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Vorlage - IV/STR/20/1475/08  

Betreff: Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2008 mit Haushaltsplan und seinen Anlagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Kämmerei
Haushaltswesen
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Entscheidung
09.09.2008 
Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Entscheidung
11.09.2008 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
18.09.2008 
35. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (IV/STR/20/1475/08)

Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat beschließt:

 

-           die Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2008

-           den Haushaltsplan mit seinen Anlagen und den Stellenplan in der Fassung vom 26.08.2008

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:   Gemeindeordnung § 94 Land Sachsen-Anhalt  

bereits gefasste Beschlüsse: keine 

aufzuhebende Beschlüsse:  keine

 

Begründung:

 

 

Die Haushaltssatzung bildet die Rechtsgrundlage für die Haushaltsführung eines Haushaltsjahres. Sie ist eine Rechtsnorm, die die Gemeinde zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Selbstverwaltung erlässt.

 

Der Haushaltsplan ist verbindliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Er gibt einen Überblick über den Umfang des Finanzbedarfes sowie seine Deckung und gibt Auskunft über die Finanzsituation der Gemeinde.

 

Der in die Stadtratssitzung am 13.03.2008 eingebrachte Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes und des Stellenplanes wurde durch den Stadtrat der Stadt Zeitz nicht bestätigt. Zur Erarbeitung des vorliegenden Entwurfes wurden die Ansätze des Haushaltsplanes kritisch überarbeitet und auf einen aktuellen Stand gebracht. Gleichzeitig wurden die Ergebnisse des neuen Tarifabschlusses und die neuen Daten der Landeszuweisungen eingearbeitet. Nicht berücksichtigt wurde hierbei eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden nach Auslaufen des landesbezirklichen Tarifvertrages.

 

Der Verwaltungshaushalt 2008 schließt mit einem verbleibenden Defizit in Höhe von 559,4 T€ ab. Das Haushaltsjahr 2008 ist in der laufenden Rechnung ausgeglichen. Durch den noch vorzutragenden restlichen Fehlbetrag aus 2006 ergibt sich das vorgenannte Defizit.

 

Gemäß § 92 GO LSA ist die Stadt Zeitz verpflichtet spätestens mit dem Haushalt ein ausgeglichenes Konsolidierungskonzept zu verabschieden. Auf Anfrage bei der Kommunalaufsicht wurde eine Ausnahmeregelung festgelegt. Bis November 2008 muss ein

Konsolidierungskonzept beschlossen werden, dass den Haushaltsausgleich bis spätestens 2012 aufzeigt.

 

Der Vermögenshaushalt ist in seinen Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Kreditaufnahmen sind im Haushaltsplan 2008 und auch in den Finanzplanjahren nicht vorgesehen. Die wesentlichsten Investitionsmaßnahmen sind im Vorbericht zum Haushalt dargestellt.