Tagesordnung - Sondersitzung des Betriebsausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung; ggf. Erweiterung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 16.11.2005, ggf. Beschluss über Einwendungen gegen die Niederschrift | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Feststellung des Jahresabschlusses 2003 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz (Verfasser : Betriebsführer des EB Abwasserbeseitigung Zeitz Verfasser 2: Betriebsleiter des EB Abwasserbeseitigung Zeitz) | IV/STR/075/0087/05 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Wirtschaftsplan für das Jahr 2006 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz (Verfasser : Betriebsführer des EB Abwasserbeseitigung Zeitz Verfasser 2: Betriebsleiter des EB Abwasserbeseitigung Zeitz) | IV/STR/075/0088/05 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung - vom 18.12.1997 (Verfasser : Betriebsführer des EB Abwasserbeseitigung Zeitz Verfasser 2: Betriebsleiter des EB Abwasserbeseitigung Zeitz) | IV/STR/075/0089/05 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz – Entwässerungsgebührensatzung - vom 18. Dezember 1997:
9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung - vom 18.12.1997
Auf Grundlage des § 6 Abs. 1 und § 44 Abs. 3 Ziff. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568) i. V. m. dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. d. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 15.12.2005 folgende 9. Änderungssatzung zur Entwässerungsgebührensatzung vom 19.12.1997 beschlossen.
Artikel 1
Der § 5 der Entwässerungsgebührensatzung wird wie folgt geändert:
Die Abwassergebühr beträgt
a) für die Schmutzwasserbeseitigung 2,55 EUR/m³ b) für die Niederschlagswasserbeseitigung 0,97 EUR/m²
Artikel 2
Die 9. Änderungssatzung tritt ab dem 1. Januar 2006 in Kraft.
Zeitz, den ....................
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14.12.2005 - Betriebsausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - abgelehnt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die geänderte Beschlussvorlage wurde wie folgt zur Abstimmung gestellt:
Beschluss: Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz – Entwässerungsgebührensatzung - vom 18. Dezember 1997:
9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung - vom 18.12.1997
Auf Grundlage des § 6 Abs. 1 und § 44 Abs. 3 Ziff. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568) i. V. m. dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. d. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 15.12.2005 folgende 9. Änderungssatzung zur Entwässerungsgebührensatzung vom 19.12.1997 beschlossen.
Artikel 1
Der § 5 der Entwässerungsgebührensatzung wird wie folgt geändert:
Die Abwassergebühr beträgt
a) für die Schmutzwasserbeseitigung 2,67 EUR/m³ b) für die Niederschlagswasserbeseitigung 1,10 EUR/m²
Artikel 2
Die 9. Änderungssatzung tritt ab dem 1. Januar 2006 in Kraft.
Zeitz, den ....................
Abstimmung: Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: 4 Enthaltungen: 1 |
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15.12.2005 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 26 - geändert beschlossen BESCHLUSS: IV/STR/075/0089/05 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. IV/STR/075/0089/05: Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz – Entwässerungsgebührensatzung - vom 18. Dezember 1997:
9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung - vom 18.12.1997
Auf Grundlage des § 6 Abs. 1 und § 44 Abs. 3 Ziff. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568) i. V. m. dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. d. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 15.12.2005 folgende 9. Änderungssatzung zur Entwässerungsgebührensatzung vom 19.12.1997 beschlossen.
Artikel 1
Der § 5 der Entwässerungsgebührensatzung wird wie folgt geändert:
Die Abwassergebühr beträgt
a) für die Schmutzwasserbeseitigung 2,55 EUR/m³ b) für die Niederschlagswasserbeseitigung 0,97 EUR/m²
Artikel 2
Die 9. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Zeitz, den ....................
Namentliche Abstimmung: Ja-Stimmen: 25 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 6
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Ö 7 | Ausbuchung von Forderungen (Verfasser : Betriebsführer des EB Abwasserbeseitigung Zeitz Verfasser 2: Betriebsleiter des EB Abwasserbeseitigung Zeitz) | IV/STR/075/0085/05 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Übersicht über die bestehenden Verträge/Vereinbarungen mit den Abwasserzweckverbänden und Gemeinden zur Nutzung des Zentralklärwerkes Zeitz (Verfasser : Betriebsführer des EB Abwasserbeseitigung Zeitz Verfasser 2: Betriebsleiter des EB Abwasserbeseitigung Zeitz) | IV/STR/075/0086/05 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Anfragen / Anregungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 10 | Anfragen / Anregungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||