Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Kayna
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Ortschaftsratssitzung vom ......./V/......... | KAY/0040/14 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Bürgeranfragen zur Ortschaft Kayna | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Bericht der Ortsbürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates zum Bericht | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009 | V/STR/10/1166/14 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
02.04.2014 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 - zurückgestellt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
10.04.2014 - Stadtrat Zeitz | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 - zurückgezogen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Vorlage wird zur Vertagung von der Verwaltung zurückgezogen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
22.04.2014 - Ortschaftsrat Nonnewitz | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009.
Abstimmungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
23.04.2014 - Ortschaftsrat Luckenau | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 - abgelehnt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Stirbo - macht Ausführungen zur vorliegenden Änderungssatzung - im Anschluss erfolgt die Abstimmung Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009.
Abstimmungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
24.04.2014 - Ortschaftsrat Kayna | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 - | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
24.04.2014 - Ortschaftsrat Theißen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - an Amt/Ausschuss verwiesen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
28.04.2014 - Ortschaftsrat Pirkau | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - an Amt/Ausschuss verwiesen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abstimmungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
29.04.2014 - Ortschaftsrat Geußnitz | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009.
Abstimmungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
02.05.2014 - Ortschaftsrat Zangenberg | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 - ungeändert beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Jäger: - stellte die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen im Stadtrat, Ausschüssen und Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vor. Er erläuterte die gesetzlichen Grundlagen und die Begründung der Änderungen. Der Ortschaftsrat schließt sich der Formulierungsänderung bzw. Ergänzung, die in der Ortsbürgermeisterberatung vorgeschlagen wurden an: - § 3 Abs. 2 Satz 3 wie folgt ersetzen: „Die maßgebliche Einwohnerzahl wird jeweils zu Beginn und für die Dauer der gesamten Wahlperiode ermittelt.“ Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009.
Abstimmungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
06.05.2014 - Ortschaftsrat Würchwitz | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16.07.2009 mit folgender Änderung: Die §§ 3 Abs.2 Satz 3 und 4 Abs.2 Satz3 werden wie folgt geändert: „Die maßgebliche Einwohnerzahl wird jeweils zu Beginn und für die Dauer der gesamten Wahlperiode ermittelt.“ Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009.
Abstimmungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
08.05.2014 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - geändert beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009. Abstimmungsergebnis zur geänderten Vorlage:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
15.05.2014 - Stadtrat Zeitz | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 - geändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/10/1166/14 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Veränderung der Anwesenheit: Herr Neitz kommt hinzu, ab 17.50 Uhr sind 36 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
Die Abstimmungsergebnisse aus den Ortschaften liegen aus. Weiterhin verweist Herr Exler auf den vorliegenden Auszug aus dem Protokoll des Hauptausschusses. Die im Hauptausschuss beschlossene Änderung in der Satzung wird hier im Stadtrat zur Abstimmung gestellt. Sie lautet: Die §§ 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 Abs. 2 Satz 3 werden wie folgt ersetzt: „Die maßgebliche Einwohnerzahl wird jeweils zu Beginn und für die Dauer der gesamten Wahlperiode ermittelt.“
In der Diskussion werden Standpunkte und Meinungen dargelegt. Die Fragen von Frau Stirbo und Frau Dreblow werden vom Oberbürgermeister, Herrn Dr. Kunze bzw. vom Bürgermeister, Herrn Otto, beantwortet.
Frau Späte, Vorsitzende der CDU-Fraktion, stellt folgenden Antrag: Im § 5 – Aufwandsentschädigung für die Protokollanten der Ortschaftsräte -: Anhebung der Aufwandsentschädigung für die Protokollanten der Ortschaftsräte auf 30,00 Euro.
Abstimmungsergebnis der Antragstellung:
Beschluss mit den Änderungen: Beschluss-Nr. V/STR/10/1166/1505/14: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009.
