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Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Betriebsausschusses
Gremium: Betriebsausschuss
Datum: Mi, 09.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:25
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Betriebsausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Betriebsausschusses vom 28.10.2015  
BET1/0010/15  
Ö 5  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Betriebsausschusses      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
2. Änderungssatzung der Satzungüber die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz - Ortschaft Pirkau  
Enthält Anlagen
VI/STR/75/0304/15  
    VORLAGE
   

Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsge­bühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz – Ortschaft Pirkau:

 

 

2. Änderungssatzung

 

der Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksan­schlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz – Ortschaft Pirkau

 

Auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 und § 45 Abs. 2 Ziffer 1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) i. V. m. dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. d. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gül­tigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in sei­ner Sitzung am 17.12.2015 folgende
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zu­sätzliche Grundstücksanschlüsse und Benut­zungsgebühren für die Abwasserbe­seitigung der Stadt Zeitz – Ortschaft Pirkau be­schlossen:

 

Artikel 1

Änderungen

 

Der § 16 Gebührensatz erhält fol­gende Fassung:

 

(1)     Die Schmutzwassergebühr be­trägt 5,66 EUR je m³ Schmutz­wasser (zentrale Schmutzwasserbeseitigung).

 

(2)     Für die teilweise Deckung der Fixkosten wird neben der Schmutzwassergebühr eine Grund­gebühr er­hoben. Diese beträgt je angeschlos­senem Grundstück 14,00 EUR/Monat.

 

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung  tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft.

 

Zeitz,

 

   
    09.12.2015 - Betriebsausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsge­bühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz – Ortschaft Pirkau:

 

 

2. Änderungssatzung

 

der Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksan­schlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz – Ortschaft Pirkau

 

Auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 und § 45 Abs. 2 Ziffer 1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) i. V. m. dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. d. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gül­tigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in sei­ner Sitzung am 17.12.2015 folgende
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zu­sätzliche Grundstücksanschlüsse und Benut­zungsgebühren für die Abwasserbe­seitigung der Stadt Zeitz – Ortschaft Pirkau be­schlossen:

 

Artikel 1

Änderungen

 

Der § 16 Gebührensatz erhält fol­gende Fassung:

 

(1)     Die Schmutzwassergebühr be­trägt 5,66 EUR je m³ Schmutz­wasser (zentrale Schmutzwasserbeseitigung).

 

(2)     Für die teilweise Deckung der Fixkosten wird neben der Schmutzwassergebühr eine Grund­gebühr er­hoben. Diese beträgt je angeschlos­senem Grundstück 14,00 EUR/Monat.

 

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung  tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft.

 

Zeitz,

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    17.12.2015 - Stadtrat Zeitz
    Ö 12 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/75/0304/15   
    Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/75/0304/1712/15:

Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsge­bühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz – Ortschaft Pirkau:

 

 

2. Änderungssatzung

 

der Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksan­schlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz – Ortschaft Pirkau

 

Auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 und § 45 Abs. 2 Ziffer 1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) i. V. m. dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. d. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gül­tigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in sei­ner Sitzung am 17.12.2015 folgende
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zu­sätzliche Grundstücksanschlüsse und Benut­zungsgebühren für die Abwasserbe­seitigung der Stadt Zeitz – Ortschaft Pirkau be­schlossen:

 

Artikel 1

Änderungen

 

Der § 16 Gebührensatz erhält fol­gende Fassung:

 

(1)     Die Schmutzwassergebühr be­trägt 5,66 EUR je m³ Schmutz­wasser (zentrale Schmutzwasserbeseitigung).

 

(2)     Für die teilweise Deckung der Fixkosten wird neben der Schmutzwassergebühr eine Grund­gebühr er­hoben. Diese beträgt je angeschlos­senem Grundstück 14,00 EUR/Monat.

 

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung  tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft.

 

Zeitz,

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

34

Ja-Stimmen:

29

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  5

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 8  
Entwicklung der Erträge und Aufwendungen 1. Januar - 30. September 2015 sowie Abwicklung des Vermögensplanes zum 30. September 2015 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz  
VI/STR/75/0303/15  
Ö 9  
Bericht des Betriebsführers über laufende und demnächst zur Ausführung vorgesehene Investitionsmaßnahmen und Hochwassermaßnahmen - mündlich      
Ö 10  
Allgemeine Anfragen und Informationen      
N 11     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 12     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Betriebsausschusses vom 28.10.2015    
N 13     Aufnahme eines Investitionskredites   VI/STR/75/0293/15  
N 14     Bestellung des Wirtschaftsprüfers zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2015 und 2016 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz   VI/STR/75/0296/15  
N 15     Vergabe von Planungsleistungen Phase 1 - 7, Maßnahme M 102   VI/STR/75/0299/15  
N 16     Vergabe von Planungsleistungen Phase 8 und 9 sowie örtliche Bauüberwachung für Maßnahme M 102   VI/STR/75/0301/15  
N 17     Vergabe eines Vertrages zur Projektsteuerung von Hochwassermaßnahmen   VI/STR/75/0298/15  
N 18     Buchhalterische Behandlung uneinbringlicher Forderungen mit einem Wert über 2.500 EUR   VI/STR/75/0294/15  
N 19     Buchhalterische Behandlung uneinbringlicher Forderungen mit einem Wert kleiner 2.500 EUR   VI/STR/75/0295/15  
N 20     Allgemeine Anfragen    
N 21     Schließung der Sitzung