Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Theißen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 22.08.2017 | THE/0035/17 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bürgerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Anhörung des Ortschaftsrates zum Haushaltskonsolidierungskonzept 2018 der Stadt Zeitz | VI/STR/20/0619/17 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
ohne |
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26.09.2017 - Ortschaftsrat Geußnitz | |||||||||||||||||||
Ö 7 - zur Kenntnis genommen | |||||||||||||||||||
Beschluss: ohne
- keine Anmerkungen |
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26.09.2017 - Ortschaftsrat Theißen | |||||||||||||||||||
Ö 7 - abgelehnt | |||||||||||||||||||
Herr Borde bemerkt: - neun Tage vor der Sitzung hat er diese Unterlagen erhalten - diese genauestens zu sichten ist unzumutbar Folgende Punkte sind fraglich oder fehlerhaft dargestellt: • Pkt. 6.1.1. - Bußgelder durch Blitzer (ab 2020 ist die Ortsumgehung voraussichtlich fertiggestellt – weniger Verkehr in der Ortschaft - weniger Erträge durch Blitzer und eine Neuverhandlung durch Verpachtung muss durchgeführt werden) • Stehen die Steuererhöhungen im Verhältnis zur Wirtschaftsförderung? - Bürger die bereits zu DDR Zeiten gebaut haben müssen nun noch höhere Gebühren und Steuern zahlen (Straßenreinigung, Grundsteuer A+B) - Hier kann es dazu kommen, dass Häuser verkauft werden müssen, da finanzielle Belastung für Bürger (z.B. Rentner ) zu hoch wird • Maßnahme 8 - Was ist mit dem Einsparungspotential in der Verwaltung selbst (Vorbildfunktion)? - Neue Tarifverhandlungen 2018 stehen an - Wurden hier auch Organisationsuntersuchungen durchgeführt? • Erhöhung Eintrittsgelder - Was bleibt den sozialschwachen und kinderreichen Familien, dann noch? Wo können diese eigentlich noch hingehen? Hiermit greift man die armen Bürger an. Dennoch leistet sich die Stadt einen teuren Bahnhof, für den eigentlich die Deutsche Bahn zuständig gewesen wäre. Herr Ham: - Aus Seite 5 in den Unterlagen. Summieren sich die Beträge in den 4 Jahren auf oder handelt sich immer um eine Endsumme zum Jahresende? Gemäß Seite 3 Pkt. 3 Abs. 3 letzter Satz, steht hier, dass sich das Defizit summiert. Herr Sonntag: - Ja, die Beträge summieren sich. Herr Ham: - Dann fragt er sich, wie das jemals wieder ausgeglichen werden soll und warum wir hier einen Konsolidierungsplan erstellen, wenn wir doch mehr und mehr Schulden machen. Das verärgert doch nur die Bürger noch mehr! Herr Köstler: - Warum denn diese Jahre? Herr Sonntag: - 3 Jahre liegen dem Haushaltsplan vor + 5 weitere für die Konsolidierung (vom Gesetzgeber vorgegeben). Herr Köstler: - In der Tabelle auf Seite 26/27 stimmen die Summen nicht! Herr Fuckner: - Woher kommt dieser Sprung in dem Bereich Kultur? Das trifft auch für andere Positionen in der Tabelle zu und ist nicht nachvollziehbar. Er hofft auf einen Anstieg der Zuwendungen für Sportstätten und dass auch Theißen hiervon etwas abbekommt. Herr Sonntag: - prüft dieses. Herr Forner: - Gemäß Seite 26 - Zuschüsse für Freibad. Warum dieses eingestellt, wenn doch keine Pächter mehr vorhanden oder gibt es hier Neuigkeiten? Herr Grigore: - Warum eigentlich diese Konsolidierung, wenn doch letztlich das Defizit nicht sinkt? Hätte man sich dieses dann nicht sparen können? Herr Meinecke: - Es ist von Gesetzeswegen und der Kommunalaussichtsbehörde gefordert dieses Konzept aufzustellen. Somit ist die Kommune verpflichtet sich mit der Sache auseinanderzusetzen und zeigt Gut Willen an den Punkten die Einsparungspotential zulassen. Alle Verwaltungsmitarbeiter haben alte Arbeitsverträge, dadurch wurde bereits in den letzten 10 Jahren einiges eingespart. Leider ist dem so, dass diese nicht weiter verlängert werden dürfen und demnach die Kosten nicht zu minimieren sind. Herr Köstler: - Es sind einfach zu viele Fehler und Unklarheiten in diesen Plan - er kann diesem nicht zustimmen. Beschluss: ohne
Abstimmungsergebnis:
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27.09.2017 - Ortschaftsrat Luckenau | |||||||||||||||||||
Ö 7 - abgelehnt | |||||||||||||||||||
Herr Sonntag erhält das Wort - er macht Ausführungen zur vorliegenden Vorlage - im Anschluss erfolgt die Abstimmung mit folgendem Ergebnis: Beschluss: ohne
Abstimmungsergebnis:
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10.10.2017 - Ortschaftsrat Zangenberg | |||||||||||||||||||
Ö 7 - zur Kenntnis genommen | |||||||||||||||||||
Frau Prahlow: - erläuterte das Haushaltskonsolidierungskonzept 2018 der Stadt Zeitz. Aufgrund der Situation, dass der Haushaltausgleich zur Haushaltsplanung 2018 nicht erreicht werden konnte, ist die Stadt Zeitz verpflichtet, auf §100 Abs. 3 KVG LSA ein Haushaltskonsolidierungskonzept auf zustellen und mit der Haushaltsatzung durch den Stadtrat zu beschließen. Dieses Konsolidierungskonzept ist die Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit der Haushaltsatzung 2018. Das ausgewiesene Defizit von ca. 3,9 Mio. € besteht unter der Voraussetzung, dass alle Maßnahmen des vorliegenden Haushaltkonsolidierungskonzeptes umgesetzt werden können. Ursache der Fehlentwicklung ab dem Haushaltjahr 2018 ist die geänderte Finanzausstattung der Stadt für die Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben Möglichkeiten zu Maßnahmen im Aufgabenbereich der Pflichtaufgaben sind sehr begrenzt. Demzufolge sind die freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben zu konsolidieren. Die einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen im vorliegenden Konzept wurden ausführlich von Frau Prahlow den zur Kenntnis gebracht. Der Ortschaftsrat nimmt die Empfehlungen des vorliegenden Haushaltkonsolidierungskonzeptes der Stadt Zeitz für das Jahr 2018 zur Kenntnis.
Beschluss: ohne
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16.10.2017 - Ortschaftsrat Pirkau | |||||||||||||||||||
Ö 7 - zur Kenntnis genommen | |||||||||||||||||||
Frau Prahlow: - zum Bereich Haushalt legt dar, dass die Stadt Zeitz für 2018 ein Defizit von 3,9 Millionen € aufweist. Deshalb muss ein Konsolidierungskonzept als Ausgleichmaßnahme beschlossen werden. Dazu müssen die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuern erhöht und die freiwilligen Ausgaben der Stadt zurückgefahren werden. Gleichzeitig erhöht sich die Kreisumlage. Herr Meuche: - fragt an, warum angesichts dieser Lage die Stadt immer mehr Personal einstellt und die Diäten im Landtag erhöht werden. Herr Kretzschmar: - verdeutlicht, dass Erhöhungen von Grund - und Gewerbesteuern völlig falsche Signale für die weitere Wirtschaftsentwicklung setzen. Der Ortschaftsrat Pirkau nimmt die vorgelegten Informationen missbilligend zur Kenntnis.
Beschluss: ohne
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Ö 8 | Anhörung des Ortschaftsrates zur Haushaltssatzung 2018 der Stadt Zeitz und dem dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen | VI/STR/20/0620/17 | |||||||||||||||||
Ö 9 | 2. Änderung der Ordnung über die Erhebung von Eintrittsentgelten für die Benutzung von Einrichtungen der Stadt Zeitz | VI/STR/40/0615/17 | |||||||||||||||||
Ö 10 | 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungsgebührensatzung - | VI/STR/65/0614/17 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Information durch den Ortsbürgermeister, zu Nachverhandlungen mit der Stadt Zeitz zum Ergebnis aus der Fusion mit der Stadt Zeitz, nach der Gemeindegebietsreform ab den 01.01.2010. Damit soll die Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und der Erhalt sowie das Betreiben der kommunalen, öffentlichen Einrichtungen in der Ortschaft Theißen gesichert werden. | ||||||||||||||||||
Ö 12 | Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 13 | Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 22.08.2017 | ||||||||||||||||||
N 14 | Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 15 | Grundstücksangelegenheit | VI/STR/65/0611/17 | |||||||||||||||||
N 16 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||