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Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz  

Bezeichnung: Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz
Gremium: Ortschaftsrat Geußnitz
Datum: Mo, 28.10.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30
Raum: Dorfgemeinschaftshaus "Drei Eichen"
Ort: 06712 Geußnitz, Zeitzer Straße 2

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2     Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3     Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Ortschaftsrates vom 23.09.2024  
GEU/0003/24  
Ö 4     Einwohnerfragestunde      
Ö 5     Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse      
Ö 6     Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 106 „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik an der Kiesgrube Lindenberg“ der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VIII/STR/65/0064/24  
    VORLAGE
   

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 106 „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik an der Kiesgrube Lindenberg“ zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaik, sowie der planungsrechtlichen Sicherung der erforderlichen Infrastruktur für die Netzeinspeisung und von Neben- und Erschließungsanlagen zur Realisierung eines Solarparks.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 106 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Ö 7     Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans als Parallelverfahren im Zuge der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 106 „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik an der Kiesgrube Lindenberg“ der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VIII/STR/65/0065/24  
Ö 8     Anfragen sowie Informationen      
N 9     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 10     Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Ortschaftsrates vom 23.09.2024    
N 11     Grundstücksangelegenheiten    
N 12     Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters    
N 13     Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit    
Ö 14     Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 15     Schließung der Sitzung