Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Rundgang durch das Theater Zeitz im Capitol | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 5 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport vom 20.02.2012 | BIA1/0023/12 | |||||||||||||||||
Ö 6 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Beantwortung von Anfragen aus der letzten Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 8 | Informationen aus dem Fachbereich Soziales Zeitz | ||||||||||||||||||
Ö 9 | Festival der Reformation: Vorstellung des Programms (mündlich) | ||||||||||||||||||
Ö 10 | Regelung der Kostenbeteiligung bei Dienstreisen in die Partnerstädte der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion Alternative Liberale Liste | V/STR/STR/0747/12 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Für Dienstreisen in Partnerstädte der Stadt Zeitz außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland übernimmt die Stadt Zeitz nur noch 40 % der Kosten. 60 % der Kosten trägt der Reisende selbst. Diese Regelung gilt für alle Partnerstädte und für Städte, mit denen eine Partnerschaft angebahnt werden soll. Anwendung findet diese Regelung für alle Haupt- und Nebenangestellten sowie alle ehrenamtlichen Funktions- und Mandatsträger. Diese Regelung tritt nach Beschlussfassung in Kraft. |
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24.04.2012 - Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport | |||||||||||||||||||
Ö 10 - an Amt/Ausschuss verwiesen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Für Dienstreisen in Partnerstädte der Stadt Zeitz außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland übernimmt die Stadt Zeitz nur noch 40 % der Kosten. 60 % der Kosten trägt der Reisende selbst. Diese Regelung gilt für alle Partnerstädte und für Städte, mit denen eine Partnerschaft angebahnt werden soll. Anwendung findet diese Regelung für alle Haupt- und Nebenangestellten sowie alle ehrenamtlichen Funktions- und Mandatsträger. Diese Regelung tritt nach Beschlussfassung in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
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26.04.2012 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 12 - abgelehnt | |||||||||||||||||||
Beschluss: Für Dienstreisen in Partnerstädte der Stadt Zeitz außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland übernimmt die Stadt Zeitz nur noch 40 % der Kosten. 60 % der Kosten trägt der Reisende selbst. Diese Regelung gilt für alle Partnerstädte und für Städte, mit denen eine Partnerschaft angebahnt werden soll. Anwendung findet diese Regelung für alle Haupt- und Nebenangestellten sowie alle ehrenamtlichen Funktions- und Mandatsträger. Diese Regelung tritt nach Beschlussfassung in Kraft. Abstimmungsergebnis:
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03.05.2012 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 16 - abgelehnt | |||||||||||||||||||
In einer längeren Diskussion legen die Fraktionen ihre Meinungen und Standpunkte dar. Herr Brunn (Fraktion Die Linke.) möchte, dass im Protokoll verankert wird: Zukünftig soll durch den Stadtrat beschlossen werden: Wer fährt wann und aus welchem Anlass wohin?
Herr Engel, Vorsitzender des Stadtrates, ergänzt dazu: Wenn persönliche Einladungen vergeben werden, kann der Stadtrat dazu nicht beschließen.
Nach der längeren Diskussion wird dem Geschäftsordnungsantrag von Frau Rossner-Sauerbier auf Abbruch der Debatte mehrheitlich zugestimmt.
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/STR/0747/0305/12: Für Dienstreisen in Partnerstädte der Stadt Zeitz außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland übernimmt die Stadt Zeitz nur noch 40 % der Kosten. 60 % der Kosten trägt der Reisende selbst. Diese Regelung gilt für alle Partnerstädte und für Städte, mit denen eine Partnerschaft angebahnt werden soll. Anwendung findet diese Regelung für alle Haupt- und Nebenangestellten sowie alle ehrenamtlichen Funktions- und Mandatsträger. Diese Regelung tritt nach Beschlussfassung in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ablehnung. |
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Ö 11 | Übertragung von Aufgaben der Gleichstellungsstelle an den PARITÄTISCHEN Sachsen-Anhalt, Regionalgruppe Süd | V/STR/OB/0752/12 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Jahresbericht 2011, Ausblicke 2012/13 - SG Kultur und Tourismus | V/STR/40/0760/12 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Jahresbericht 2011 - Museum Schloss Moritzburg Zeitz | V/STR/40/0759/12 | |||||||||||||||||
Ö 14 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 15 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 16 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport vom 20.02.2012 | ||||||||||||||||||
N 17 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 18 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||