Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 10.05.2011 | GEU/0025/11 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bürgerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Geußnitz mit der Stellungnahme des Oberbürgermeisters zur Bestätigung der Jahresrechnung und der Entlastung des Bürgermeisters und des Oberbürgermeisters | V/STR/14/0561/11 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 1 - 2 Geußnitz-Nord in Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0531/11 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Austritt einer Mitgliedsgemeinde und Auflösung des Planungsverbandes Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0543/11 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Außenbereichssatzung für den Bereich Steinbrüchener Straße - Gebiet der ehemaligen Steinbruchhäuser im Zeitzer Ortsteil Geußnitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung | V/STR/65/0544/11 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 35 (6) des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich Steinbrüchen – ehemaligen sogenannten Steinbruchhäuser, Flur 2, Flurstücke 2/85, 2/86, 2/87, 2/88, 2/89, 95, 6, 150/7, 149/7, 8 sowie im südlichen Bereich bis zur Straßenmitte der „Steinbrüchener Straße“ (Flurstück 96/1der Flur 2) wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen den Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 35 (6) Baugesetzbuch, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S.1818) wird die Außenbereichssatzung für den Bereich Steinbrüchener Straße – Gebiet der ehemaligen Steinbruchhäuser im Zeitzer Ortsteil Geußnitz als Satzung beschlossen.
- Eine Begründung ist nicht erforderlich; ist jedoch erstellt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekanntzumachen. |
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25.05.2011 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 23 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 35 (6) des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich Steinbrüchen – ehemaligen sogenannten Steinbruchhäuser, Flur 2, Flurstücke 2/85, 2/86, 2/87, 2/88, 2/89, 95, 6, 150/7, 149/7, 8 sowie im südlichen Bereich bis zur Straßenmitte der „Steinbrüchener Straße“ (Flurstück 96/1der Flur 2) wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen den Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 35 (6) Baugesetzbuch, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S.1818) wird die Außenbereichssatzung für den Bereich Steinbrüchener Straße – Gebiet der ehemaligen Steinbruchhäuser im Zeitzer Ortsteil Geußnitz als Satzung beschlossen.
- Eine Begründung ist nicht erforderlich; ist jedoch erstellt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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31.05.2011 - Ortschaftsrat Geußnitz | |||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 35 (6) des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich Steinbrüchen – ehemaligen sogenannten Steinbruchhäuser, Flur 2, Flurstücke 2/85, 2/86, 2/87, 2/88, 2/89, 95, 6, 150/7, 149/7, 8 sowie im südlichen Bereich bis zur Straßenmitte der „Steinbrüchener Straße“ (Flurstück 96/1der Flur 2) wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen den Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 35 (6) Baugesetzbuch, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S.1818) wird die Außenbereichssatzung für den Bereich Steinbrüchener Straße – Gebiet der ehemaligen Steinbruchhäuser im Zeitzer Ortsteil Geußnitz als Satzung beschlossen.
- Eine Begründung ist nicht erforderlich; ist jedoch erstellt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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30.06.2011 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 20 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 35 (6) des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich Steinbrüchen – ehemaligen sogenannten Steinbruchhäuser, Flur 2, Flurstücke 2/85, 2/86, 2/87, 2/88, 2/89, 95, 6, 150/7, 149/7, 8 sowie im südlichen Bereich bis zur Straßenmitte der „Steinbrüchener Straße“ (Flurstück 96/1der Flur 2) wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen den Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 35 (6) Baugesetzbuch, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S.1818) wird die Außenbereichssatzung für den Bereich Steinbrüchener Straße – Gebiet der ehemaligen Steinbruchhäuser im Zeitzer Ortsteil Geußnitz als Satzung beschlossen.
- Eine Begründung ist nicht erforderlich; ist jedoch erstellt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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07.07.2011 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 22 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0544/11 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. V/STR/65/0544/0707/11: Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 35 (6) des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich Steinbrüchen – ehemaligen sogenannten Steinbruchhäuser, Flur 2, Flurstücke 2/85, 2/86, 2/87, 2/88, 2/89, 95, 6, 150/7, 149/7, 8 sowie im südlichen Bereich bis zur Straßenmitte der „Steinbrüchener Straße“ (Flurstück 96/1der Flur 2) wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen den Bürger/-innen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 35 (6) Baugesetzbuch, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 21.06.2005 (BGBl. I S.1818) wird die Außenbereichssatzung für den Bereich Steinbrüchener Straße – Gebiet der ehemaligen Steinbruchhäuser im Zeitzer Ortsteil Geußnitz als Satzung beschlossen.
- Eine Begründung ist nicht erforderlich; ist jedoch erstellt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 11 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||
N 12 | Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 10.05.2011 | ||||||||||||||||||
N 13 | Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 14 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||