3. Änderungssatzung
zur
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz
vom 16.07.2009
Auf Grund §§ 33 und 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen – Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383) in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gültigen Fassung und des Runderlasses des Ministeriums des Inneren des Landes Sachsen – Anhalt vom 17. 12. 2008 (MBl. LSA Nr. 47/2008, S. 874) i. d. F. vom 30.10.2009 (MBl. LSA Nr. 38/2009, S. 749) hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 15.05.2014 folgende 3. Änderungssatzung beschlossen:
Artikel I
Änderungen
1. Der § 3 Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Ortschaftsräte erhält folgende neue Fassung:
(1) Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Ortschaftsräte wird als monatlicher Pauschalbetrag gewährt. Die Höhe richtet sich nach der Einwohnerzahl der Ortschaft und beträgt bei einer
(2) Die maßgebliche Einwohnerzahl folgt aus § 8 der Kommunalbesoldungsverordnung (KomBesVO) vom 07.03.2002 in der aktuellen Fassung, in Verbindung mit dem Einwohnermelderegister (Statistik) der Stadt Zeitz. Stichtag ist der 30.Juni. Die maßgebliche Einwohnerzahl wird jeweils zu Beginn und für die Dauer der gesamten Wahlperiode ermittelt. 2. Der § 4 Aufwandsentschädigung für die Ortsbürgermeister erhält folgende neue Fassung:
(1) Die ehrenamtlichen Ortsbürgermeister erhalten eine zusätzliche Aufwandsentschädigung. Diese wird als monatlicher Pauschalbetrag gewährt. Die Höhe richtet sich nach der Einwohnerzahl der Ortschaft und beträgt bei einer
a) Einwohnerzahl bis 500 Einwohner 154,00 € b) Einwohnerzahl von 501 bis 1000 Einwohner 231,00 € c) Einwohnerzahl von 1001 bis 2000 Einwohner 307,00 € d) Einwohnerzahl über 2000 Einwohner 389,00 €. (2) Die maßgebliche Einwohnerzahl folgt aus § 8 der Kommunalbesoldungsverordnung (KomBesVO) vom 07.03.2002 in der aktuellen Fassung, in Verbindung mit dem Einwohnermelderegister (Statistik) der Stadt Zeitz. Stichtag ist der 30.Juni. Die maßgebliche Einwohnerzahl wird jeweils zu Beginn und für die Dauer der gesamten Wahlperiode ermittelt.
(3) Abweichend von den Regelungen des Abs. 1 erhalten die bisherigen ehrenamtlichen Bürgermeister, nun Ortsbürgermeister der Ortschaften Luckenau und Theißen bis zum Ende ihrer ursprünglichen Amtszeit (§ 58 Abs. 1b GO LSA) folgende Beträge:
Ortsbürgermeister der Ortschaft Luckenau: 550,00 € Ortsbürgermeister der Ortschaft Theißen: 1.000,00 €
(4) Im Falle der Verhinderung des Ortsbürgermeisters für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 3 Monaten wird dem jeweiligen Stellvertreter ab diesem Zeitraum die zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 nachträglich gewährt.
3. Der § 5 Aufwandsentschädigung für die Protokollanten der Ortschaftsräte wird neu eingefügt.
Ein ehrenamtlicher, vom Ortschaftsrat bestellter Protokollant, erhält für die Sitzungen des Ortschaftsrates eine Aufwandsentschädigung von 30,00 Euro je Sitzung.
Artikel II
Inkrafttreten
Die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz tritt am 01.07.2014 in Kraft.
Abstimmungsergebnis mit den Änderungen:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
22.05.2014 - Ortschaftsrat Theißen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - abgelehnt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Köstler: - das Datum der Beratungsfolge ist falsch Herr Fuckner: - die Entschädigung für die Ortschaftsräte erachte ich als ungerecht, da das Sitzungsgeld vollständig gestrichen wurde und die Aufwandsentschädigung auf 37.00 EUR abgesenkt wurde Es folgten weitere Diskussionen. Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009.
Abstimmungsergebnis:
- somit ist die Vorlage abgelehnt |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz vom 24.01.2008 | V/STR/65/1167/14 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Baumaßnahmen in der Ortschaft 2013 / 2014 - Sachstandsbericht | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Allgemeine Anfragen, Anregungen und Informationen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 12 | Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Ortschaftsratssitzung vom ......./V/.......... | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 13 | Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an die Ortsbürgermeisterin / Informationen der Ortsbürgermeisterin | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 14 | Schließung der Sitzung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||