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Vorlage - IV/STR/40/1389/08  

Betreff: Neufassung der Richtlinie der Stadt Zeitz für Zuwendungen zur Förderung der Kultur
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Schulverwaltungs- und Kulturamt
SG Schulen, Kultur und Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   
Beratungsfolge:
Bildungsausschuss Vorberatung
25.08.2008 
Sitzung des Bildungsausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
11.09.2008 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
18.09.2008 
35. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (IV/STR/40/1389/08)

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 18

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 18.09.2008 die Neufassung der Richtlinie der Stadt Zeitz für Zuwendungen zur Förderung der Kultur (siehe Anlage).

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:   Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt

 

bereits gefasste Beschlüsse:  Beschluss Stadtrat vom 21.04.2005

      Beschluss-Nr. IV/0163/2104/05

      Beschluss Bildungsausschuss vom 02.06.2008

      Beschluss-Nr. IV/STR/40/1321/08

 

aufzuhebende Beschlüsse:   Beschluss Stadtrat vom 21.04.2005

      Beschluss-Nr. IV/0163/2104/05

 

 

 

Begründung:

 

Gemäß Stadtratsbeschluss vom 21.04.2005, Beschluss- Nr. IV/0163/2104/05, ist die Kulturförderrichtlinie der Stadt Zeitz bei sich ändernden Gegebenheiten anzupassen und fortzuschreiben.

Änderungen und Ergänzungen erfolgten nach Abstimmung innerhalb der Verwaltung.

Darüber hinaus wurden Hinweise des Landesrechnungshofes berücksichtigt.

 

Die in der Sitzung des Bildungsausschusses vom 02.06.2008 empfohlenen Änderungen wurden in den Entwurf der Kulturförderrichtlinie eingearbeitet.

 

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 12.06.2008 die Vorlage zurückgestellt und zur nochmaligen Prüfung in den Bildungsausschuss zurückverwiesen.

 

Grundlegende Änderungen

 

* Es wurde grundsätzlich eine vereinfachte Sprachweise/ Formulierung der einzelnen

  Bestimmungen der Richtlinie gewählt.

 

* Punkt 2.3.1.

  Die bisherige Fassung des Punktes 2.3.1. (4. Anstrich) wurde unter Berücksichtigung

  der Empfehlung des Bildungsausschusses wie folgt ergänzt bzw. konkretisiert:

  Nicht förderfähig sind in der Regel

  Reise-, Fahrt- und Transportkosten, Unterkunftskosten

 

* Punkt 3.1.

  Satz 2 und folgende wurden wie folgt neu eingefügt:

  Bei der Bemessung des Eigenanteils können unbare Leistungen anerkannt werden, wenn

  Eigeninitiative, persönliches Engagement oder gemeinnützige Leistungen für die 

  Realisierung des Projekts unerlässlich sind. Diese unbaren Eigenleistungen dürfen

  20 v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Dabei werden auf Antrag  

  pro Zeitstunde höchstens 7,50 € anerkannt.

 Der Gesamtanteil an unbaren Eigenleistungen darf  20 v. H. der zuwendungsfähigen

 Ausgaben  nicht übersteigen

 

  Mit dieser Regelung wurde sowohl eine maximale Obergrenze des Wertes einer Zeitstunde

  als auch der unbaren Eigenleistungen gesetzt.

 

* Punkt 4.1.

  Der dritte Satz wurde um den Passus nur in begründeten Ausnahmefällen erweitert.

  Der vierte Satz neu eingefügt.

 

* Punkt 6.1.

  Für den Verwendungsnachweis bedarf es nur noch einer zahlenmäßigen Kostenaufstellung

  mit der Vorlage der Originalbelege.

  Kopien werden nicht mehr mit angefordert, da die Vereine diese Belege gemäß Punkt 6.2. 

  mindestens 10 Jahre über den Jahresabschluss der letzten Zahlung aufzubewahren haben,

  s. auch Punkt 6.3.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

 

 

Einnahmen:        

 

Ausgaben:

 

1. Kosten der zu be- 2. Jährliche Folge- 3. Maßnahmebezo-

    schließenden Maß-     kosten:     gene Einnahmen:

    nahme:   keine      keine    

               %

 

  Mittel sind veranschlagt

   VWH                                         

      2008       

 

 

Folgende Ämter wurden beteiligt:

 

  • Sachgebiet Haushaltswesen
  • Rechtsamt
  • Rechnungsprüfungsamt