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Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz  

Bezeichnung: Sitzung des Ortschaftsrates Nonnewitz
Gremium: Ortschaftsrat Nonnewitz
Datum: Do, 01.12.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30
Raum: Gemeindeamt Nonnewitz, Hauptstr. 15
Ort: Hauptstraße 15, 06711 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit      
Ö 3     Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4     Bürgerfragestunde      
Ö 5     Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2011 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen ausgearbeitet von : Fachbereich Finanzen, Sachgebiet Haushalt  
Enthält Anlagen
V/STR/20/0664/11  
Ö 6     Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz von 2005 für den Konsolidierungszeitraum 2011-2016  
Enthält Anlagen
V/STR/20/0665/11  
    VORLAGE
    Der Stadtrat stimmt der Fortsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz von 2005 für den Konsolidierungszeitraum 2011-2016 zu

Auf Grund § 158 Abs. 3  Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt und dem § 2 Abs. 2 Nr. 7 Gemeindehaushaltsverordnung Land Sachsen-Anhalt beschließt der Stadtrat der Stadt Zeitz das Haushaltskonsolidierungskonzept zum Haushaltsplan 2011, welches dem Haushaltsplan 2011 beigefügt ist.

 

   
    28.11.2011 - Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
    Ö 15 - abgelehnt
    Beschluss:

Beschluss:

Auf Grund § 158 Abs. 3  Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt und dem § 2 Abs. 2 Nr. 7 Gemeindehaushaltsverordnung Land Sachsen-Anhalt beschließt der Stadtrat der Stadt Zeitz das Haushaltskonsolidierungskonzept zum Haushaltsplan 2011, welches dem Haushaltsplan 2011 beigefügt ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

5

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    28.11.2011 - Ortschaftsrat Pirkau
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Auf Grund § 158 Abs. 3  Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt und dem § 2 Abs. 2 Nr. 7 Gemeindehaushaltsverordnung Land Sachsen-Anhalt beschließt der Stadtrat der Stadt Zeitz das Haushaltskonsolidierungskonzept zum Haushaltsplan 2011, welches dem Haushaltsplan 2011 beigefügt ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    30.11.2011 - Bauausschuss
    Ö 7 - abgelehnt
    Beschluss:

Beschluss:

 

Auf Grund § 158 Abs. 3  Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt und dem § 2 Abs. 2 Nr. 7 Gemeindehaushaltsverordnung Land Sachsen-Anhalt beschließt der Stadtrat der Stadt Zeitz das Haushaltskonsolidierungskonzept zum Haushaltsplan 2011, welches dem Haushaltsplan 2011 beigefügt ist.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    01.12.2011 - Ortschaftsrat Kayna
    Ö 11 - abgelehnt
    Das Konsolidierungskonzept ist ebenfalls auf der CD verfügbar

Das Konsolidierungskonzept ist ebenfalls auf der CD verfügbar.

Frau Becker:

- erläutert die wesentlichen Punkte der vorgesehenen Einsparungen

Herr Ortschaftsrat Sauppe:

- macht aufmerksam, dass auch eine Erhöhung der KITA-Gebühren vorgesehen sei.

Die Ortsbürgermeisterin:

- stellt klar, dass durch die Gebietsänderungsverträge die Gebühren nicht geschützt sind und

  eine Erhöhung in der Stadt Zeitz zwangsläufig auf die Ortschaften übertragen wird.

Beschluss:

Auf Grund § 158 Abs. 3  Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt und dem § 2 Abs. 2 Nr. 7 Gemeindehaushaltsverordnung Land Sachsen-Anhalt beschließt der Stadtrat der Stadt Zeitz das Haushaltskonsolidierungskonzept zum Haushaltsplan 2011, welches dem Haushaltsplan 2011 beigefügt ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

  9

Ja-Stimmen:

  /

Nein-Stimmen:

  5

Stimmenthaltungen:

  4

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  /

 

- somit ist der Beschluss abgelehnt

   
    05.12.2011 - Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss
    Ö 17 - abgelehnt
    Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

4

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

 

Abstimmungsergebnis Hauptausschuss:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

2

Nein-Stimmen:

6

Stimmenthaltungen:

3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

 

 

Der Vorsitzende des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses bittet um Zustimmung, dass die Tagesordnungspunkt 18 und 22 nicht mehr behandelt werden.

 

Die Fragestellung der Fraktion FDP im nichtöffentlichen Teil kann schriftlich ausgereicht werden?

 

Oberbürgermeister:

Nein, es gibt keine schriftliche Ausreichung. Hier werden privatrechtliche Auskünfte verlangt, das sind schutzwürdige Interessen. Das ist auch durch das Datenschutzgesetz abgedeckt.

 

Antrag zur Geschäftsordnung von Herrn Weißbrodt:

Wir nehmen die Ausführungen von Herrn Dr. Kunze zur Kenntnis und haben das zu akzeptieren. Wenn er die datenschutzrechtlichen Interessen darlegen kann, werden wir das akzeptieren.

 

 

   
    08.12.2011 - Stadtrat Zeitz
    Ö 6 - an Amt/Ausschuss verwiesen BESCHLUSS: V/STR/20/0665/11   
    Herr Schröder, Vorsitzender Finanz-/Rechnungsprüfungsausschuss und Vorsitzender der Fraktion B 90/Die Grünen/FDP/ZDI, stellt folgenden Geschäftsordnungsantrag:

Herr Schröder, Vorsitzender Finanz-/Rechnungsprüfungsausschuss und Vorsitzender der Fraktion B 90/Die Grünen/FDP/ZDI, stellt folgenden Geschäftsordnungsantrag:

Unter Bezug des vorher Gesagtem, der positiven Entwicklung und dem Angebot zur erneuten Beratung wird beantragt, die Beschlussvorlage zu Top 6 „Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz von 2005 für den Konsolidierungszeitraum 2011 – 2016“ in die Verwaltung zurückzuverweisen.

 

Herr Engel, Vorsitzender des Stadtrates, lässt über den von Herrn Schröder gestellten Geschäftsordnungsantrag abstimmen:

Zurückverweisung der Beschlussvorlage zu Top 6 „Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz von 2005 für den Konsolidierungszeitraum 2011 – 2016“ in die Verwaltung.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

37

Ja-Stimmen:

36

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 7     Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse      
Ö 8     Allgemeine Anfragen und Informationen      
N 9     Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters    
N 10     Schließung der Sitzung