Vorlage - IV/STR/61/1396/08
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Der Stadtrat beschließt:
1. Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
2. Der mit dem Investor abgeschlossene Durchführungsvertrag wird gebilligt.
3. Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der Bürgerinnen
und Bürger, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der
Nachbargemeinden zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 55 wurde
geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise
und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger und der Träger öffentlicher
Belange und Nachbargemeinen zur Kenntnis zu geben.
5. Aufgrund der §§ 10 und 12 BauGB in der derzeit gültigen Fassung wird der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 55 „Eigenheimbau am Cranachweg III“
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der Text (Teil B) als Satzung
beschlossen.
6. Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 55 wird in der
vorliegenden Fassung gebilligt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde durchgeführt und ein Umwelt-
bericht erarbeitet.
7. Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Gesetzliche Grundlage: §§ 10, 12 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: -
aufzuhebende Beschlüsse: -
Begründung:
Der Stadtrat hat am 19.09.2002 beschlossen, dass einzelne Eigenheimbauvorhaben im Bereich Cranachweg nach § 12 Baugesetzbuch über einen Vorhaben- und Erschließungsplan zu realisieren sind.
Mit Schreiben vom 10.07.2007 stellte ein Investor den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung eines Eigenheimes in der Gemarkung Zeitz, Flur 6, Flurstück 103/8.
Es handelt sich um das dritte Eigenheimbauvorhaben am Standort Cranachweg.
Das Bauleitverfahren wurde entsprechend den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt, die vorgebrachten Hinweise wurden abgewogen.
Nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss und dessen öffentlicher Bekanntmachung erlangt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 55 Rechtskraft.