Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Betriebsausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Betriebsausschusses vom 28.10.2015 | BET1/0010/15 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Betriebsausschusses | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 7 | 2. Änderungssatzung der Satzungüber die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz - Ortschaft Pirkau | VI/STR/75/0304/15 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz – Ortschaft Pirkau:
2. Änderungssatzung
der Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz – Ortschaft Pirkau
Auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 und § 45 Abs. 2 Ziffer 1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) i. V. m. dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. d. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 17.12.2015 folgende
Artikel 1 Änderungen
Der § 16 Gebührensatz erhält folgende Fassung:
(1) Die Schmutzwassergebühr beträgt 5,66 EUR je m³ Schmutzwasser (zentrale Schmutzwasserbeseitigung).
(2) Für die teilweise Deckung der Fixkosten wird neben der Schmutzwassergebühr eine Grundgebühr erhoben. Diese beträgt je angeschlossenem Grundstück 14,00 EUR/Monat.
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft.
Zeitz,
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09.12.2015 - Betriebsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz – Ortschaft Pirkau:
2. Änderungssatzung
der Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz – Ortschaft Pirkau
Auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 und § 45 Abs. 2 Ziffer 1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) i. V. m. dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. d. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 17.12.2015 folgende
Artikel 1 Änderungen
Der § 16 Gebührensatz erhält folgende Fassung:
(1) Die Schmutzwassergebühr beträgt 5,66 EUR je m³ Schmutzwasser (zentrale Schmutzwasserbeseitigung).
(2) Für die teilweise Deckung der Fixkosten wird neben der Schmutzwassergebühr eine Grundgebühr erhoben. Diese beträgt je angeschlossenem Grundstück 14,00 EUR/Monat.
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft.
Zeitz,
Abstimmungsergebnis:
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17.12.2015 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/75/0304/15 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. VI/STR/75/0304/1712/15: Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz – Ortschaft Pirkau:
2. Änderungssatzung
der Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz – Ortschaft Pirkau
Auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 und § 45 Abs. 2 Ziffer 1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) i. V. m. dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. d. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 17.12.2015 folgende
Artikel 1 Änderungen
Der § 16 Gebührensatz erhält folgende Fassung:
(1) Die Schmutzwassergebühr beträgt 5,66 EUR je m³ Schmutzwasser (zentrale Schmutzwasserbeseitigung).
(2) Für die teilweise Deckung der Fixkosten wird neben der Schmutzwassergebühr eine Grundgebühr erhoben. Diese beträgt je angeschlossenem Grundstück 14,00 EUR/Monat.
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft.
Zeitz,
Abstimmungsergebnis:
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Ö 8 | Entwicklung der Erträge und Aufwendungen 1. Januar - 30. September 2015 sowie Abwicklung des Vermögensplanes zum 30. September 2015 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz | VI/STR/75/0303/15 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Bericht des Betriebsführers über laufende und demnächst zur Ausführung vorgesehene Investitionsmaßnahmen und Hochwassermaßnahmen - mündlich | ||||||||||||||||||
Ö 10 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||
N 11 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 12 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Betriebsausschusses vom 28.10.2015 | ||||||||||||||||||
N 13 | Aufnahme eines Investitionskredites | VI/STR/75/0293/15 | |||||||||||||||||
N 14 | Bestellung des Wirtschaftsprüfers zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2015 und 2016 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz | VI/STR/75/0296/15 | |||||||||||||||||
N 15 | Vergabe von Planungsleistungen Phase 1 - 7, Maßnahme M 102 | VI/STR/75/0299/15 | |||||||||||||||||
N 16 | Vergabe von Planungsleistungen Phase 8 und 9 sowie örtliche Bauüberwachung für Maßnahme M 102 | VI/STR/75/0301/15 | |||||||||||||||||
N 17 | Vergabe eines Vertrages zur Projektsteuerung von Hochwassermaßnahmen | VI/STR/75/0298/15 | |||||||||||||||||
N 18 | Buchhalterische Behandlung uneinbringlicher Forderungen mit einem Wert über 2.500 EUR | VI/STR/75/0294/15 | |||||||||||||||||
N 19 | Buchhalterische Behandlung uneinbringlicher Forderungen mit einem Wert kleiner 2.500 EUR | VI/STR/75/0295/15 | |||||||||||||||||
N 20 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 21 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||