Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung; ggf. Erweiterung der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 09.11.2005, ggf. Beschluss über Einwendungen gegen die Niederschrift | ||||||
Ö 4 | Beschluss zur Abschnittsbildung der Geußnitzer Straße (Verfasser : SG Steuern - Gebühren und Beiträge) | IV/STR/020/0066/05 | |||||
Ö 5 | Umschichtung bewilligter Fördermittel vom Fördergebiet 2 in das Fördergebiet 1 (Verfasser : SG Stadtplanung/Verkehrsplanung) | IV/STR/061/0041/05 | |||||
Ö 6 | Blockkonzept 10 - Fortschreibung Sanierungsziele für den Teilbereich Messerschmiedestr. 16, 17, 18/19, 20 und Querstr. 5 (Verfasser : SG Stadtsanierung) | IV/STR/OBM/0023/05 | |||||
Ö 7 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 43 der Stadt Zeitz - Grünfläche im Bereich Brehmsche Gärten, Rossner Park und Johannisteich (Verfasser : SG Stadtplanung/Verkehrsplanung) | IV/STR/061/0039/05 | |||||
Ö 8 | Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 37 "Gewerbegebiet am Güterbahnhof" (Verfasser : SG Stadtplanung/Verkehrsplanung) | IV/STR/061/0057/05 | |||||
VORLAGE | |||||||
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Zeitz „Gewerbegebiet am Güterbahnhof“ mit baugestalterischen Festsetzungen gemäß § 90 Bauordnung Land Sachsen-Anhalt sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Zeitz mit baugestalterischen Festsetzungen gemäß § 90 Bauordnung Land Sachsen-Anhalt und der dazugehörige Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Die Hinweise und Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen wurden in den Entwurf bzw. in die Begründung eingearbeitet.
3. Von der Erarbeitung eines Umweltberichtes wird entsprechend des § 244 „Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau“ abgesehen, da das Bauleitverfahren vor dem 20.07.2004 begonnen wurde und vor dem 20.07.2006 abgeschlossen sein wird. |
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07.12.2005 - Bauausschuss | |||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Zeitz „Gewerbegebiet am Güterbahnhof“ mit baugestalterischen Festsetzungen gemäß § 90 Bauordnung Land Sachsen-Anhalt sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Zeitz mit baugestalterischen Festsetzungen gemäß § 90 Bauordnung Land Sachsen-Anhalt und der dazugehörige Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Die Hinweise und Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen wurden in den Entwurf bzw. in die Begründung eingearbeitet.
3. Von der Erarbeitung eines Umweltberichtes wird entsprechend des § 244 „Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau“ abgesehen, da das Bauleitverfahren vor dem 20.07.2004 begonnen wurde und vor dem 20.07.2006 abgeschlossen sein wird. Abstimmung: Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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08.12.2005 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Zeitz „Gewerbegebiet am Güterbahnhof“ mit baugestalterischen Festsetzungen gemäß § 90 Bauordnung Land Sachsen-Anhalt sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Zeitz mit baugestalterischen Festsetzungen gemäß § 90 Bauordnung Land Sachsen-Anhalt und der dazugehörige Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Die Hinweise und Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen wurden in den Entwurf bzw. in die Begründung eingearbeitet.
3. Von der Erarbeitung eines Umweltberichtes wird entsprechend des § 244 „Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau“ abgesehen, da das Bauleitverfahren vor dem 20.07.2004 begonnen wurde und vor dem 20.07.2006 abgeschlossen sein wird.
Abstimmung: Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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15.12.2005 - Stadtrat Zeitz | |||||||
Ö 24 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: IV/STR/061/0057/05 | |||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. IV/STR/061/0057/05:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Zeitz „Gewerbegebiet am Güterbahnhof“ mit baugestalterischen Festsetzungen gemäß § 90 Bauordnung Land Sachsen-Anhalt sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Zeitz mit baugestalterischen Festsetzungen gemäß § 90 Bauordnung Land Sachsen-Anhalt und der dazugehörige Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Die Hinweise und Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen wurden in den Entwurf bzw. in die Begründung eingearbeitet.
3. Von der Erarbeitung eines Umweltberichtes wird entsprechend des § 244 „Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz Bau“ abgesehen, da das Bauleitverfahren vor dem 20.07.2004 begonnen wurde und vor dem 20.07.2006 abgeschlossen sein wird.
