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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 24.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 13.01.2016  
BAU1/0012/16  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Möglichkeiten und Grenzen des Umgangs mit Alkohol im öffentlichen Raum - Polizei Burgenlandkreis hat Teilnahme zugesagt -      
Ö 6  
Verkaufsoffene Sonntage 2016  
VI/STR/32/0319/16  
    VORLAGE
   

Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2016:

 

Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz dürfen aus besonderen Anlass

 

  • am 09. Oktober 2016

 

  • am 04. Dezember 2016

 

  • am 18. Dezember 2016,

 

in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offengehalten werden.  

 

 

  1. Von einer Beschränkung der Erlaubnis auf bestimmte Bezirke nach § 7 Abs. 2 LÖffZeitG LSA wird für den 09. Oktober 2016 und für den 04. Dezember 2016 auf den Bereich der Innenstadt der Stadt Zeitz Gebrauch gemacht.

Zur Innenstadt zählen die Schützenstraße, Weberstraße, Voigtstraße, Kalkstraße, Fischstraße, Braustraße, Neumarkt, Neumarktstraße, Luthergasse, Kramerstraße, Parzellenstraße, Wendische Straße, Roßmarkt, Judenstraße, Altmarkt, Michaeliskirchhof, Brüderstraße, Baderstraße, Rahnestraße und Gewandhausgasse.

 

   
    24.02.2016 - Bauausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2016:

 

Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz dürfen aus besonderen Anlass

 

  • am 09. Oktober 2016

 

  • am 04. Dezember 2016

 

  • am 18. Dezember 2016,

 

in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offengehalten werden.  

 

 

  1. Von einer Beschränkung der Erlaubnis auf bestimmte Bezirke nach § 7 Abs. 2 LÖffZeitG LSA wird für den 09. Oktober 2016 und für den 04. Dezember 2016 auf den Bereich der Innenstadt der Stadt Zeitz Gebrauch gemacht.

Zur Innenstadt zählen die Schützenstraße, Weberstraße, Voigtstraße, Kalkstraße, Fischstraße, Braustraße, Neumarkt, Neumarktstraße, Luthergasse, Kramerstraße, Parzellenstraße, Wendische Straße, Roßmarkt, Judenstraße, Altmarkt, Michaeliskirchhof, Brüderstraße, Baderstraße, Rahnestraße und Gewandhausgasse.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    10.03.2016 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2016:

 

Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz dürfen aus besonderen Anlass

 

  • am 09. Oktober 2016

 

  • am 04. Dezember 2016

 

  • am 18. Dezember 2016,

 

in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offengehalten werden.  

 

  1. Von einer Beschränkung der Erlaubnis auf bestimmte Bezirke nach § 7 Abs. 2 LÖffZeitG LSA wird für den 09. Oktober 2016 und für den 04. Dezember 2016 auf den Bereich der Innenstadt der Stadt Zeitz Gebrauch gemacht.

Zur Innenstadt zählen die Schützenstraße, Weberstraße, Voigtstraße, Kalkstraße, Fischstraße, Braustraße, Neumarkt, Neumarktstraße, Luthergasse, Kramerstraße, Parzellenstraße, Wendische Straße, Roßmarkt, Judenstraße, Altmarkt, Michaeliskirchhof, Brüderstraße, Baderstraße, Rahnestraße und Gewandhausgasse.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

  9

Ja-Stimmen:

  9

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    17.03.2016 - Stadtrat Zeitz
    Ö 11 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/32/0319/16   
   

Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/32/0319/1703/16:

Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2016:

 

Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz dürfen aus besonderen Anlass

 

  • am 09. Oktober 2016

 

  • am 04. Dezember 2016

 

  • am 18. Dezember 2016,

 

in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offengehalten werden.  

 

 

  1. Von einer Beschränkung der Erlaubnis auf bestimmte Bezirke nach § 7 Abs. 2 LÖffZeitG LSA wird für den 09. Oktober 2016 und für den 04. Dezember 2016 auf den Bereich der Innenstadt der Stadt Zeitz Gebrauch gemacht.

Zur Innenstadt zählen die Schützenstraße, Weberstraße, Voigtstraße, Kalkstraße, Fischstraße, Braustraße, Neumarkt, Neumarktstraße, Luthergasse, Kramerstraße, Parzellenstraße, Wendische Straße, Roßmarkt, Judenstraße, Altmarkt, Michaeliskirchhof, Brüderstraße, Baderstraße, Rahnestraße und Gewandhausgasse.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

31

Ja-Stimmen:

29

Nein-Stimmen:

  1

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 7  
Umsetzung der Maßnahmen der Städtebauförderprogramme "Städtebaulicher Denkmalschutz" (STD) und "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASO) im Kostenrahmen der bewilligten Fördermittel bis einschließlich Programmjahr 2015 in den Haushaltsjahren 2016 bis 2019, Stand 27.01.2016  
Enthält Anlagen
VI/STR/63/0324/16  
Ö 8  
Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0322/16  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Informationen aus den Fachbereichen      
Ö 10  
Allgemeine Anfragen      
N 11     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 12     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 13.01.2016    
N 13     Allgemeine Anfragen    
N 14     Informationen aus den Fachbereichen    
N 15     Schließung der Sitzung