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Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Betriebsausschusses
Gremium: Betriebsausschuss
Datum: Mi, 18.10.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung; ggf. Erweiterung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 13. 09. 2006, ggf. Beschluss über Einwendungen gegen die Niederschrift      
Ö 4  
9.Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung - vom 18.12.1997  
IV/STR/075/0516/06  
    VORLAGE
    Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 9

Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz – Entwässerungsgebühren - vom 18.Dezember 1997:

9. Änderungssatzung zur Satzung über die Enthebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz  - Entwässerungsgebührensatzung –

                                                                            vom 18.12.1997

 

Auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 und § 44 Abs. 3 Ziff. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993(GVBl.LSA S. 568) i.V. mit dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F.D. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl.LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt  des Beschlusses gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 15.12.2005 folgende 9. Änderungssatzung zur Entwässerungsgebührensatzung vom 19.12.1997 beschlossen.

 

                                                                                    Artikel 1

 

Der § 5 der Entwässerungsgebührensatzung wird wie folgt geändert:

 

Die Abwassergebühr beträgt

 

a) für die Schmutzwasserbeseitigung                            2,55 EUR/m³

b) für die Niederschlagswasserbeseitigung                             0,97 EUR/m²

 

                                                                                    Artikel 2

Die 9. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

 

Zeitz, den.....

Kmietczyk

Oberbürgermeister“

 

 

 

 

 

 

Schirmer

Betriebsleiter Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                 

 

   
    18.10.2006 - Betriebsausschuss
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz – Entwässerungsgebühren - vom 18.Dezember 1997:

9. Änderungssatzung zur Satzung über die Enthebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz  - Entwässerungsgebührensatzung –

                                                                            vom 18.12.1997

 

Auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 und § 44 Abs. 3 Ziff. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993(GVBl.LSA S. 568) i.V. mit dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F.D. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl.LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt  des Beschlusses gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 15.12.2005 folgende 9. Änderungssatzung zur Entwässerungsgebührensatzung vom 19.12.1997 beschlossen.

 

                                                                                    Artikel 1

 

Der § 5 der Entwässerungsgebührensatzung wird wie folgt geändert:

 

Die Abwassergebühr beträgt

 

a) für die Schmutzwasserbeseitigung                            2,55 EUR/m³

b) für die Niederschlagswasserbeseitigung                             0,97 EUR/m²

 

                                                                                    Artikel 2

Die 9. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

 

Zeitz, den 15.12.2005

Kmietczyk

Oberbürgermeister“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  8

davon anwesend:    8

Ja-Stimmen:     7

Nein-Stimmen:    0

Stimmenthaltungen:    1

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:  0

Ö 5  
4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt zeitz (Kanalanschlussbeitragssatzung) vom 08.12.1994  
IV/STR/075/0329/06  
Ö 6  
Der Stadtrat beschließt den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Stadtreinigungs - & Servicebetriebes der Stadt Zeitz (SSBZ) für das Wirtschaftsjahr 2006.  
IV/STR/074/0510/06  
Ö 7  
Allgemeine Anfragen      
N 8     Eröffnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung    
N 9     Urteil Stadt Zeitz ./. Nutzungsberechtigten eines Garagengrundstückes - hier: Niederschlagswasser, Erläuterungen und Diskussion (Urteil Keutner ./. Stadt Zeitz bitte mitbringen)    
N 10     Allgemeine Anfragen    
Ö 11  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung      
Ö 12  
Schließung der Sitzung