Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Ergänzungssatzung für den Bereich Kaltefeld / Bauplatz / Richard-Leißling-Straße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 13.12.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:15 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0853/12 Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Ergänzungssatzung für den Bereich Kaltefeld / Bauplatz / Richard-Leißling-Straße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Immisch weist darauf hin, dass während der Sitzung des Hauptausschusses die Ergänzungssatzung mit allen Zeichnungen zur Einsichtnahme ausliegt.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
* Der Verfahrensvermerk der Vorlage (Anlage 1) wird beachtet.
* Die Abwägung (Anlage 2) der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der
Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange und der
Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 des Baugesetz-
buches (BauGB) für den Bereich Kaltefeld / Bauplatz / Richard-Leißling-Straße
wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
* Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und
Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange und den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
* Aufgrund des § 34 (4) BauGB, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004
BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011
(BGBl. I S. 1509) wird die Ergänzungssatzung für den Bereich Kaltefeld / Bauplatz
Richard-Leißling-Straße (Anlage 3), bestehend aus der Zeichnung (Teil A) und den
textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen.
* Die Begründung (Anlage 4) zur Ergänzungssatzung wird in der vorliegenden
Fassung gebilligt.
* Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.
* Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 11 |
Ja-Stimmen: | 11 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |