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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
Gremium: Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
Datum: Di, 24.04.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:40
Raum: Treffpunkt: Schlosspark Moritzburg Zeitz / Eingang Orangerie, Fortsetzung der Sitzung: Ölmühle, Badstubenvorstadt 17 a, 06712 Zeitz
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Rundgang durch das Theater Zeitz im Capitol      
Ö 2  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 3  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport und der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 5  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport vom 20.02.2012  
BIA1/0023/12  
Ö 6  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport      
Ö 7  
Beantwortung von Anfragen aus der letzten Sitzung      
Ö 8  
Informationen aus dem Fachbereich Soziales Zeitz      
Ö 9  
Festival der Reformation: Vorstellung des Programms (mündlich)      
Ö 10  
Regelung der Kostenbeteiligung bei Dienstreisen in die Partnerstädte der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion Alternative Liberale Liste  
V/STR/STR/0747/12  
    VORLAGE
    Für Dienstreisen in Partnerstädte der Stadt Zeitz außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland übernimmt die Stadt Zeitz nur noch 40 % der Kosten

Für Dienstreisen in Partnerstädte der Stadt Zeitz außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland übernimmt die Stadt Zeitz nur noch 40 % der Kosten.

60 % der Kosten trägt der Reisende selbst.

Diese Regelung gilt für alle Partnerstädte und für Städte, mit denen eine Partnerschaft angebahnt werden soll.

Anwendung findet diese Regelung für alle Haupt- und Nebenangestellten sowie alle ehrenamtlichen Funktions- und Mandatsträger.

Diese Regelung tritt nach Beschlussfassung in Kraft.

   
    24.04.2012 - Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
    Ö 10 - an Amt/Ausschuss verwiesen
    Beschluss:

Beschluss:

Für Dienstreisen in Partnerstädte der Stadt Zeitz außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland übernimmt die Stadt Zeitz nur noch 40 % der Kosten.

60 % der Kosten trägt der Reisende selbst.

Diese Regelung gilt für alle Partnerstädte und für Städte, mit denen eine Partnerschaft angebahnt werden soll.

Anwendung findet diese Regelung für alle Haupt- und Nebenangestellten sowie alle ehrenamtlichen Funktions- und Mandatsträger.

Diese Regelung tritt nach Beschlussfassung in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

5

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    26.04.2012 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 12 - abgelehnt
    Beschluss:

Beschluss:

Für Dienstreisen in Partnerstädte der Stadt Zeitz außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland übernimmt die Stadt Zeitz nur noch 40 % der Kosten.

60 % der Kosten trägt der Reisende selbst.

Diese Regelung gilt für alle Partnerstädte und für Städte, mit denen eine Partnerschaft angebahnt werden soll.

Anwendung findet diese Regelung für alle Haupt- und Nebenangestellten sowie alle ehrenamtlichen Funktions- und Mandatsträger.

Diese Regelung tritt nach Beschlussfassung in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

  2

Nein-Stimmen:

  8

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    03.05.2012 - Stadtrat Zeitz
    Ö 16 - abgelehnt
    In einer längeren Diskussion legen die Fraktionen ihre Meinungen und Standpunkte dar

In einer längeren Diskussion legen die Fraktionen ihre Meinungen und Standpunkte dar.

Herr Brunn (Fraktion Die Linke.) möchte, dass im Protokoll verankert wird:

Zukünftig soll durch den Stadtrat beschlossen werden:

Wer fährt wann und aus welchem Anlass wohin?

 

Herr Engel, Vorsitzender des Stadtrates, ergänzt dazu:

Wenn persönliche Einladungen vergeben werden,  kann der Stadtrat dazu nicht beschließen.

 

Nach der längeren Diskussion wird dem Geschäftsordnungsantrag von Frau Rossner-Sauerbier auf Abbruch der Debatte mehrheitlich zugestimmt.

 

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/STR/0747/0305/12:

Für Dienstreisen in Partnerstädte der Stadt Zeitz außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland übernimmt die Stadt Zeitz nur noch 40 % der Kosten.

60 % der Kosten trägt der Reisende selbst.

Diese Regelung gilt für alle Partnerstädte und für Städte, mit denen eine Partnerschaft angebahnt werden soll.

Anwendung findet diese Regelung für alle Haupt- und Nebenangestellten sowie alle ehrenamtlichen Funktions- und Mandatsträger.

Diese Regelung tritt nach Beschlussfassung in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

35

Ja-Stimmen:

  6

Nein-Stimmen:

27

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

Ablehnung.

Ö 11  
Übertragung von Aufgaben der Gleichstellungsstelle an den PARITÄTISCHEN Sachsen-Anhalt, Regionalgruppe Süd  
Enthält Anlagen
V/STR/OB/0752/12  
Ö 12  
Jahresbericht 2011, Ausblicke 2012/13 - SG Kultur und Tourismus  
V/STR/40/0760/12  
Ö 13  
Jahresbericht 2011 - Museum Schloss Moritzburg Zeitz  
Enthält Anlagen
V/STR/40/0759/12  
Ö 14  
Allgemeine Anfragen      
N 15     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 16     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport vom 20.02.2012    
N 17     Allgemeine Anfragen    
N 18     Schließung der Sitzung