Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung; ggf. Erweiterung der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 13. 09. 2006, ggf. Beschluss über Einwendungen gegen die Niederschrift | ||||||
Ö 4 | 9.Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung - vom 18.12.1997 | IV/STR/075/0516/06 | |||||
VORLAGE | |||||||
Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz – Entwässerungsgebühren - vom 18.Dezember 1997: „ 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Enthebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung – vom 18.12.1997
Auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 und § 44 Abs. 3 Ziff. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993(GVBl.LSA S. 568) i.V. mit dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F.D. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl.LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 15.12.2005 folgende 9. Änderungssatzung zur Entwässerungsgebührensatzung vom 19.12.1997 beschlossen.
Artikel 1
Der § 5 der Entwässerungsgebührensatzung wird wie folgt geändert:
Die Abwassergebühr beträgt
a) für die Schmutzwasserbeseitigung 2,55 EUR/m³ b) für die Niederschlagswasserbeseitigung 0,97 EUR/m²
Artikel 2 Die 9. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Zeitz, den..... Kmietczyk Oberbürgermeister“
Schirmer Betriebsleiter Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz
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18.10.2006 - Betriebsausschuss | |||||||
Ö 4 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz – Entwässerungsgebühren - vom 18.Dezember 1997: „ 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Enthebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung – vom 18.12.1997
Auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 und § 44 Abs. 3 Ziff. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993(GVBl.LSA S. 568) i.V. mit dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F.D. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl.LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 15.12.2005 folgende 9. Änderungssatzung zur Entwässerungsgebührensatzung vom 19.12.1997 beschlossen.
Artikel 1
Der § 5 der Entwässerungsgebührensatzung wird wie folgt geändert:
Die Abwassergebühr beträgt
a) für die Schmutzwasserbeseitigung 2,55 EUR/m³ b) für die Niederschlagswasserbeseitigung 0,97 EUR/m²
Artikel 2 Die 9. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Zeitz, den 15.12.2005 Kmietczyk Oberbürgermeister“
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 8 davon anwesend: 8 Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1 von der Abstimmung gemäß § 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0 |
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Ö 5 | 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt zeitz (Kanalanschlussbeitragssatzung) vom 08.12.1994 | IV/STR/075/0329/06 | |||||
Ö 6 | Der Stadtrat beschließt den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Stadtreinigungs - & Servicebetriebes der Stadt Zeitz (SSBZ) für das Wirtschaftsjahr 2006. | IV/STR/074/0510/06 | |||||
Ö 7 | Allgemeine Anfragen | ||||||
N 8 | Eröffnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung | ||||||
N 9 | Urteil Stadt Zeitz ./. Nutzungsberechtigten eines Garagengrundstückes - hier: Niederschlagswasser, Erläuterungen und Diskussion (Urteil Keutner ./. Stadt Zeitz bitte mitbringen) | ||||||
N 10 | Allgemeine Anfragen | ||||||
Ö 11 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung | ||||||
Ö 12 | Schließung der Sitzung | ||||||