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Tagesordnung - 44. Sitzung des Stadtrates Zeitz  

Bezeichnung: 44. Sitzung des Stadtrates Zeitz
Gremium: Stadtrat Zeitz
Datum: Mi, 29.01.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 12.12.2013  
STR/0008/13  
Ö 5  
Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse      
Ö 8  
Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters      
Ö 9  
Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Flächennutzungsplan (FNP-Entwurf)
V/STR/65/1113/13  
    VORLAGE
    Der Stadtrat beschließt:

Der Stadtrat beschließt:

 

Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

   
    16.12.2013 - Ortschaftsrat Pirkau
    Ö 7 - an Amt/Ausschuss verwiesen
   

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

 

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Stimmenthaltungen:

 

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

 

 

   
    17.12.2013 - Ortschaftsrat Nonnewitz
    Ö 7 - abgelehnt
    Herr Beer:

Herr Beer:

- Was kostet Erstellung des neuen FNP?

- Wieso darf kalte Enteignung vorgenommen werden – welche Gesetzesgrundlage

- Es wurden aus den 90iger Jahren keine Änderungen und Bereinigungen in den Planwerk

  vorgenommen, z. B. Flurbereinigung Nonnewitz – Pirkau.

- Zugesicherte Auskünfte wurden bisher nicht gegeben

Herr Beer bemängelt die fachliche Kompetenz von Herrn Villiers und mangelnde Auskunftsbereitschaft

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

5

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

/

 

 

- somit ist der Beschluss abgelehnt

   
    13.01.2014 - Ortschaftsrat Kayna
    Ö 8 - 
   
   
    14.01.2014 - Ortschaftsrat Würchwitz
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Herr Villiers:

Herr Villiers:

- stellt nochmals den Entwurf des Flächennutzungsplanes vor.

  Suxdorf wird nicht mehr als Splittersiedlung betrachtet, Stockhausen aber weiterhin.

  Vom Ortschaftsrat sollte für Stockhausen kurzfristig eine Außenbereichssatzung wie die Ortschaft

  Geußnitz dies für den Ortsteil Steinbrüchen getan hat, beschlossen werden.

  Herr Villiers wird beauftragt, diese Außenbereichssatzung auszuarbeiten.

 

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:           6

 

davon anwesend:                                5

 

Ja-Stimmen:                                        5

 

Nein-Stimmen:                                     /  

 

Stimmenthaltungen:                            /

 

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:          /

 

 

   
    15.01.2014 - Bauausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    23.01.2014 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    29.01.2014 - Stadtrat Zeitz
    Ö 9 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: V/STR/65/1113/13   
    Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/1113/2901/14:

Der Stadtrat beschließt:

 

Der vorliegende Entwurf des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Entwurf des Flächennutzungsplanes die Auslegung gemäß § 3 Absatz 2und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

37

Ja-Stimmen:

33

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  4

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 10  
1. Änderungssatzung zur Satzung über den teilweisen Verzicht der Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
V/STR/40/1124/13  
Ö 11  
Wirtschaftsplan 2014 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz  
Enthält Anlagen
V/STR/75/1125/14  
Ö 12  
Bekanntgabe der Eilentscheidung des Oberbürgermeisters zur überplanmäßigen Ausgabe für den Ausbau des Gehweges Zeitzer Straße im OT Geußnitz (HH-Jahr 2013)  
V/STR/65/1127/14  
Ö 13  
Beendigung einer Ausnahmegenehmigung  
V/STR/STR/1131/14  
Ö 14  
Allgemeine Anfragen      
N 15     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 16     Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 12.12.2013    
N 17     Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters    
N 18     Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters    
N 19     Hochwasserschadenbeseitigung Schießanlage Tiergarten   V/STR/OB/1128/14  
N 20     Neustrukturierung der Zeitzer innovativen Arbeitsfördergesellschaft Zeitz mbH   V/STR/OB/1130/14  
N 21     Grundstücksverkauf   V/STR/65/1123/13  
N 22     Allgemeine Anfragen    
N 23     Schließung der Sitzung