Vorlage - IV/STR/80/1464/08
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Der Stadtrat beschließt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Stadt Zeitz für die Inanspruchnahme touristischer Leistungen der städtischen Tourist – Information in der vorliegenden Fassung.
Gesetzliche Grundlage: § 44 Abs. 3 Ziff. 6 GO LSA
bereits gefasste Beschlüsse: Beschluss III/0505/ 2911/01 – AGB Zeitz-Information
Beschluss IV/STR/80/0844/07 – Änderung der Entgeltordnung
aufzuhebende Beschlüsse: -
Begründung:
Die „ AGB Zeitz-Information“ in der Fassung vom 29.11.2001, zuletzt geändert durch den Beschluss vom 27.9.2007, erhalten eine Neufassung, um die formellen Änderungen, die sich aus der Verleihung des Titels „Tourist-Information Zeitz“ durch den Deutschen Tourismusverband e.V. ergeben, einzuarbeiten.
Gleichzeitig wird die Unübersichtlichkeit, dass es für die ABG und die dazugehörige Entgeltordnung jeweils eigene Paragraphen des Inkrafttretens gibt, beseitigt und der Aufbau neu strukturiert.
In den zur Beschlussfassung vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Alte Mälzerei als neues Angebot in das Leistungsspektrum der Tourist-Information Zeitz aufgenommen.
Die Alte Mälzerei ist bis dato nur bei Veranstaltungen für die Öffentlichkeit zugänglich.
Um dieses für die Zeitzer Brautradition bedeutende Ensemble stärker in den Blickpunkt zu rücken, werden Führungen vom Personal der Tourist-Information Zeitz durchgeführt.
Anlagen: