Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 09.05.2019 | HAU1/0046/19 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Erhebung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet "Stadtmitte Zeitz" Beschluss zur vorzeitigen Ablösung der Ausgleichsbeträge unter Gewährung befristeter Abschläge | VII/STR/63/0015/19 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt, die vorzeitige Ablösung der Ausgleichsbeträge gemäß § 154 BauGB für Eigentümer von Grundstücken im Geltungsbereich der Sanierungssatzung „Stadtmitte Zeitz“, Satzungsbeschluss vom 21.10.1992, zuletzt geändert am 24.10.2001, mit Gewährung von befristeten und gestaffelten Abschlägen auf die abzulösenden Ausgleichsbeträge zu ermöglichen.
Für die vorzeitige Ablösung der Ausgleichsbeträge bis einschließlich 31.03.2020 wird durch die Stadt ein Abschlag von 10 %, vom 01.04.2020 bis einschließlich 30.09.2020 ein Abschlag von 5 % gewährt. Grundlage bildet eine zwischen Stadt und Eigentümer schriftlich abzuschließende Vereinbarung, in welcher sich die Eigentümer zur vorzeitigen, fristgerechten Ablösung der für ihre Grundstücke ermittelten Ausgleichsbeträge verpflichten. Der Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ist bis zum 31.08.2020 möglich. Wird die vereinbarte Ablösungsfrist zum 31.03.2020 nicht eingehalten, wird nur noch der verringerte Abschlag von 5 % gewährt. Wird auch die Ablösungsfrist zum 30.09.2020 nicht eingehalten, ist die vorzeitige Ablösung der ermittelten Ausgleichsbeträge nur noch in voller Höhe und bis zur Aufhebung der Sanierungssatzung möglich. |
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21.08.2019 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt, die vorzeitige Ablösung der Ausgleichsbeträge gemäß § 154 BauGB für Eigentümer von Grundstücken im Geltungsbereich der Sanierungssatzung „Stadtmitte Zeitz“, Satzungsbeschluss vom 21.10.1992, zuletzt geändert am 24.10.2001, mit Gewährung von befristeten und gestaffelten Abschlägen auf die abzulösenden Ausgleichsbeträge zu ermöglichen.
Für die vorzeitige Ablösung der Ausgleichsbeträge bis einschließlich 31.03.2020 wird durch die Stadt ein Abschlag von 10 %, vom 01.04.2020 bis einschließlich 30.09.2020 ein Abschlag von 5 % gewährt. Grundlage bildet eine zwischen Stadt und Eigentümer schriftlich abzuschließende Vereinbarung, in welcher sich die Eigentümer zur vorzeitigen, fristgerechten Ablösung der für ihre Grundstücke ermittelten Ausgleichsbeträge verpflichten. Der Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ist bis zum 31.08.2020 möglich. Wird die vereinbarte Ablösungsfrist zum 31.03.2020 nicht eingehalten, wird nur noch der verringerte Abschlag von 5 % gewährt. Wird auch die Ablösungsfrist zum 30.09.2020 nicht eingehalten, ist die vorzeitige Ablösung der ermittelten Ausgleichsbeträge nur noch in voller Höhe und bis zur Aufhebung der Sanierungssatzung möglich.
Abstimmungsergebnis:
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12.09.2019 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 10 - geändert beschlossen BESCHLUSS: VII/STR/63/0015/19 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr.: VII/STR/63/0015/1209/19: Der Stadtrat beschließt, die vorzeitige Ablösung der Ausgleichsbeträge gemäß § 154 BauGB für Eigentümer von Grundstücken im Geltungsbereich der Sanierungssatzung „Stadtmitte Zeitz“, Satzungsbeschluss vom 21.10.1992, zuletzt geändert am 24.10.2001, mit Gewährung von befristeten und gestaffelten Abschlägen auf die abzulösenden Ausgleichsbeträge zu ermöglichen.
Für die vorzeitige Ablösung der Ausgleichsbeträge bis einschließlich 31.01.2020 wird durch die Stadt ein Abschlag von 20 %, vom 01.02.2020 bis einschließlich 31.05.2020 ein Abschlag von 10 % und vom 01.06.2019 bis einschließlich 30.09.20 ein Abschlag von 5 % gewährt. Grundlage bildet eine zwischen Stadt und Eigentümer schriftlich abzuschließende Vereinbarung, in welcher sich die Eigentümer zur vorzeitigen, fristgerechten Ablösung der für ihre Grundstücke ermittelten Ausgleichsbeträge verpflichten. Der Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ist bis zum 31.08.2020 möglich. Wird die vereinbarte Ablösungsfrist zum 31.01.2020 nicht eingehalten, wird nur noch der verringerte Abschlag von 10 % gewährt. Wird die Ablösefrist zum 31.05.2020 nicht eingehalten, wird nur noch der verringerte Abschlag von 5 % gewährt. Wird auch die Ablösungsfrist zum 30.09.2020 nicht eingehalten, ist die vorzeitige Ablösung der ermittelten Ausgleichsbeträge nur noch in voller Höhe und bis zur Aufhebung der Sanierungssatzung möglich.
Abstimmungsergebnis der Vorlage mit Änderungsantrag der Fraktion Die Linke/ZfZ:
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Ö 8 | Einbringung und Vorberatung des Entwurfs der 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2019 | ||||||||||||||||||
Ö 9 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||
N 10 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 11 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses vom 09.05.2019 | ||||||||||||||||||
N 12 | Diskussion und Beratung der vorliegenden Änderungsanträge zur Hauptsatzung, Erarbeitung eines ersten gemeinsamen Entwurfs | ||||||||||||||||||
N 13 | Diskussion und Beratung der vorliegenden Änderungsanträge zur Geschäftsordnung, Erarbeitung eines ersten gemeinsamen Entwurfs | ||||||||||||||||||
N 14 | Bekanntgabe der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters vom 28.06.2019 - Vergabe der Planungsleistungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden am Tiergartenhof | VII/STR/65/0003/19 | |||||||||||||||||
N 15 | Grundstücksangelegenheit | VII/STR/65/0002/19 | |||||||||||||||||
N 16 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||
N 17 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Zu Top 8 - Änderungslisten - 1. Nachtrags-HH-Satzung (306 KB) | |||
2 | Zu Top 8 - 1. Nachtrags-HH-Satzung 1. Nachtrags-HH 2019 (2927 KB) |