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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 22.05.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 03.04.2013  
BAU1/0033/13  
Ö 5  
Ausbau der Dorfstraße im Ortsteil Nonnewitz von der Einmündung Hauptstraße (L 191) bis zum Kurvenbereich Dorfstraße - K 2608 einschließlich Flurstück 32/11 der Flur 2 und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: Fachbereich TechnischesZeitz, SG Gebühren und Beiträge  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0979/13  
Ö 6  
Ausbau der Pekinger Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0980/13  
    VORLAGE
    Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Pekinger Straße in Zeitz

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Pekinger Straße in Zeitz.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung und den grundhaften Ausbau des vorhandenen Gehweges.

 

Entsprechend § 3 Abs. 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Pekinger Straße als Anliegerstraße klassifiziert.

 

   
    22.05.2013 - Bauausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Pekinger Straße in Zeitz.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung und den grundhaften Ausbau des vorhandenen Gehweges.

 

Entsprechend § 3 Abs. 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Pekinger Straße als Anliegerstraße klassifiziert.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    30.05.2013 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Pekinger Straße in Zeitz.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung und den grundhaften Ausbau des vorhandenen Gehweges.

 

Entsprechend § 3 Abs. 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Pekinger Straße als Anliegerstraße klassifiziert.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    06.06.2013 - Stadtrat Zeitz
    Ö 13 - zurückgestellt
   
   
    11.07.2013 - Stadtrat Zeitz
    Ö 11 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0980/13   
    Frau Dreblow hat den Friedenssaal verlassen, so dass gegenwärtig 40 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind

Frau Dreblow hat den Friedenssaal verlassen, so dass gegenwärtig 40 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/0980/1107/13:

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Pekinger Straße in Zeitz.

 

Die Baumaßnahme bezieht sich auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung und den grundhaften Ausbau des vorhandenen Gehweges.

 

Entsprechend § 3 Abs. 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz wird die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Pekinger Straße als Anliegerstraße klassifiziert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

40

Ja-Stimmen:

37

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 7  
Zustimmung des Stadtrates zum Städtebaulichen Vertrag für die anteilige Kostenübernahme zur Erstellung des Bebauungsplanes "Ortsumgehung Nonnewitz" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0974/13  
Ö 8  
Rückbau Uhr am Busbahnhof  
V/STR/32/0981/13  
Ö 9  
Information zur Fortschreibung der Konzeption zur Parkraumbewirtschaftung  
Enthält Anlagen
V/STR/32/0982/13  
Ö 10  
Informationen aus den Fachbereichen      
Ö 11  
Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung      
Ö 12  
Allgemeine Anfragen      
N 13     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 14     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 03.04.2013    
N 15     Sachstand Capitol mündlich durch Frau Langenberg, FBL Soziales Zeitz, und Herrn Immisch, FBL Technisches Zeitz    
N 16     Beauftragung eines Planungsbüros zur Erstellung des Bebauungsplanes "Ortsumgehung Nonnewitz" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung   V/STR/65/0975/13  
N 17     Informationen aus den Fachbereichen    
N 18     Allgemeine Anfragen    
N 19     Schließung der Sitzung