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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 07.12.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:52
Raum: Raum 308
Ort: Gewandhaus Zeitz, Altmarkt 16, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung; ggf. Erweiterung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 09.11.2005, ggf. Beschluss über Einwendungen gegen die Niederschrift      
Ö 4  
Beschluss zur Abschnittsbildung der Geußnitzer Straße (Verfasser : SG Steuern - Gebühren und Beiträge)  
IV/STR/020/0066/05  
Ö 5  
Umschichtung bewilligter Fördermittel vom Fördergebiet 2 in das Fördergebiet 1 (Verfasser : SG Stadtplanung/Verkehrsplanung)  
IV/STR/061/0041/05  
Ö 6  
Blockkonzept 10 - Fortschreibung Sanierungsziele für den Teilbereich Messerschmiedestr. 16, 17, 18/19, 20 und Querstr. 5 (Verfasser : SG Stadtsanierung)  
IV/STR/OBM/0023/05  
Ö 7  
Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 43 der Stadt Zeitz - Grünfläche im Bereich Brehmsche Gärten, Rossner Park und Johannisteich (Verfasser : SG Stadtplanung/Verkehrsplanung)  
IV/STR/061/0039/05  
Ö 8  
Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 37 "Gewerbegebiet am Güterbahnhof" (Verfasser : SG Stadtplanung/Verkehrsplanung)  
IV/STR/061/0057/05  
    VORLAGE
    Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Zeitz „Gewerbegebiet am Güterbahnhof“ mit baugestalterischen Festsetzungen gemäß § 90 Bauordnung Land Sachsen-Anhalt sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Zeitz mit baugestalterischen Festsetzungen gemäß § 90 Bauordnung Land Sachsen-Anhalt und der dazugehörige Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Die Hinweise und Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen wurden in den Entwurf bzw. in die Begründung eingearbeitet.

 

3. Von der Erarbeitung eines Umweltberichtes wird entsprechend des § 244 „Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau“ abgesehen, da das Bauleitverfahren vor dem 20.07.2004 begonnen wurde und vor dem 20.07.2006 abgeschlossen sein wird.

   
    07.12.2005 - Bauausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Zeitz „Gewerbegebiet am Güterbahnhof“ mit baugestalterischen Festsetzungen gemäß § 90 Bauordnung Land Sachsen-Anhalt sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Zeitz mit baugestalterischen Festsetzungen gemäß § 90 Bauordnung Land Sachsen-Anhalt und der dazugehörige Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Die Hinweise und Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen wurden in den Entwurf bzw. in die Begründung eingearbeitet.

 

3. Von der Erarbeitung eines Umweltberichtes wird entsprechend des § 244 „Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau“ abgesehen, da das Bauleitverfahren vor dem 20.07.2004 begonnen wurde und vor dem 20.07.2006 abgeschlossen sein wird.

Abstimmung:

Abstimmung:

Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

   
    08.12.2005 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.               Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Zeitz „Gewerbegebiet am Güterbahnhof“ mit baugestalterischen Festsetzungen gemäß § 90 Bauordnung Land Sachsen-Anhalt sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.               Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Zeitz mit baugestalterischen Festsetzungen gemäß § 90 Bauordnung Land Sachsen-Anhalt und der dazugehörige Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Die Hinweise und Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen wurden in den Entwurf bzw. in die Begründung eingearbeitet.

 

3.               Von der Erarbeitung eines Umweltberichtes wird entsprechend des § 244 „Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau“ abgesehen, da das Bauleitverfahren vor dem 20.07.2004 begonnen wurde und vor dem 20.07.2006 abgeschlossen sein wird.

 

Abstimmung:

Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

   
    15.12.2005 - Stadtrat Zeitz
    Ö 24 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: IV/STR/061/0057/05   
    Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. IV/STR/061/0057/05:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Zeitz „Gewerbegebiet am Güterbahnhof“ mit baugestalterischen Festsetzungen gemäß § 90 Bauordnung Land Sachsen-Anhalt sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Zeitz mit baugestalterischen Festsetzungen gemäß § 90 Bauordnung Land Sachsen-Anhalt und der dazugehörige Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Die Hinweise und Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen wurden in den Entwurf bzw. in die Begründung eingearbeitet.

 

3. Von der Erarbeitung eines Umweltberichtes wird entsprechend des § 244 „Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau“ abgesehen, da das Bauleitverfahren vor dem 20.07.2004 begonnen wurde und vor dem 20.07.2006 abgeschlossen sein wird.

