Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 28.02.2017 | GEU/0024/17 | |||||||||||||||||||
Ö 5 | Bürgerfragestunde | ||||||||||||||||||||
Ö 6 | Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||||
Ö 7 | Personalbesetzung in den städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Zeitz vom 01.08.2017 bis 31.07.2018 | VI/STR/40/0517/17 | |||||||||||||||||||
Ö 8 | Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung | VI/STR/65/0512/17 | |||||||||||||||||||
Ö 9 | 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz vom 16.12.2010 | VI/STR/65/0513/17 | |||||||||||||||||||
Ö 10 | Ausbau der Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0526/17 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz mit der Abschnittsbildung
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Zeitzer Straße als Straße mit überwiegendem Durchgangsverkehr (Hauptverkehrsstraße) klassifiziert.
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28.03.2017 - Ortschaftsrat Geußnitz | |||||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz mit der Abschnittsbildung
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Zeitzer Straße als Straße mit überwiegendem Durchgangsverkehr (Hauptverkehrsstraße) klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
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05.04.2017 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz mit der Abschnittsbildung
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Zeitzer Straße als Straße mit überwiegendem Durchgangsverkehr (Hauptverkehrsstraße) klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
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27.04.2017 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||||
Ö 14 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz mit der Abschnittsbildung
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Zeitzer Straße als Straße mit überwiegendem Durchgangsverkehr (Hauptverkehrsstraße) klassifiziert. Abstimmungsergebnis:
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04.05.2017 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||||
Ö 14 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0526/17 | |||||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0526/0405/17.
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz mit der Abschnittsbildung
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Zeitzer Straße als Straße mit überwiegendem Durchgangsverkehr (Hauptverkehrsstraße) klassifiziert. Abstimmungsergebnis:
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Ö 11 | Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0527/17 | |||||||||||||||||||
Ö 12 | Ausbau der Siedlung im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0528/17 | |||||||||||||||||||
Ö 13 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||||
N 14 | Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 28.02.2017 | ||||||||||||||||||||
N 15 | Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters | ||||||||||||||||||||
N 16 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||||