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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 03.04.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
Anlagen:
Anlage TOP 8 BA-HH

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 20.02.2013  
BAU1/0032/13  
Ö 5  
Vorstellung Entwurfsplanung Tröglitzer Straße in Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Straßenbau und Verkehr durch Ing.Büro Düber, An der Molkerei 1, 06712 Zeitz  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0957/13  
Ö 6  
Verkaufsoffener Sonntag im Mai 2013 in der Stadt Zeitz  
V/STR/32/0960/13  
    VORLAGE
    Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2013:

Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2013:

 

Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) dürfen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz aus besonderen Anlass am

 

              05. Mai 2013

 

in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offen gehalten werden.

 

Von einer Beschränkung der Erlaubnis auf bestimmte Bezirke nach § 7 Abs. 2 LÖffZeitG LSA wird kein Gebrauch gemacht.

   
    03.04.2013 - Bauausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2013:

 

Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) dürfen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz aus besonderen Anlass am

 

              05. Mai 2013

 

in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offen gehalten werden.

 

Von einer Beschränkung der Erlaubnis auf bestimmte Bezirke nach § 7 Abs. 2 LÖffZeitG LSA wird kein Gebrauch gemacht.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    18.04.2013 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2013:

 

Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) dürfen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz aus besonderen Anlass am

 

              05. Mai 2013

 

in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offen gehalten werden.

 

Von einer Beschränkung der Erlaubnis auf bestimmte Bezirke nach § 7 Abs. 2 LÖffZeitG LSA wird kein Gebrauch gemacht.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    25.04.2013 - Stadtrat Zeitz
    Ö 16 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/32/0960/13   
    Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/32/0960/2504/13:

Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2013:

 

Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) dürfen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz aus besonderen Anlass am

 

              05. Mai 2013

 

in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offen gehalten werden.

 

Von einer Beschränkung der Erlaubnis auf bestimmte Bezirke nach § 7 Abs. 2 LÖffZeitG LSA wird kein Gebrauch gemacht.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

35

Ja-Stimmen:

34

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 7  
Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16B "Ehemalige Panzerkaserne" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0950/13  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2013 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen nur für die Beratung im Bauausschuss: Beratung des Investitionsplanes ausgearbeitet von: Oberbürgermeister, Sachgebiet Haushalts- und Rechnungswesen  
Enthält Anlagen
V/STR/20/0961/13  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Informationen aus den Fachbereichen      
Ö 10  
Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung      
Ö 11  
Allgemeine Anfragen      
N 12     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 13     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 20.02.2013    
N 14     Informationen aus den Fachbereichen    
N 15     Beantwortung von Anfragen    
N 16     Allgemeine Anfragen    
N 17     Schließung der Sitzung    
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage TOP 8 BA-HH (307 KB)