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Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Betriebsausschusses
Gremium: Betriebsausschuss
Datum: Mi, 18.10.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung; ggf. Erweiterung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 13. 09. 2006, ggf. Beschluss über Einwendungen gegen die Niederschrift      
Ö 4  
9.Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung - vom 18.12.1997  
IV/STR/075/0516/06  
Ö 5  
4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt zeitz (Kanalanschlussbeitragssatzung) vom 08.12.1994  
IV/STR/075/0329/06  
    VORLAGE
    Der Stadtrat beschließt die nachfolgende Änderungssatzung:

Der Stadtrat beschließt die nachfolgende Änderungssatzung:

 

4. Änderungssatzung

zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale

Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz ( Kanalanschlussbeitragssatzung)

vom 08.12.1994

 

Aufgrund des § 6 Abs. 1 und § 44 Abs. 3 Ziff. 1 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-

Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBI. S. 568) und der §§ 2, 6 und 6c des

Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 11. Juni 1991

(GVBI. S.105) in Verbindung mit § 22 der Abwasserbeseitigungssatzung vom

18. Dezember 1997 jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung hat der

Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 09.11.2006 folgende 4. Änderungssatzung zur

Kanalanschlussbeitragssatzung vom 8. Dezeimber 1994 beschlossen:

 

Artikel 1 - Änderungen

 

1.Der § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

    (1) Die Stadt erhebt soweit der Aufwand nicht durch Abwassergebühren oder auf andere  

         Weise gedeckt wird 

 

            a) Abwasserbeiträge für die erstmalige Herstellung bzw. Anschaffung

                oder

           b) Abwasserbeiträge (Erneuerungsbeiträge) für die Erweiterung, Verbesserung und

              Erneuerung

        ihrer öffentlichen zentralen Abwasserbeseitigungsanlage als Abgeltung der durch die                       

        Möglichkeit oder Inanspruchnahme gebotenen besonderen

        wirtschaftlichen Vorteile.

 

 

2. Der § 5 erhält folgende Fassung:

§ 5

Beitragssätze

 

(1)   Der Beitragssatz für die Herstellung und Anschaffung der öffentlichen zentralen

         Abwasserbeseitigungsanlage beträgt für die

 

         a) Schmutzwasserbeseitigung                                 2,18 €/m²   -   Vollgeschossfläche

 

         b) Niederschlagswasserbeseitigung                        2,90 €/m²   -   Grundfläche

 

(2)   Der Beitragssatz für die Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der öffentlichen

         zentralen Abwasserbeseitigungsanlage beträgt für die

 

         a) Schmutzwasserbeseitigung                                0,71 €/m²    -   Vollgeschossfläche

 

        b) Niederschlagswasserbeseitigung                        0,97 €/m²    -   Grundfläche

 

(3)   Der Abwasserbeitrag ist auf volle Euro abzurunden.

 

 

 

 

 

Artikel 2 – Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung, rückwirkend zum

08.12.1994 in Kraft.

 

 

Zeitz, den 08.06.2006

 

 

 

Kmietczyk

Oberbürgermeister

 

 

 

   
    31.05.2006 - Betriebsausschuss
    Ö 7 - zurückgezogen
    Herr Schirmer verwies in seinen Erläuterungen und Ausführungen zur vorliegenden Änderungssatzung auf den TOP 8 – Leseexemplar

Herr Schirmer verwies in seinen Erläuterungen und Ausführungen zur vorliegenden Änderungssatzung auf den TOP 8 – Leseexemplar Kanalanschlussbeitragssatzung.

 

Nach umfangreicher Diskussion wurde auf Grund der noch offen Fragen, die einer Klärung bedürfen, die Vorlage durch Herrn Kmietczyk zurück gezogen.

Es ist vor Einbringung einer neuen Beschlussvorlage eine erneute Beratung der Verwaltung mit dem Betriebsführer erforderlich.

   
    18.10.2006 - Betriebsausschuss
    Ö 5 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die nachfolgende Änderungssatzung:

 

4. Änderungssatzung

zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die zentrale

Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz ( Kanalanschlussbeitragssatzung)

vom 08.12.1994

 

Aufgrund des § 6 Abs. 1 und § 44 Abs. 3 Ziff. 1 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-

Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBI. S. 568) und der §§ 2, 6 und 6c des

Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 11. Juni 1991

(GVBI. S.105) in Verbindung mit § 22 der Abwasserbeseitigungssatzung vom

18. Dezember 1997 jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung hat der

Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 09.11.2006 folgende 4. Änderungssatzung zur

Kanalanschlussbeitragssatzung vom 8. Dezeimber 1994 beschlossen:

 

Artikel 1 - Änderungen

 

1.Der § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

    (1) Die Stadt erhebt soweit der Aufwand nicht durch Abwassergebühren oder auf andere  

         Weise gedeckt wird 

 

                Abwasserbeiträge für die erstmalige Herstellung bzw. Anschaffung

 

        ihrer öffentlichen zentralen Abwasserbeseitigungsanlage als Abgeltung der durch die                       

        Möglichkeit oder Inanspruchnahme gebotenen besonderen

        wirtschaftlichen Vorteile.

 

 

2. Der § 5 erhält folgende Fassung:

§ 5

Beitragssätze

             

(1)   Der Beitragssatz für die Herstellung und Anschaffung der öffentlichen zentralen

         Abwasserbeseitigungsanlage beträgt für die

 

         a) Schmutzwasserbeseitigung                                 2,18 €/m²   -   Vollgeschossfläche

 

         b) Niederschlagswasserbeseitigung                        2,90 €/m²   -   Grundfläche

 

(2)   Der Abwasserbeitrag ist auf volle Euro abzurunden.

 

 

Artikel 2 – Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung, rückwirkend zum

08.12.1994 in Kraft.

 

Zeitz, den .....................

 

 

Kmietczyk

Oberbürgermeister

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  8

davon anwesend:    8

Ja-Stimmen:     4

Nein-Stimmen:    2

Stimmenthaltungen:    2

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:  0

 

 

Nach Abstimmung der Vorlage entsprechend des Antrages des Herrn Buzalski wurde seitens der Ausschussmitglieder noch festgelegt, die Änderungssatzung nicht rückwirkend in Kraft treten zu lassen, sondern mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung.

   
    09.11.2006 - Stadtrat Zeitz
    Ö 15 - zurückgezogen
    (Vorlage wird zurückgezogen

(Vorlage wird zurückgezogen.)

 

Ö 6  
Der Stadtrat beschließt den 1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan des Stadtreinigungs - & Servicebetriebes der Stadt Zeitz (SSBZ) für das Wirtschaftsjahr 2006.  
IV/STR/074/0510/06  
Ö 7  
Allgemeine Anfragen      
N 8     Eröffnung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung    
N 9     Urteil Stadt Zeitz ./. Nutzungsberechtigten eines Garagengrundstückes - hier: Niederschlagswasser, Erläuterungen und Diskussion (Urteil Keutner ./. Stadt Zeitz bitte mitbringen)    
N 10     Allgemeine Anfragen    
Ö 11  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung      
Ö 12  
Schließung der Sitzung