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Tagesordnung - Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Do, 30.05.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Hauptausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 18.04.2013  
HAU1/0037/13  
Ö 5  
Bekanntgabe von Beschlüssen aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Hauptausschusses      
Ö 6  
1. Änderung zur Ehrungssatzung der Stadt Zeitz vom 10.02.2011  
V/STR/40/0958/13  
Ö 7  
"Zeitzer Gedenktafel" ausgearbeitet von: Stadtrat, CDU-Fraktion
V/STR/STR/0951/13  
    VORLAGE
    Der Stadtrat der Stadt Zeitz möge beschließen:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

„Für die Anbringung der „Zeitzer Gedenktafel“ soll als einziges Kriterium der zu Ehrenden deren Leistungen für oder in Zeitz gelten. Politische Überzeugungen oder Alibifunktionen bleiben unberücksichtigt. Grundsätzlich sollen nur Personen bzw. Institutionen mit einer Gedenktafel bedacht werden, die auch von überregionaler Bedeutung sind. Neben Persönlichkeiten werden bei der Gedenktafel aber auch die Erinnerung bzw. das Gedenken an historische Stätten, Institutionen, Plätze und Gebäude berücksichtigt.“

 

Kriterien:

1.      Gestaltung: Die Stadt Zeitz wird einen regionalen Gestaltungswettbewerb für das Design ausloben. Form, Material, Größe und Schriftgestaltung der Tafeln sollen einheitlich sein. Als Richtwert für die Größe soll 40 x 60 cm gelten. Der aus dem Gestaltungswettbewerb als Sieger hervorgegangene Künstler sorgt für die grafische Umsetzung des Textes, teilweise mit weiteren Gestaltungsmerkmalen.

2.      Vorschläge: Die fachliche Betreuung der „Zeitzer Gedenktafel“ übernimmt die Leitung des Museums Schloss Moritzburg gemeinsam mit der Leitung des Stadtarchivs unter Hinzuziehung von Historikern und Heimatforschern der Region. Anschließend erstellt sie im Einvernehmen mit dem Antragsteller den Text für die Gedenktafel. Der Antragsteller muss eine Kostenübernahmeerklärung abgeben, vom Eigentümer des Anbringungsortes muss dessen schriftliches Einverständnis zur Anbringung vorliegen und der Stadtrat (Ortschaftsrat) des entsprechenden Anbringungsortes muss sein positives Votum abgegeben haben.

 

 

   
    14.03.2013 - Stadtrat Zeitz
    Ö 12.1 - an Amt/Ausschuss verwiesen BESCHLUSS: V/STR/STR/0951/13   
    Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

35

Ja-Stimmen:

35

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    15.04.2013 - Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
    Ö 13 - zurückgestellt
   

 

Abstimmungsergebnis:

 

   
    18.04.2013 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 17 - zurückgezogen
   
   
    25.04.2013 - Stadtrat Zeitz
    Ö 20 - zurückgezogen BESCHLUSS: V/STR/STR/0951/13   
    Die Vorlage wird zurück gezogen

Die Vorlage wird zurückgezogen. Es erfolgt die Vorberatung im Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport.

 

   
    27.05.2013 - Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
    Ö 8 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz möge beschließen:

 

Für die Anbringung der „Zeitzer Gedenktafel“ soll als einziges Kriterium der zu Ehrenden, deren Leistungen für oder in Zeitz gelten. Politische Überzeugungen oder Alibifunktionen bleiben unberücksichtigt. Grundsätzlich sollen nur Personen bzw. Institutionen mit einer Gedenktafel bedacht werden, die auch von überregionaler Bedeutung sind. Neben Persönlichkeiten werden bei der Gedenktafel aber auch die Erinnerung bzw. das Gedenken an historische Stätten, Institutionen, Plätze und Gebäude berücksichtigt.“

 

Kriterien:

  1. Gestaltung: Die Stadt Zeitz wird einen regionalen Gestaltungswettbewerb für das Design ausloben. Form, Material, Größe und Schriftgestaltung der Tafeln sollen einheitlich sein. Als Richtwert für die Größe soll 40 x 60 cm gelten. Der aus dem Gestaltungswettbewerb als Sieger hervorgegangene Künstler sorgt für die grafische Umsetzung des Textes, teilweise mit weiteren Gestaltungsmerkmalen.
  2. Vorschläge: Die fachliche Betreuung der „Zeitzer Gedenktafel“ übernimmt die Leitung des Museums Schloss Moritzburg gemeinsam mit der Leitung des Stadtarchivs unter Hinzuziehung von Historikern und Heimatforschern der Region. Anschließend erstellt sie im Einvernehmen mit dem Antragsteller den Text für die Gedenktafel. Der Antragsteller muss eine Kostenübernahmeerklärung für die Herstellung und Anbringung abgeben, vom Eigentümer des Anbringungsortes muss dessen schriftliches Einverständnis zur Anbringung vorliegen und der Stadtrat (Ortschaftsrat) des entsprechenden Anbringungsortes muss sein positives Votum abgegeben haben.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    30.05.2013 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 7 - geändert beschlossen
    Geänderter Beschluss:

Geänderter Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

„Für die Anbringung der „Zeitzer Gedenktafel“ soll als einziges Kriterium der zu Ehrenden deren Leistungen für oder in Zeitz gelten. Politische Überzeugungen oder Alibifunktionen bleiben unberücksichtigt. Grundsätzlich sollen nur Personen bzw. Institutionen mit einer Gedenktafel bedacht werden, die auch von überregionaler Bedeutung sind. Neben Persönlichkeiten werden bei der Gedenktafel aber auch die Erinnerung bzw. das Gedenken an historische Stätten, Institutionen, Plätze und Gebäude berücksichtigt.“

 

Kriterien:

1.      Gestaltung: Die Stadt Zeitz wird einen regionalen Gestaltungswettbewerb für das Design ausloben. Form, Material, Größe und Schriftgestaltung der Tafeln sollen einheitlich sein. Als Richtwert für die Größe soll 40 x 60 cm gelten. Der aus dem Gestaltungswettbewerb als Sieger hervorgegangene Künstler sorgt für die grafische Umsetzung des Textes, teilweise mit weiteren Gestaltungsmerkmalen.

