Auszug - Einleitung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Verbesserung von Ordnung und Sauberkeit in der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion B 90/Die Grünen/FDP/ZDI
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 14 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 13.12.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:15 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/STR/0869/12 Einleitung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Verbesserung von Ordnung und Sauberkeit in der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion B 90/Die Grünen/FDP/ZDI |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Stadtrat Fraktion B 90/Die Grünen/FDP/ZDI | |||||||
Federführend: | Vorsitzender des Stadtrates | |||||||
Herr Dr. Kunze verlässt kurzzeitig die Sitzung, es sind 11 Mitglieder anwesend. Herr Otto, Bürgermeister, übernimmt die Leitung des Hauptausschusses.
Herr Otto informiert über die geänderte Beschlussfassung im Bauausschuss.
Herr Schröder machte Ausführungen zur Vorlage.
Herr Dr. Kunze nimmt an der Sitzung wieder teil, es sind 12 Mitglieder anwesend.
Frau Späte gibt einen Hinweis auf die Beschlussfassung im Bundestag mit Änderung des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung. (Zustimmung Bundesrat steht noch aus.)
Der Gesetzentwurf sieht vor die Erweiterung des gemeindlichen Vorkaufsrechts und des Rückbaugebots, letzteres soll den Kommunen die Beseitigung von Schrottimmobilien erleichtern.
Geänderter Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, über die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in der Stadt Zeitz „Teilgebiet Nr. 1 Bereich Rahnestraße linksseitig (bergauf) und nachfolgende vierteljährlich im Bauausschuss zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |