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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 20.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 09.10.2013  
BAU1/0037/13  
Ö 4.1  
Vorstellung der Planung zur Umgestaltung des Parkplatzes Scharrenstraße / Messerschmiedestraße mündlich durch Ing.Büro Steinberg      
Ö 5  
Ausbau der Tröglitzer Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen  
Enthält Anlagen
V/STR/65/1078/13  
Ö 6  
Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 67 "Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen"  
Enthält Anlagen
V/STR/65/1082/13  
    VORLAGE
    Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Verkleinerung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ in der Gemarkung Theißen, Flur 2, Flurstück 251 (teilweise).

 

Die Geltungsbereichsgrenze verläuft am südöstlichen Schnittpunkt des Flurstückes 250 in östliche Richtung bis zum südwestlichen Schnittpunkt des Flurstückes136/13.

 

Der Geltungsbereich ist in der Anlage 1 dargestellt.

 

Aus dem Bebauungsplan Nr. 67 wird die Nr. 71.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 71 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

   
    20.11.2013 - Bauausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Verkleinerung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ in der Gemarkung Theißen, Flur 2, Flurstück 251 (teilweise).

 

Die Geltungsbereichsgrenze verläuft am südöstlichen Schnittpunkt des Flurstückes 250 in östliche Richtung bis zum südwestlichen Schnittpunkt des Flurstückes136/13.

 

Der Geltungsbereich ist in der Anlage 1 dargestellt.

 

Aus dem Bebauungsplan Nr. 67 wird die Nr. 71.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 71 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    21.11.2013 - Ortschaftsrat Theißen
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

Die Verkleinerung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ in der Gemarkung Theißen, Flur 2, Flurstück 251 (teilweise).

Die Geltungsbereichsgrenze verläuft am südöstlichen Schnittpunkt des Flurstückes 250 in östliche Richtung bis zum südwestlichen Schnittpunkt des Flurstückes136/13.

Der Geltungsbereich ist in der Anlage 1 dargestellt.

Aus dem Bebauungsplan Nr. 67 wird die Nr. 71.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 71 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

13

davon anwesend:

  8

Ja-Stimmen:

  7

Nein-Stimmen:

  /

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  /

 

   
    05.12.2013 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 9 - an Amt/Ausschuss verwiesen
    Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag:

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag:

 

 

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

 

   
    12.12.2013 - Stadtrat Zeitz
    Ö 14 - zurückgezogen
   

 

Ö 7  
Grabmal von Delbrück ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion WIR - Unabhängige / KPD  
V/STR/STR/1030/13  
Ö 8  
Schaffung eines Bürgersteigs von der Stadt Zeitz zum OT Theißen ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion WIR - Unabhängige / KPD  
Enthält Anlagen
V/STR/STR/1033/13  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Informationen aus den Fachbereichen      
Ö 10  
Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung      
Ö 11  
Allgemeine Anfragen      
N 12     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 13     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 09.10.2013    
N 14     Möglichkeiten der Anwendung von Instandsetzungsgeboten an Gebäuden (mündlich)    
N 15     Informationen aus den Fachbereichen    
N 16     Allgemeine Anfragen    
N 17     Schließung der Sitzung