2.      Vorschläge: Die fachliche Betreuung der „Zeitzer Gedenktafel“ übernimmt die Leitung des Museums Schloss Moritzburg gemeinsam mit der Leitung des Stadtarchivs unter Hinzuziehung von Historikern und Heimatforschern der Region. Anschließend erstellt sie im Einvernehmen mit dem Antragsteller den Text für die Gedenktafel. Der Antragsteller muss eine Kostenübernahmeerklärung für die Herstellung und Anbringung abgeben, vom Eigentümer des Anbringungsortes muss dessen schriftliches Einverständnis zur Anbringung vorliegen und der Stadtrat (Ortschaftsrat) des entsprechenden Anbringungsortes muss sein positives Votum abgegeben haben.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    06.06.2013 - Stadtrat Zeitz
    Ö 10 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Geänderter Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

„Für die Anbringung der „Zeitzer Gedenktafel“ soll als einziges Kriterium der zu Ehrenden deren Leistungen für oder in Zeitz gelten. Politische Überzeugungen oder Alibifunktionen bleiben unberücksichtigt. Grundsätzlich sollen nur Personen bzw. Institutionen mit einer Gedenktafel bedacht werden, die auch von überregionaler Bedeutung sind. Neben Persönlichkeiten werden bei der Gedenktafel aber auch die Erinnerung bzw. das Gedenken an historische Stätten, Institutionen, Plätze und Gebäude berücksichtigt.“

 

Kriterien:

1.      Gestaltung: Die Stadt Zeitz wird einen regionalen Gestaltungswettbewerb für das Design ausloben. Form, Material, Größe und Schriftgestaltung der Tafeln sollen einheitlich sein. Als Richtwert für die Größe soll 40 x 60 cm gelten. Der aus dem Gestaltungswettbewerb als Sieger hervorgegangene Künstler sorgt für die grafische Umsetzung des Textes, teilweise mit weiteren Gestaltungsmerkmalen.

2.      Vorschläge: Die fachliche Betreuung der „Zeitzer Gedenktafel“ übernimmt die Leitung des Museums Schloss Moritzburg gemeinsam mit der Leitung des Stadtarchivs unter Hinzuziehung von Historikern und Heimatforschern der Region. Anschließend erstellt sie im Einvernehmen mit dem Antragsteller den Text für die Gedenktafel. Der Antragsteller muss eine Kostenübernahmeerklärung für die Herstellung und Anbringung abgeben, vom Eigentümer des Anbringungsortes muss dessen schriftliches Einverständnis zur Anbringung vorliegen und der Stadtrat (Ortschaftsrat) des entsprechenden Anbringungsortes muss sein positives Votum abgegeben haben.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

39

Ja-Stimmen:

38

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 8  
Erinnerungstafel an die Zeitzer Schriftstellerin "Annemarie Weihland" aus der Ritterstraße in Zeitz ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion WIR - Unabhängige / KPD
V/STR/STR/0913/13  
Ö 9  
Information zur Fortschreibung der Konzeption zur Parkraumbewirtschaftung  
Enthält Anlagen
V/STR/32/0982/13  
Ö 10  
Umsetzung der Maßnahmen im Städtebauförderprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASO) Änderung im Maßnahme-Kosten-Plan auf Grund der Kostenerhöhung des Bauvorhabens "Neugestaltung Altmarkt", Stand: 16.05.2013 ausgearbeitet von: FB TechnischesZeitz und FB Baurecht  
Enthält Anlagen
V/STR/63/0988/13  
Ö 11  
Ausbau der Pekinger Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0980/13  
Ö 12  
Ausbau der Dorfstraße im Ortsteil Nonnewitz von der Einmündung Hauptstraße (L 191) bis zum Kurvenbereich Dorfstraße - K 2608 einschließlich Flurstück 32/11 der Flur 2 und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: Fachbereich TechnischesZeitz, SG Gebühren und Beiträge  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0979/13  
Ö 13  
Zustimmung des Stadtrates zum Städtebaulichen Vertrag für die anteilige Kostenübernahme zur Erstellung des Bebauungsplanes "Ortsumgehung Nonnewitz" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
V/STR/65/0974/13  
Ö 14  
Allgemeine Anfragen      
N 15     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 16     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Hauptausschusses vom 18.04.2013    
N 17     Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - Vorbereitung einer Kommunalverfassungsbeschwerde   V/STR/40/0984/13  
N 18     Vorschlagsliste der Stadt Zeitz für die Schöffenwahl 2013   V/STR/10/0976/13  
N 19     Beauftragung eines Planungsbüros zur Erstellung des Bebauungsplanes "Ortsumgehung Nonnewitz" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung   V/STR/65/0975/13  
N 20     Grundstücksangelegenheit   V/STR/80/0983/13  
N 21     Mitteilung über alle Vergaben gemäß VOB, VOL und VOF entsprechend § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Baurecht, Vergabestelle   V/STR/63/0989/13  
N 22     Allgemeine Anfragen    
N 23     Schließung der Sitzung