-Altwerk“ und der dazugehörige Entwurf der Begründung einschließlich dem Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Entwurf der Begründung einschließlich Umwelt- bericht sind nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
3. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Aufhebung des Beschlusses Nr. III/0531/3101/02 zur Entwicklung einer Lokalen Agenda 21 ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0626/11 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Informationen aus den Fachbereichen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 12 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 13 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 24.08.2011 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 14 | Allgemeine Anfragen - Beantwortung Anfrage zum Grundstück Th.-Arnold-Promenade durch FB Baurecht | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 15 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Info aus FB 65 BA 28.09.2011-TOP 9 (38 KB) |