Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 20.02.2013 | BAU1/0032/13 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Vorstellung Entwurfsplanung Tröglitzer Straße in Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Straßenbau und Verkehr durch Ing.Büro Düber, An der Molkerei 1, 06712 Zeitz | V/STR/65/0957/13 | |||||||||||||||||
Ö 6 | Verkaufsoffener Sonntag im Mai 2013 in der Stadt Zeitz | V/STR/32/0960/13 | |||||||||||||||||
Ö 7 | Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16B "Ehemalige Panzerkaserne" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0950/13 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
- Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 B „Ehemalige Panzerkaserne“ sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 B „Ehemalige Panzerkaserne“ und der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht sind in der vor- liegenden Fassung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Öffentlichkeitsbeteiligung zu benachrichtigen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
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03.04.2013 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 B „Ehemalige Panzerkaserne“ sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 B „Ehemalige Panzerkaserne“ und der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht sind in der vor- liegenden Fassung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Öffentlichkeitsbeteiligung zu benachrichtigen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
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18.04.2013 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 13 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
- Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 B „Ehemalige Panzerkaserne“ sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 B „Ehemalige Panzerkaserne“ und der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht sind in der vor- liegenden Fassung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Öffentlichkeitsbeteiligung zu benachrichtigen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
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25.04.2013 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 15 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0950/13 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/65/0950/2504/13: Der Stadtrat beschließt:
- Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 B „Ehemalige Panzerkaserne“ sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 B „Ehemalige Panzerkaserne“ und der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht sind in der vor- liegenden Fassung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Öffentlichkeitsbeteiligung zu benachrichtigen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
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Ö 8 | Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2013 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen nur für die Beratung im Bauausschuss: Beratung des Investitionsplanes ausgearbeitet von: Oberbürgermeister, Sachgebiet Haushalts- und Rechnungswesen | V/STR/20/0961/13 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Informationen aus den Fachbereichen | ||||||||||||||||||
Ö 10 | Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 11 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 12 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 13 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 20.02.2013 | ||||||||||||||||||
N 14 | Informationen aus den Fachbereichen | ||||||||||||||||||
N 15 | Beantwortung von Anfragen | ||||||||||||||||||
N 16 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 17 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Anlage TOP 8 BA-HH (307 KB) |