 

Abstimmung:

Abstimmung:

Ja-Stimmen:     32          Nein-Stimmen:     0          Enthaltungen:  1

Ö 9  
Unterhaltung der Gemeindestraßen in der Stadt Zeitz (Verfasser : Hoch- und Tiefbauamt)  
IV/STR/065/0071/05  
Ö 10     Anfragen, Anregungen, Informationen      
Ö 10.1  
Schriftliche Information durch Herrn Stolper zur Anfrage von Herrn Netscher zu Top 8, Bauausschuss 09. 11. 2005 - Beantragung Fördermittel im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau Ost/Programmjahr 2006      
Ö 10.2  
Mündliche Information durch Herrn Kmietczyk zum Sachstand Voigtsstraße 16      
Ö 10.3  
Mündliche Information durch Herrn Immisch zum Sachstand Rechtsstreit zur Gewährleistungsproblematik "Straße am Güterbahnhof"      
Ö 10.4  
Mündliche Information durch Herrn Immisch zur Anfrage Bauausschuss 09. 11. 2005 - Lärmproblematik Albrechtstraße      
Ö 10.5  
Mündliche Information durch Herrn Immisch zu Dachsanierung Kindergarten "Bummi" Freiligrathstraße      
Ö 10.6  
Mündliche Information durch Herrn Immisch zum Sachstand Neumarkt      
Ö 10.7  
Anfrage Herr Sträßner zum Seckendorff´schen Palais      
Ö 10.8  
Anfrage Herr Buzalski zu Mietverhältnissen Herrmannschacht      
Ö 10.9  
Anfrage Herr Sträßner zum Albrecht´schen Palais      
Ö 10.10  
Anfrage Herr Börner zum Problem Brandschutz im Capitol      
Ö 10.11  
Anfrage Herr Börner zum Denkmal auf dem Altmarkt      
Ö 10.12  
Anfrage Herr Börner zur Messerschmiedestraße 17      
Ö 10.13  
Anfrage Herr Börner zur Brücke über den Mühlgraben      
Ö 10.14  
Anfrage Herr Sträßner zum Gebäude Kalkstraße / Ecke Voigtsstraße      
Ö 10.15  
Anfrage Herr Hörig zum Giebel Abtshaus auf Kloster Posa      
Ö 10.16  
Anfrage Herr Hörig zu Hinweisschildern Kloster Posa      
Ö 10.17  
Anfrage Herr Hörig zur Luthergasse      
Ö 10.18  
Anfrage Herr Hörig zum Wendischen Berg      
Ö 10.19  
Anfrage Herr Hörig zur Gleinaer Straße      
N 11     Nutzungs-/Pflegevertrag Stadt Zeitz ./. VFR e.V. über das Grundstück "Kloster Posa", Flur 28, Flurstück 66/25, Gemarkung Zeitz - Inanspruchnahme Optionsrecht für weitere 6 Jahre (Verfasser : Wirtschaftsförderungsamt Verfasser 2: SG Liegenschaften)   IV/STR/080/0017/05  
N 12     Sachstand "Ton- und Kieswerk Grana" (Verfasser : Wirtschaftsförderungsamt)   IV/STR/080/0060/05  
N 13     Ersteigerung von Grundstücken im Zwangsvollstreckungsverfahren (Verfasser : Wirtschaftsförderungsamt Verfasser 2: SG Liegenschaften)   IV/STR/080/0015/05  
N 14     Änderung des Erbbaurechtsvertrages vom 06.02.1995 für die Tennisanlage "Fockendorfer Grund" in der Flur 8, Flurstück 5/2, Gemarkung Zeitz, zwischen der Stadt Zeitz und dem Zeitzer Tennisclub e.V. (Verfasser : Wirtschaftsförderungsamt Verfasser 2: SG Liegenschaften Verfasser 3: Schulverwaltungs- und Kulturamt)   IV/STR/080/0029/05  
N 15     Städtebaufördermittel für die Grundstücke Voigtsstr. 21 - 24 in Zeitz - Umwandlung eines Darlehens in einen Zuschuss (Verfasser : SG Stadtsanierung)   IV/STR/OBM/0026/05  
N 16     Vergabe von Planungsleistungen nach HOAI zur Sanierung der Turnhalle für die Grundschule Bergsiedlung in Zeitz (Verfasser : Hoch- und Tiefbauamt)   IV/STR/065/0068/05  
N 17     Vergabe der Planungsleistung "Machbarkeitsstudie zur Revitalisierung des Floßgrabens" (Verfasser : Hoch- und Tiefbauamt Verfasser 2: SG Tiefbau)   IV/STR/065/0077/05  
N 18     Anfragen, Anregungen, Informationen    
N 18.1     Schriftliche Information durch Frau Schaller zum "Brandhaus" auf dem Neumarkt    
Ö 19  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung      
Ö 20  
Schließung der Sitzung