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Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Theißen  

Bezeichnung: Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
Gremium: Ortschaftsrat Theißen
Datum: Do, 19.12.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:20
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit      
Ö 3     Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4     Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 21.11.2013  
THE/0049/13  
Ö 5     Bürgerfragestunde      
Ö 6     Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse      
Ö 7     Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Flächennutzungsplan (FNP-Entwurf)  
V/STR/65/1113/13  
    VORLAGE
    Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat beschließt:

 

Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

   
    16.12.2013 - Ortschaftsrat Pirkau
    Ö 7 - an Amt/Ausschuss verwiesen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

 

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Stimmenthaltungen:

 

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

 

 

   
    17.12.2013 - Ortschaftsrat Nonnewitz
    Ö 7 - abgelehnt
    Herr Beer:

Herr Beer:

- Was kostet Erstellung des neuen FNP?

- Wieso darf kalte Enteignung vorgenommen werden – welche Gesetzesgrundlage

- Es wurden aus den 90iger Jahren keine Änderungen und Bereinigungen in den Planwerk

  vorgenommen, z. B. Flurbereinigung Nonnewitz – Pirkau.

- Zugesicherte Auskünfte wurden bisher nicht gegeben

Herr Beer bemängelt die fachliche Kompetenz von Herrn Villiers und mangelnde Auskunftsbereitschaft

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

5

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

/

 

 

- somit ist der Beschluss abgelehnt

   
    13.01.2014 - Ortschaftsrat Kayna
    Ö 8 - 
   
   
    14.01.2014 - Ortschaftsrat Würchwitz
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Herr Villiers:

Herr Villiers:

- stellt nochmals den Entwurf des Flächennutzungsplanes vor.

  Suxdorf wird nicht mehr als Splittersiedlung betrachtet, Stockhausen aber weiterhin.

  Vom Ortschaftsrat sollte für Stockhausen kurzfristig eine Außenbereichssatzung wie die Ortschaft

  Geußnitz dies für den Ortsteil Steinbrüchen getan hat, beschlossen werden.

  Herr Villiers wird beauftragt, diese Außenbereichssatzung auszuarbeiten.

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:           6

 

davon anwesend:                                5

 

Ja-Stimmen:                                        5

 

Nein-Stimmen:                                     /  

 

Stimmenthaltungen:                            /

 

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:          /

 

 

   
    15.01.2014 - Bauausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    23.01.2014 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    29.01.2014 - Stadtrat Zeitz
    Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/1113/13   
    Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/1113/2901/14:

Der Stadtrat beschließt:

 

Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

37

Ja-Stimmen:

33

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  4

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 8     Änderung der Zweckbindung von Mitteln für die Sanierungsmaßnahme Sekundarschule Theißen  
V/STR/20/1114/13  
Ö 9     Allgemeine Anfragen und Anregungen      
N 10     Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 21.11.2013    
N 11     Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters    
N 12     Schließung der Sitzung