Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 55 der Stadt Zeitz "Eigenheimbau am Cranachweg III"
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 13 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 11.09.2008 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:20 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/61/1396/08 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 55 der Stadt Zeitz "Eigenheimbau am Cranachweg III" | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Stadtplanungsamt SG Stadtplanung/Verkehrsplanung | |||||||
Federführend: | Stadtplanungsamt | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
2. Der mit dem Investor abgeschlossene Durchführungsvertrag wird gebilligt.
3. Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der Bürgerinnen
und Bürger, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der
Nachbargemeinden zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 55 wurde
geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise
und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger und der Träger öffentlicher
Belange und Nachbargemeinen zur Kenntnis zu geben.
5. Aufgrund der §§ 10 und 12 BauGB in der derzeit gültigen Fassung wird der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 55 „Eigenheimbau am Cranachweg III“
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der Text (Teil B) als Satzung
beschlossen.
6. Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 55 wird in der
vorliegenden Fassung gebilligt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde durchgeführt und ein Umwelt-
bericht erarbeitet.
7. Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7
davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0