Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 56 "Erweiterung des Pflegezentrums an der Friedensstraße 76/78"
35. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 17 | Beschluss: | IV/STR/61/1391/08 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 18.09.2008 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:30 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/61/1391/08 Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 56 "Erweiterung des Pflegezentrums an der Friedensstraße 76/78" | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Stadtplanungsamt SG Stadtplanung/Verkehrsplanung | |||||||
Federführend: | Stadtplanungsamt | |||||||
Beschluss:
Beschluss-Nr. IV/STR/61/1391/1809/08:
Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet
- Die Abwägung zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 56 „Erweiterung des Pflegezentrums an der Friedensstraße 76/78“ wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 12 i.V.m. mit § 10 Abs.1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz zur Erleichterung von Planvorhaben für die Innenstadtentwicklung der Städte vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) sowie § 9 Abs. 4 BauGB wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 56 „Erweiterung des Pflegezentrums an der Friedensstraße 76/78“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich dem Vorhabenplan mit Ansichten und dem Erschließungsplan, als Satzung beschlossen.
- Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes zum Bebauungsplan Nr. 56 „Erweiterung des Pflegezentrums an der Friedensstraße 76/78“ wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der mit dem Investor abgeschlossene Durchführungsvertrag wird gebilligt.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41
davon anwesend: 35
Ja-Stimmen: 35
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0