Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Betriebsausschusses vom 19.04.2023 | BET/0031/23 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Entwicklung der Erträge und Aufwendungen 1. Januar – 31. März 2023 sowie Abwicklung des Vermögensplanes zum 31. März 2023 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz | VII/STR/75/0867/23 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung Zeitz" | VII/STR/75/0868/23 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2021, die Entlastung der Betriebsleiterin und die Behandlung des Jahresgewinns 2021 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der jeweils gültigen Fassung) wie folgt:
1 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 1.1 Bilanzsumme 63.541.222,43 EUR
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf: - das Anlagevermögen 59.798.439,94 EUR - das Umlaufvermögen 3.742.373,62 EUR - den Rechnungsabgrenzungsposten 408,87 EUR
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf: - das Eigenkapital 6.645.206,48 EUR - die Sonderposten 19.161.417,00 EUR - die empfangenen Ertragszuschüsse 14.290.994,00 EUR - die Rückstellungen 2.010.594,16 EUR - die Verbindlichkeiten 20.768.010,79 EUR - den Rechnungsabgrenzungsposten 665.000,00 EUR
1.2 Jahresgewinn 203.369,54 EUR
1.2.1 Summe der Erträge 6.853.902,63 EUR
1.2.2 Summe der Aufwendungen 6.650.533,09 EUR
2 Der Betriebsleiterin wird für das Jahr 2021 Entlastung erteilt.
3 Verwendung des Jahresgewinns - auf neue Rechnung vorzutragen 203.369,54 EUR
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28.06.2023 - Betriebsausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2021, die Entlastung der Betriebsleiterin und die Behandlung des Jahresgewinns 2021 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der jeweils gültigen Fassung) wie folgt:
1 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 1.1 Bilanzsumme 63.541.222,43 EUR
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf: - das Anlagevermögen 59.798.439,94 EUR - das Umlaufvermögen 3.742.373,62 EUR - den Rechnungsabgrenzungsposten 408,87 EUR
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf: - das Eigenkapital 6.645.206,48 EUR - die Sonderposten 19.161.417,00 EUR - die empfangenen Ertragszuschüsse 14.290.994,00 EUR - die Rückstellungen 2.010.594,16 EUR - die Verbindlichkeiten 20.768.010,79 EUR - den Rechnungsabgrenzungsposten 665.000,00 EUR
1.2 Jahresgewinn 203.369,54 EUR
1.2.1 Summe der Erträge 6.853.902,63 EUR
1.2.2 Summe der Aufwendungen 6.650.533,09 EUR
2 Der Betriebsleiterin wird für das Jahr 2021 Entlastung erteilt.
3 Verwendung des Jahresgewinns - an den Haushalt des Aufgabenträgers abzuführen 37.886,73 EUR - auf neue Rechnung vorzutragen 165.482,81 EUR
Abstimmungsergebnis:
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06.07.2023 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2021, die Entlastung der Betriebsleiterin und die Behandlung des Jahresgewinns 2021 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der jeweils gültigen Fassung) wie folgt:
1 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 1.1 Bilanzsumme 63.541.222,43 EUR
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf: - das Anlagevermögen 59.798.439,94 EUR - das Umlaufvermögen 3.742.373,62 EUR - den Rechnungsabgrenzungsposten 408,87 EUR
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf: - das Eigenkapital 6.645.206,48 EUR - die Sonderposten 19.161.417,00 EUR - die empfangenen Ertragszuschüsse 14.290.994,00 EUR - die Rückstellungen 2.010.594,16 EUR - die Verbindlichkeiten 20.768.010,79 EUR - den Rechnungsabgrenzungsposten 665.000,00 EUR
1.2 Jahresgewinn 203.369,54 EUR
1.2.1 Summe der Erträge 6.853.902,63 EUR
1.2.2 Summe der Aufwendungen 6.650.533,09 EUR
2 Der Betriebsleiterin wird für das Jahr 2021 Entlastung erteilt.
3 Verwendung des Jahresgewinns - an den Haushalt des Aufgabenträgers abzuführen 37.886,73 EUR - auf neue Rechnung vorzutragen 165.482,81 EUR
Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschluss:
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Ö 8 | Bericht des Betriebsführers über laufende und demnächst zur Ausführung vorgesehene Investitionsmaßnahmen - mündlich - | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Anfragen sowie Informationen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 10 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 11 | Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Betriebsausschusses vom 19.04.2023 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 12 | Gemeinschaftsbaumaßnahme - Errichtung eines Trennsystems in der Liebknechtstraße, 2. BA in Zeitz, gemäß Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz im Jahr 2023 | VII/STR/75/0870/23 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 13 | Anfragen sowie Informationen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 14 | Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 15 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 16 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||