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Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Do, 07.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitgliedeer des Hauptausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 24.01.2013  
HAU1/0035/13  
Ö 5  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses      
Ö 6  
Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Zeitz "ZEMAG-Altwerk" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0918/13  
Ö 7  
Aufstellungsbeschluss zur Erstellung der 1. Änderung für die Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für eine Teilfläche des Flurstückes 212 sowie 64/3 aus der Flur 18, angrenzend zur Bergstraße in Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0922/13  
    VORLAGE
    Der Stadtrat beschließt die Erstellung der 1

Der Stadtrat beschließt die Erstellung der 1. Änderung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Abrundungssatzung) für den Bereich einer Teilfläche des Flurstücks 212 sowie 64/3 der Flur 18, entlang und angrenzend zur Bergstraße im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.

Der Geltungsbereich der Satzung wird in Verlängerung der rückwärtigen Geltungsbereichsgrenze bis zur verlängerten südlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 520/ 64 erweitert. Der neue Geltungsbereich ist in der Anlage 2 dargestellt.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu veranlassen, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange ordnungsgemäß im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird.

 

Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.

   
    20.02.2013 - Bauausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Erstellung der 1. Änderung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Abrundungssatzung) für den Bereich einer Teilfläche des Flurstücks 212 sowie 64/3 der Flur 18, entlang und angrenzend zur Bergstraße im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.

Der Geltungsbereich der Satzung wird in Verlängerung der rückwärtigen Geltungsbereichsgrenze bis zur verlängerten südlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 520/ 64 erweitert. Der neue Geltungsbereich ist in der Anlage 2 dargestellt.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu veranlassen, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange ordnungsgemäß im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird.

 

Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    07.03.2013 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Erstellung der 1. Änderung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Abrundungssatzung) für den Bereich einer Teilfläche des Flurstücks 212 sowie 64/3 der Flur 18, entlang und angrenzend zur Bergstraße im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.

Der Geltungsbereich der Satzung wird in Verlängerung der rückwärtigen Geltungsbereichsgrenze bis zur verlängerten südlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 520/ 64 erweitert. Der neue Geltungsbereich ist in der Anlage 2 dargestellt.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu veranlassen, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange ordnungsgemäß im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird.

 

Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    14.03.2013 - Stadtrat Zeitz
    Ö 10 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/0922/13   
    Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/0922/1403/13:

Der Stadtrat beschließt die Erstellung der 1. Änderung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Abrundungssatzung) für den Bereich einer Teilfläche des Flurstücks 212 sowie 64/3 der Flur 18, entlang und angrenzend zur Bergstraße im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.

Der Geltungsbereich der Satzung wird in Verlängerung der rückwärtigen Geltungsbereichsgrenze bis zur verlängerten südlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 520/ 64 erweitert. Der neue Geltungsbereich ist in der Anlage 2 dargestellt.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu veranlassen, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange ordnungsgemäß im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird.

 

Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

35

Ja-Stimmen:

33

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 8  
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 "Einkaufszentrum im Bereich der Schützenstraße" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0935/13  
Ö 9  
Bekanntgabe der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters zur Vergabe von Planungsleistungen für die STARK III-Fördermittelvorhaben an den Gebäuden der Kita "Schnauderbienchen" in Kayna und Kita "Kunterbunt" in Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Hochbau  
V/STR/65/0936/13  
Ö 10  
Allgemeine Anfragen      
N 11     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 12     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 24.01.2013    
N 13     Allgemeine Anfragen    
N 14     Vergabe von Planungsleistungen: Ausbau Besenstraße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Straßenbau und Verkehr   V/STR/65/0921/13  
N 15     Grundstücksangelegenheit   V/STR/OB/0929/13  
N 16     Grundstücksangelegenheit   V/STR/OB/0932/13  
N 17     Mitteilung über alle Vergaben gemäß VOB, VOL und VOF entsprechend § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle   V/STR/63/0941/13  
N 18     Schließung der Sitzung