Abstimmung: Ja-Stimmen: 32 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 |
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Ö 9 | Unterhaltung der Gemeindestraßen in der Stadt Zeitz (Verfasser : Hoch- und Tiefbauamt) | IV/STR/065/0071/05 | |||||
Ö 10 | Anfragen, Anregungen, Informationen | ||||||
Ö 10.1 | Schriftliche Information durch Herrn Stolper zur Anfrage von Herrn Netscher zu Top 8, Bauausschuss 09. 11. 2005 - Beantragung Fördermittel im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau Ost/Programmjahr 2006 | ||||||
Ö 10.2 | Mündliche Information durch Herrn Kmietczyk zum Sachstand Voigtsstraße 16 | ||||||
Ö 10.3 | Mündliche Information durch Herrn Immisch zum Sachstand Rechtsstreit zur Gewährleistungsproblematik "Straße am Güterbahnhof" | ||||||
Ö 10.4 | Mündliche Information durch Herrn Immisch zur Anfrage Bauausschuss 09. 11. 2005 - Lärmproblematik Albrechtstraße | ||||||
Ö 10.5 | Mündliche Information durch Herrn Immisch zu Dachsanierung Kindergarten "Bummi" Freiligrathstraße | ||||||
Ö 10.6 | Mündliche Information durch Herrn Immisch zum Sachstand Neumarkt | ||||||
Ö 10.7 | Anfrage Herr Sträßner zum Seckendorff´schen Palais | ||||||
Ö 10.8 | Anfrage Herr Buzalski zu Mietverhältnissen Herrmannschacht | ||||||
Ö 10.9 | Anfrage Herr Sträßner zum Albrecht´schen Palais | ||||||
Ö 10.10 | Anfrage Herr Börner zum Problem Brandschutz im Capitol | ||||||
Ö 10.11 | Anfrage Herr Börner zum Denkmal auf dem Altmarkt | ||||||
Ö 10.12 | Anfrage Herr Börner zur Messerschmiedestraße 17 | ||||||
Ö 10.13 | Anfrage Herr Börner zur Brücke über den Mühlgraben | ||||||
Ö 10.14 | Anfrage Herr Sträßner zum Gebäude Kalkstraße / Ecke Voigtsstraße | ||||||
Ö 10.15 | Anfrage Herr Hörig zum Giebel Abtshaus auf Kloster Posa | ||||||
Ö 10.16 | Anfrage Herr Hörig zu Hinweisschildern Kloster Posa | ||||||
Ö 10.17 | Anfrage Herr Hörig zur Luthergasse | ||||||
Ö 10.18 | Anfrage Herr Hörig zum Wendischen Berg | ||||||
Ö 10.19 | Anfrage Herr Hörig zur Gleinaer Straße | ||||||
N 11 | Nutzungs-/Pflegevertrag Stadt Zeitz ./. VFR e.V. über das Grundstück "Kloster Posa", Flur 28, Flurstück 66/25, Gemarkung Zeitz - Inanspruchnahme Optionsrecht für weitere 6 Jahre (Verfasser : Wirtschaftsförderungsamt Verfasser 2: SG Liegenschaften) | IV/STR/080/0017/05 | |||||
N 12 | Sachstand "Ton- und Kieswerk Grana" (Verfasser : Wirtschaftsförderungsamt) | IV/STR/080/0060/05 | |||||
N 13 | Ersteigerung von Grundstücken im Zwangsvollstreckungsverfahren (Verfasser : Wirtschaftsförderungsamt Verfasser 2: SG Liegenschaften) | IV/STR/080/0015/05 | |||||
N 14 | Änderung des Erbbaurechtsvertrages vom 06.02.1995 für die Tennisanlage "Fockendorfer Grund" in der Flur 8, Flurstück 5/2, Gemarkung Zeitz, zwischen der Stadt Zeitz und dem Zeitzer Tennisclub e.V. (Verfasser : Wirtschaftsförderungsamt Verfasser 2: SG Liegenschaften Verfasser 3: Schulverwaltungs- und Kulturamt) | IV/STR/080/0029/05 | |||||
N 15 | Städtebaufördermittel für die Grundstücke Voigtsstr. 21 - 24 in Zeitz - Umwandlung eines Darlehens in einen Zuschuss (Verfasser : SG Stadtsanierung) | IV/STR/OBM/0026/05 | |||||
N 16 | Vergabe von Planungsleistungen nach HOAI zur Sanierung der Turnhalle für die Grundschule Bergsiedlung in Zeitz (Verfasser : Hoch- und Tiefbauamt) | IV/STR/065/0068/05 | |||||
N 17 | Vergabe der Planungsleistung "Machbarkeitsstudie zur Revitalisierung des Floßgrabens" (Verfasser : Hoch- und Tiefbauamt Verfasser 2: SG Tiefbau) | IV/STR/065/0077/05 | |||||
N 18 | Anfragen, Anregungen, Informationen | ||||||
N 18.1 | Schriftliche Information durch Frau Schaller zum "Brandhaus" auf dem Neumarkt | ||||||
Ö 19 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung | ||||||
Ö 20 | Schließung der Sitzung | ||||||