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Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz  

Bezeichnung: Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz
Gremium: Ortschaftsrat Geußnitz
Datum: Di, 28.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00
Raum: Dorfgemeinschaftshaus "Drei Eichen"
Ort: 06712 Geußnitz, Zeitzer Straße 2

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 28.02.2017  
GEU/0024/17  
Ö 5  
Bürgerfragestunde      
Ö 6  
Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse      
Ö 7  
Personalbesetzung in den städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Zeitz vom 01.08.2017 bis 31.07.2018  
Enthält Anlagen
VI/STR/40/0517/17  
Ö 8  
Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Zeitz - Baumschutzsatzung
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0512/17  
Ö 9  
2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Zeitz vom 16.12.2010  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0513/17  
Ö 10  
Ausbau der Zeitzer Straße im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0526/17  
Ö 11  
Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0527/17  
    VORLAGE
   

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz von der Kreuzung Zeitzer Straße/Gartenweg/Steinbrüchener Weg bis zum Abzweig Siedlung

einschließlich der Zuwegung zu den Grundstücken Kastanienweg 9 und 10

 

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Steinbrüchener Weg als Anliegerstraße klassifiziert.

 

   
    28.03.2017 - Ortschaftsrat Geußnitz
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz von der Kreuzung Zeitzer Straße/Gartenweg/Steinbrüchener Weg bis zum Abzweig Siedlung

einschließlich der Zuwegung zu den Grundstücken Kastanienweg 9 und 10

 

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Steinbrüchener Weg als Anliegerstraße klassifiziert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

1

 

   
    05.04.2017 - Bauausschuss
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz von der Kreuzung Zeitzer Straße/Gartenweg/Steinbrüchener Weg bis zum Abzweig Siedlung

einschließlich der Zuwegung zu den Grundstücken Kastanienweg 9 und 10

 

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Steinbrüchener Weg als Anliegerstraße klassifiziert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

Herr Strauch war zur Abstimmung nicht anwesend.

 

 

   
    27.04.2017 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz von der Kreuzung Zeitzer Straße/Gartenweg/Steinbrüchener Weg bis zum Abzweig Siedlung

einschließlich der Zuwegung zu den Grundstücken Kastanienweg 9 und 10

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Steinbrüchener Weg als Anliegerstraße klassifiziert.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    04.05.2017 - Stadtrat Zeitz
    Ö 15 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0527/17   
   

Beschluss:

Beschluss-Nr.: VI/STR/65/0527/0405/17:

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des Steinbrüchener Weges im Ortsteil Geußnitz von der Kreuzung Zeitzer Straße/Gartenweg/Steinbrüchener Weg bis zum Abzweig Siedlung

einschließlich der Zuwegung zu den Grundstücken Kastanienweg 9 und 10

 

Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Straßenbeleuchtung.

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.

 

Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird der Steinbrüchener Weg als Anliegerstraße klassifiziert.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

34

Ja-Stimmen:

33

Nein-Stimmen:

  1

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 12  
Ausbau der Siedlung im Ortsteil Geußnitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0528/17  
Ö 13  
Allgemeine Anfragen und Informationen      
N 14     Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 28.02.2017    
N 15     Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters    
N 16     Schließung der Sitzung