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Auszug - Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 12-3 – Wohngebiet am Elsterhang – der Stadt Zeitz Fortführung des nach § 13 b BauGB aufgestellten Bebauungsplanes (Entwurf) im üblichen Verfahren   

Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 15
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.04.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/65/1039/24 Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 12-3 – Wohngebiet am Elsterhang – der Stadt Zeitz
Fortführung des nach § 13 b BauGB aufgestellten Bebauungsplanes (Entwurf) im üblichen Verfahren
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtentwicklung/Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Für die Flurstücke 69/46, 69/44 sowie 69/42 der Flur 5 der Gemarkung Zeitz wird gemäß dem in der Anlage dargestellten Geltungsbereich der Bebauungsplan Nr. 12-3           - Wohngebiet am Elsterhang – der Stadt Zeitz als Bebauungsplan gemäß § 2 BauGB fortgeführt und beendet.

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es besteht weiterhin und unverändert das Planziel der Schaffung von Baurecht zur Errichtung von Einfamilienhäusern.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

33

3 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

26

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0