Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Zangenberg
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Teile der Sitzungen vom 10.06.2014 und 03.07.2014 | ORT1/0049/14 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bürgerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Beschlussfassung über die Nachtragssatzung 2014 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Nachtragshaushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen | VI/STR/20/0040/14 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Feuerwehrsatzung | VI/STR/32/0044/14 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Kostensatzung Feuerwehr | VI/STR/32/0045/14 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt die Kostensatzung der Feuerwehr (Satzung der Stadt Zeitz über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben) der Stadt Zeitz. |
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03.09.2014 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt die Kostensatzung der Feuerwehr (Satzung der Stadt Zeitz über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben) der Stadt Zeitz.
Abstimmungsergebnis:
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09.09.2014 - Ortschaftsrat Geußnitz | |||||||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Erläuterungen erfolgen auch hier durch Herrn M. Schaller: - Kostenlose Einsätze der Feuerwehr erfolgen nur, wenn Gefahr in Verzug ist. Freiwillige Leistungen (z.B. Beseitigung von Wespennestern) muss bezahlt werden, entsprechend Kostensatzung. Beschluss: Der Stadtrat beschließt die Kostensatzung der Feuerwehr (Satzung der Stadt Zeitz über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben) der Stadt Zeitz.
Abstimmungsergebnis:
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09.09.2014 - Ortschaftsrat Zangenberg | |||||||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Die Kostensatzung ist die älteste Satzung der Feuerwehr und die Ortswehren sind nicht eingebunden. Herr Holitscke erläuterte: - dass in die Kalkulation die letzten 3 Jahre eingearbeitet sind; in Zukunft soll aller 3 Jahre eine neue Kalkulation erfolgen, sollten größere Investitionen vorgenommen werden, sind diese sofort in die Gebühren einzurechnen; Beschluss: Der Stadtrat beschließt die Kostensatzung der Feuerwehr (Satzung der Stadt Zeitz über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben) der Stadt Zeitz.
Abstimmungsergebnis:
Herr Holitschke verlässt um 21.10 Uhr die Sitzung.
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18.09.2014 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 11 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss der ergänzten Vorlage: Der Stadtrat beschließt die Satzung der Stadt Zeitz über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Kostensatzung der Feuerwehr) der Stadt Zeitz. Abstimmungsergebnis zur ergänzten Vorlage:
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25.09.2014 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 16 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/32/0045/14 | |||||||||||||||||||
Hierzu liegt ein Protokollauszug mit dem geänderten Beschluss des Haupt- und Wirtschaftsausschusses aus, welcher auch hier im Stadtrat zur Beschlussfassung steht.
Beschluss mit Änderung: Beschluss-Nr. VI/STR/32/0045/2509/14: Der Stadtrat beschließt die Satzung der Stadt Zeitz über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Kostensatzung der Feuerwehr) der Stadt Zeitz.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 10 | Verfahren zur Durchführung von Einwohnerfragestunden | VI/STR/10/0057/14 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz | VI/STR/10/0059/14 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||
Ö 13 | Information Stützleitung Predel - Bornitz | ||||||||||||||||||
N 14 | Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 10.06.2014 | ||||||||||||||||||
N 15 | Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 15.1 | Grundstücksangelegenheiten | ||||||||||||||||||
N 16 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||