Inhalt

Vorlage - IV/STR/61/1391/08  

Betreff: Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 56 "Erweiterung des Pflegezentrums an der Friedensstraße 76/78"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtplanungsamt
SG Stadtplanung/Verkehrsplanung
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
11.09.2008 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Vorberatung
Stadtrat Zeitz Entscheidung
18.09.2008 
35. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (IV/STR/61/1391/08)

Der Stadtrat beschließt:

 

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

-          Das Vorwort der Vorlage wird beachtet

 

-          Die Abwägung zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 56 „Erweiterung des Pflegezentrums an der Friedensstraße 76/78“ wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

 

-          Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

-          Aufgrund des § 12 i.V.m. mit § 10 Abs.1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz zur Erleichterung von Planvorhaben für die Innenstadtentwicklung der Städte vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) sowie § 9 Abs. 4 BauGB wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 56 „Erweiterung des Pflegezentrums an der Friedensstraße 76/78“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich dem Vorhabenplan mit Ansichten und dem Erschließungsplan, als Satzung beschlossen.

 

-          Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes zum Bebauungsplan Nr. 56 „Erweiterung des Pflegezentrums an der Friedensstraße 76/78“ wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

-          Der mit dem Investor abgeschlossene Durchführungsvertrag wird gebilligt.

 

-     Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:  § 12 BauGB i.v.m § 10 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse: IV/STR/61/0873/1907/07  Aufstellungsbeschluss

 

aufzuhebende Beschlüsse: -

 

 

 

Begründung:

 

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 19.07.2007 wurde der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 56 „Erweiterung des Pflegezentrums an der Friedensstraße 76/78“ gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) Baugesetzbuch fand in der Zeit vom 15.05.2008 bis zum 17.06.2008 statt. Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 24.04.2008 von dieser Auslegung benachrichtigt und entsprechend § 4 (1) Baugesetzbuch zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 17.06.2008 aufgefordert. Die während dieses Zeitraumes eingegangenen Stellungnahmen waren die Grundlage zur Erarbeitung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes. Der Entwurf wurde in der Zeit vom 17.07.2008 bis zum 18.08.2008 nach § 3 (2) Baugesetzbuch öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus fand am 28.07.2008 im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit eine Informationsveranstaltung statt. Durch den Investor wurde das Vorhaben vorgestellt. Es wurde darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Gelegenheit besteht, Stellungnahmen zu dem Vorhaben bei der Stadtverwaltung, Stadtplanungsamt abzugeben bzw. zur Niederschrift vorgebracht werden können.

Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 14.07.2008 von der Auslegung benachrichtigt und mit gleichem Schreiben zur Abgabe ihrer Stellungnahme aufgefordert, die bis zum 18.08.2008 abzugeben waren.

 

Die während der v.g. Fristen vorgebrachten Hinweise und Anregungen wurden in die vorliegende Abwägung aufgenommen und die Satzung erarbeitet.