Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung; ggf. Erweiterung der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 09.11.2005, ggf. Beschluss über Einwendungen gegen die Niederschrift | ||||||
Ö 4 | Beschluss zur Abschnittsbildung der Geußnitzer Straße (Verfasser : SG Steuern - Gebühren und Beiträge) | IV/STR/020/0066/05 | |||||
Ö 5 | Umschichtung bewilligter Fördermittel vom Fördergebiet 2 in das Fördergebiet 1 (Verfasser : SG Stadtplanung/Verkehrsplanung) | IV/STR/061/0041/05 | |||||
Ö 6 | Blockkonzept 10 - Fortschreibung Sanierungsziele für den Teilbereich Messerschmiedestr. 16, 17, 18/19, 20 und Querstr. 5 (Verfasser : SG Stadtsanierung) | IV/STR/OBM/0023/05 | |||||
Ö 7 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 43 der Stadt Zeitz - Grünfläche im Bereich Brehmsche Gärten, Rossner Park und Johannisteich (Verfasser : SG Stadtplanung/Verkehrsplanung) | IV/STR/061/0039/05 | |||||
VORLAGE | |||||||
Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet
- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der BürgerInnen, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zum Bebauungsplan Nr. 43 der Stadt Zeitz wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen den BürgerInnen, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 9 Abs. 4 BauGB i.V. m. § 90 Abs. 1 und 4 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO - LSA) in der derzeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 43 der Stadt Zeitz –Grünfläche im Bereich Brehmsche Gärten, Rossner Park und Johannisteich – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den Festsetzungen zur Gestaltung nach § 90 Abs. 1 und 4 BauO LSA als Satzung beschlossen.
- Die Begründung des Bebauungsplanes Nr. 43 einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen
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17.11.2005 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||
Ö 7 - zurückgezogen | |||||||
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07.12.2005 - Bauausschuss | |||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||
Auf Nachfrage des Ausschusses verpflichtet sich Frau Beret in Eigenschaft als Liquidator die Unterlagen zur Projektmangelanzeige gegen den Planer zusammenzustellen und den Bauausschuss unter Einbeziehung einer gutachterlichen Stellungnahme durch einen Fachanwalt über das Ergebnis zu unterrichten.
Hinweis von Herrn Hörig: Bei Nichtbeschließen der Vorlage, werden Veranstaltungen (siehe Anlage 4) gefährdet.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet
- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der BürgerInnen, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zum Bebauungsplan Nr. 43 der Stadt Zeitz wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen den BürgerInnen, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 9 Abs. 4 BauGB i.V. m. § 90 Abs. 1 und 4 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO - LSA) in der derzeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 43 der Stadt Zeitz –Grünfläche im Bereich Brehmsche Gärten, Rossner Park und Johannisteich – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den Festsetzungen zur Gestaltung nach § 90 Abs. 1 und 4 BauO LSA als Satzung beschlossen.
- Die Begründung des Bebauungsplanes Nr. 43 einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen Abstimmung: Ja-Stimmen: 2 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 2 |
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08.12.2005 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||
Ö 13 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet
- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der BürgerInnen, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zum Bebauungsplan Nr. 43 der Stadt Zeitz wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen den BürgerInnen, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 9 Abs. 4 BauGB i.V. m. § 90 Abs. 1 und 4 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO - LSA) in der derzeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 43 der Stadt Zeitz –Grünfläche im Bereich Brehmsche Gärten, Rossner Park und Johannisteich – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den Festsetzungen zur Gestaltung nach § 90 Abs. 1 und 4 BauO LSA als Satzung beschlossen.
- Die Begründung des Bebauungsplanes Nr. 43 einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmung: Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 |
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15.12.2005 - Stadtrat Zeitz | |||||||
Ö 23 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: IV/STR/061/0039/05 | |||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. IV/STR/061/0039/05:
Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet
- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der BürgerInnen, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zum Bebauungsplan Nr. 43 der Stadt Zeitz wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen den BürgerInnen, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und des § 9 Abs. 4 BauGB i.V. m. § 90 Abs. 1 und 4 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO - LSA) in der derzeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 43 der Stadt Zeitz –Grünfläche im Bereich Brehmsche Gärten, Rossner Park und Johannisteich – bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den Festsetzungen zur Gestaltung nach § 90 Abs. 1 und 4 BauO LSA als Satzung beschlossen.
- Die Begründung des Bebauungsplanes Nr. 43 einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmung: Ja-Stimmen: 19 Nein-Stimmen: 4 Enthaltungen: 10 Namentliche Enthaltung: Frau Rossner. |
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Ö 8 | Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 37 "Gewerbegebiet am Güterbahnhof" (Verfasser : SG Stadtplanung/Verkehrsplanung) | IV/STR/061/0057/05 | |||||
Ö 9 | Unterhaltung der Gemeindestraßen in der Stadt Zeitz (Verfasser : Hoch- und Tiefbauamt) | IV/STR/065/0071/05 | |||||
Ö 10 | Anfragen, Anregungen, Informationen | ||||||
Ö 10.1 | Schriftliche Information durch Herrn Stolper zur Anfrage von Herrn Netscher zu Top 8, Bauausschuss 09. 11. 2005 - Beantragung Fördermittel im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau Ost/Programmjahr 2006 | ||||||
Ö 10.2 | Mündliche Information durch Herrn Kmietczyk zum Sachstand Voigtsstraße 16 | ||||||
Ö 10.3 | Mündliche Information durch Herrn Immisch zum Sachstand Rechtsstreit zur Gewährleistungsproblematik "Straße am Güterbahnhof" | ||||||
Ö 10.4 | Mündliche Information durch Herrn Immisch zur Anfrage Bauausschuss 09. 11. 2005 - Lärmproblematik Albrechtstraße | ||||||
Ö 10.5 | Mündliche Information durch Herrn Immisch zu Dachsanierung Kindergarten "Bummi" Freiligrathstraße | ||||||
Ö 10.6 | Mündliche Information durch Herrn Immisch zum Sachstand Neumarkt | ||||||
Ö 10.7 | Anfrage Herr Sträßner zum Seckendorff´schen Palais | ||||||
Ö 10.8 | Anfrage Herr Buzalski zu Mietverhältnissen Herrmannschacht | ||||||
Ö 10.9 | Anfrage Herr Sträßner zum Albrecht´schen Palais | ||||||
Ö 10.10 | Anfrage Herr Börner zum Problem Brandschutz im Capitol | ||||||
Ö 10.11 | Anfrage Herr Börner zum Denkmal auf dem Altmarkt | ||||||
Ö 10.12 | Anfrage Herr Börner zur Messerschmiedestraße 17 | ||||||
Ö 10.13 | Anfrage Herr Börner zur Brücke über den Mühlgraben | ||||||
Ö 10.14 | Anfrage Herr Sträßner zum Gebäude Kalkstraße / Ecke Voigtsstraße | ||||||
Ö 10.15 | Anfrage Herr Hörig zum Giebel Abtshaus auf Kloster Posa | ||||||
Ö 10.16 | Anfrage Herr Hörig zu Hinweisschildern Kloster Posa | ||||||
Ö 10.17 | Anfrage Herr Hörig zur Luthergasse | ||||||
Ö 10.18 | Anfrage Herr Hörig zum Wendischen Berg | ||||||
Ö 10.19 | Anfrage Herr Hörig zur Gleinaer Straße | ||||||
N 11 | Nutzungs-/Pflegevertrag Stadt Zeitz ./. VFR e.V. über das Grundstück "Kloster Posa", Flur 28, Flurstück 66/25, Gemarkung Zeitz - Inanspruchnahme Optionsrecht für weitere 6 Jahre (Verfasser : Wirtschaftsförderungsamt Verfasser 2: SG Liegenschaften) | IV/STR/080/0017/05 | |||||
N 12 | Sachstand "Ton- und Kieswerk Grana" (Verfasser : Wirtschaftsförderungsamt) | IV/STR/080/0060/05 | |||||
N 13 | Ersteigerung von Grundstücken im Zwangsvollstreckungsverfahren (Verfasser : Wirtschaftsförderungsamt Verfasser 2: SG Liegenschaften) | IV/STR/080/0015/05 | |||||
N 14 | Änderung des Erbbaurechtsvertrages vom 06.02.1995 für die Tennisanlage "Fockendorfer Grund" in der Flur 8, Flurstück 5/2, Gemarkung Zeitz, zwischen der Stadt Zeitz und dem Zeitzer Tennisclub e.V. (Verfasser : Wirtschaftsförderungsamt Verfasser 2: SG Liegenschaften Verfasser 3: Schulverwaltungs- und Kulturamt) | IV/STR/080/0029/05 | |||||
N 15 | Städtebaufördermittel für die Grundstücke Voigtsstr. 21 - 24 in Zeitz - Umwandlung eines Darlehens in einen Zuschuss (Verfasser : SG Stadtsanierung) | IV/STR/OBM/0026/05 | |||||
N 16 | Vergabe von Planungsleistungen nach HOAI zur Sanierung der Turnhalle für die Grundschule Bergsiedlung in Zeitz (Verfasser : Hoch- und Tiefbauamt) | IV/STR/065/0068/05 | |||||
N 17 | Vergabe der Planungsleistung "Machbarkeitsstudie zur Revitalisierung des Floßgrabens" (Verfasser : Hoch- und Tiefbauamt Verfasser 2: SG Tiefbau) | IV/STR/065/0077/05 | |||||
N 18 | Anfragen, Anregungen, Informationen | ||||||
N 18.1 | Schriftliche Information durch Frau Schaller zum "Brandhaus" auf dem Neumarkt | ||||||
Ö 19 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung | ||||||
Ö 20 | Schließung der Sitzung | ||||||