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Vorlage - IV/STR/61/1396/08  

Betreff: Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 55 der Stadt Zeitz "Eigenheimbau am Cranachweg III"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtplanungsamt
SG Stadtplanung/Verkehrsplanung
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
27.08.2008 
Sitzung des Bauausschusses    
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
11.09.2008 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
18.09.2008 
35. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (IV/STR/61/1396/08)

Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.  Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.

 

2.  Der mit dem Investor abgeschlossene Durchführungsvertrag wird gebilligt.

 

3.  Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der Bürgerinnen

     und Bürger, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der

     Nachbargemeinden zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 55 wurde

     geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

 

4.  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise

     und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger und der Träger öffentlicher

     Belange und Nachbargemeinen zur Kenntnis zu geben.

 

5.  Aufgrund der §§ 10 und 12 BauGB in der derzeit gültigen Fassung wird der

     vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 55 „Eigenheimbau am Cranachweg III“

     bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der Text (Teil B) als Satzung

     beschlossen.

 

6.  Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 55 wird in der

     vorliegenden Fassung gebilligt.

     Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde durchgeführt und ein Umwelt-

     bericht erarbeitet.

 

7.  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:  §§ 10, 12 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse: -

 

aufzuhebende Beschlüsse: -

 

 

 

Begründung:

 

 

Der Stadtrat hat am 19.09.2002 beschlossen, dass einzelne Eigenheimbauvorhaben im Bereich Cranachweg nach § 12 Baugesetzbuch über einen Vorhaben- und Erschließungsplan zu realisieren sind.

 

Mit Schreiben vom 10.07.2007 stellte ein Investor den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung eines Eigenheimes in der Gemarkung Zeitz, Flur 6, Flurstück 103/8.

Es handelt sich um das dritte Eigenheimbauvorhaben am  Standort Cranachweg.

 

Das Bauleitverfahren wurde entsprechend den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt, die vorgebrachten Hinweise wurden abgewogen.

 

Nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss und dessen öffentlicher Bekanntmachung erlangt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 55 Rechtskraft.