Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Geußnitz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Niederschriften der öffentlichen Teile der Sitzungen vom 27.05 2014 und 10.07.2014 | GEU/0060/14 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bürgerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Beschlussfassung über die Nachtragssatzung 2014 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Nachtragshaushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen | VI/STR/20/0040/14 | |||||||||||||||||
Ö 8 | Feuerwehrsatzung | VI/STR/32/0044/14 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Kostensatzung Feuerwehr | VI/STR/32/0045/14 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Verfahren zur Durchführung von Einwohnerfragestunden | VI/STR/10/0056/14 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
1. Im Rahmen der ordentlichen öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates sind für die Einwohner der Stadt, die in der Ortschaft Geußnitz wohnen, Einwohnerfragestunden nach folgendem Verfahren durchzuführen: 1. Der Ortsbürgermeister legt in der Einladung zur Sitzung den Beginn der Fragestunde fest. Er stellt in der Sitzung den Beginn und das Ende der Fragestunde fest. Findet sich zu Beginn der Fragestunde kein Einwohner der Ortschaft ein kann sie geschlossen werden. Die Fragestunde soll auf höchstens 30 Minuten begrenzt sein.
2. Jeder Einwohner der Ortschaft ist nach Angabe seines Namens und seiner Anschrift berechtigt, höchstens zwei Fragen zu stellen. Zugelassen werden nur Fragen von allgemeinem Interesse, die Angelegenheiten der Ortschaft betreffen. Angelegenheiten der Tagesordnung können nicht Gegenstand der Fragestunde sein.
3. Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Ortsbürgermeister, den Oberbürgermeister oder einem vom Oberbürgermeister beauftragten Vertreter. Eine Aussprache findet nicht statt. Ist die Beantwortung der Frage in der Sitzung nicht möglich, erhält der Fragesteller eine schriftliche Antwort durch den Oberbürgermeister, die innerhalb von sechs Wochen erteilt werden muss.
2. Entsprechend dieser Beschlussfassung ist das Verfahren der Durchführung von Fragestunden in der Hauptsatzung zu regeln.
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09.09.2014 - Ortschaftsrat Geußnitz | |||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Angelehnt an Fragestunde im Stadtrat. 6 Wochen Klärungsfrist für Anfragen festgelegt. Beschluss: 1. Im Rahmen der ordentlichen öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrates sind für die Einwohner der Stadt, die in der Ortschaft Geußnitz wohnen, Einwohnerfragestunden nach folgendem Verfahren durchzuführen: 1. Der Ortsbürgermeister legt in der Einladung zur Sitzung den Beginn der Fragestunde fest. Er stellt in der Sitzung den Beginn und das Ende der Fragestunde fest. Findet sich zu Beginn der Fragestunde kein Einwohner der Ortschaft ein kann sie geschlossen werden. Die Fragestunde soll auf höchstens 30 Minuten begrenzt sein.
2. Jeder Einwohner der Ortschaft ist nach Angabe seines Namens und seiner Anschrift berechtigt, höchstens zwei Fragen zu stellen. Zugelassen werden nur Fragen von allgemeinem Interesse, die Angelegenheiten der Ortschaft betreffen. Angelegenheiten der Tagesordnung können nicht Gegenstand der Fragestunde sein.
3.Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Ortsbürgermeister, den Oberbürgermeister oder einem vom Oberbürgermeister beauftragten Vertreter. Eine Aussprache findet nicht statt. Ist die Beantwortung der Frage in der Sitzung nicht möglich, erhält der Fragesteller eine schriftliche Antwort durch den Oberbürgermeister, die innerhalb von sechs Wochen erteilt werden muss.
2. Entsprechend dieser Beschlussfassung ist das Verfahren der Durchführung von Fragestunden in der Hauptsatzung zu regeln.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 11 | Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz | VI/STR/10/0059/14 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||
N 13 | Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 27.05.2014 | ||||||||||||||||||
N 14 | Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 15 | Verteilung Verfügungsfond | ||||||||||||||||||
N 16 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||