Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 09.10.2013 | BAU1/0037/13 | |||||||||||||||||
Ö 4.1 | Vorstellung der Planung zur Umgestaltung des Parkplatzes Scharrenstraße / Messerschmiedestraße mündlich durch Ing.Büro Steinberg | ||||||||||||||||||
Ö 5 | Ausbau der Tröglitzer Straße in Zeitz und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | V/STR/65/1078/13 | |||||||||||||||||
Ö 6 | Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 67 "Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen" | V/STR/65/1082/13 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
Die Verkleinerung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ in der Gemarkung Theißen, Flur 2, Flurstück 251 (teilweise).
Die Geltungsbereichsgrenze verläuft am südöstlichen Schnittpunkt des Flurstückes 250 in östliche Richtung bis zum südwestlichen Schnittpunkt des Flurstückes136/13.
Der Geltungsbereich ist in der Anlage 1 dargestellt.
Aus dem Bebauungsplan Nr. 67 wird die Nr. 71.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 71 wie folgt durchgeführt werden: Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten. Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). |
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20.11.2013 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Die Verkleinerung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ in der Gemarkung Theißen, Flur 2, Flurstück 251 (teilweise).
Die Geltungsbereichsgrenze verläuft am südöstlichen Schnittpunkt des Flurstückes 250 in östliche Richtung bis zum südwestlichen Schnittpunkt des Flurstückes136/13.
Der Geltungsbereich ist in der Anlage 1 dargestellt.
Aus dem Bebauungsplan Nr. 67 wird die Nr. 71.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 71 wie folgt durchgeführt werden: Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten. Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
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21.11.2013 - Ortschaftsrat Theißen | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt: Die Verkleinerung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ in der Gemarkung Theißen, Flur 2, Flurstück 251 (teilweise). Die Geltungsbereichsgrenze verläuft am südöstlichen Schnittpunkt des Flurstückes 250 in östliche Richtung bis zum südwestlichen Schnittpunkt des Flurstückes136/13. Der Geltungsbereich ist in der Anlage 1 dargestellt. Aus dem Bebauungsplan Nr. 67 wird die Nr. 71. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 71 wie folgt durchgeführt werden: Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten. Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
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05.12.2013 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 9 - an Amt/Ausschuss verwiesen | |||||||||||||||||||
Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag:
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12.12.2013 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 14 - zurückgezogen | |||||||||||||||||||
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Ö 7 | Grabmal von Delbrück ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion WIR - Unabhängige / KPD | V/STR/STR/1030/13 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Schaffung eines Bürgersteigs von der Stadt Zeitz zum OT Theißen ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion WIR - Unabhängige / KPD | V/STR/STR/1033/13 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Informationen aus den Fachbereichen | ||||||||||||||||||
Ö 10 | Beantwortung der Anfragen aus der letzten Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 11 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 12 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 13 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 09.10.2013 | ||||||||||||||||||
N 14 | Möglichkeiten der Anwendung von Instandsetzungsgeboten an Gebäuden (mündlich) | ||||||||||||||||||
N 15 | Informationen aus den Fachbereichen | ||||||||||||||||||
N 16 | Allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 17 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||