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Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz  

Bezeichnung: Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz
Gremium: Ortschaftsrat Geußnitz
Datum: Mo, 28.10.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30
Raum: Dorfgemeinschaftshaus "Drei Eichen"
Ort: 06712 Geußnitz, Zeitzer Straße 2

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2     Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3     Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Ortschaftsrates vom 23.09.2024  
GEU/0003/24  
Ö 4     Einwohnerfragestunde      
Ö 5     Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse      
Ö 6     Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 106 „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik an der Kiesgrube Lindenberg“ der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VIII/STR/65/0064/24  
Ö 7     Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans als Parallelverfahren im Zuge der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 106 „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik an der Kiesgrube Lindenberg“ der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VIII/STR/65/0065/24  
    VORLAGE
   

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

den Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 106 „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik an der Kiesgrube Lindenberg“ zu ändern.

 

Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB ist einzuleiten.

 

Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist (Anlage 2).

 

Das Verfahren ist nach den Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

 

Die Öffentlichkeit ist über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu unterrichten. Die Planungsunterlagen sind vier Wochen bereit zu halten. Während dieser Frist ist Gelegenheit zur Erörterung und zur mündlichen oder schriftlichen Äerung zu geben.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Der Entwurf ist an die Vorgaben der Landesentwicklungsplanung und Regionalplanung (bzgl. Erneuerbare Energien) anzupassen.

Ö 8     Anfragen sowie Informationen      
N 9     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 10     Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Ortschaftsrates vom 23.09.2024    
N 11     Grundstücksangelegenheiten    
N 12     Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters    
N 13     Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit    
Ö 14     Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 15     Schließung der Sitzung