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Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau  

Bezeichnung: Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau
Gremium: Ortschaftsrat Pirkau
Datum: Mo, 24.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40
Raum: Büro Holzbau Meuche
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Bürgerfragestunde      
Ö 5  
Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse      
Ö 6  
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2015 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen      
Ö 7  
Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr  
Enthält Anlagen
VI/STR/32/0094/14  
Ö 8  
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungssatzung vom 11.11.2010  
VI/STR/65/0071/14  
Ö 9  
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungsgebührensatzung vom 15.03.2012  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0072/14  
Ö 10  
Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster"  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0097/14  
    VORLAGE
   

 

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“.

 

   
    24.11.2014 - Ortschaftsrat Pirkau
    Ö 10 - abgelehnt
    Frau Baumann erläutert, dass wegen des Solidarprinzips künftig alle Grundstückseigentümer

Frau Baumann erläutert, dass wegen des Solidarprinzips künftig alle Grundstückseigentümer

zur Finanzierung des Unterhaltungsverbandes über eine flächenabhängige Gebühr herangezogen werden sollen.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

/

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

4

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    25.11.2014 - Ortschaftsrat Geußnitz
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    02.12.2014 - Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss
    Ö 12 - 
   

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    09.12.2014 - Ortschaftsrat Zangenberg
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Herr Immisch:

Herr Immisch:

- gab den Ortschaftsratsmitgliedern die Abstimmungsergebnisse der vorherigen Sitzungen

  zur Kenntnis.

  Er erläuterte, dass die Gemeinden Laut gültigen Wassergesetz für das Land Sachsen  

  Anhalt für die in ihrem Gemeindegebiet gelegenen Flächen Pflichtmitglieder im 

  Unterhaltungsverband (UHV) sind. Für die Stadt Zeitz und ihre Ortsteile ergibt sich daraus

  für die Unterhaltung der im Zuständigkeitsbereich des UHV gelegenen Gewässer jährlich

  eine finanzielle Beitragszahlung.

- Die Gemeinde kann lt. §56 Abs. 1 Wassergesetz Land Sachsen Anhalt die

  Verbandsbeiträge für Grundstücke, die nicht im Besitz der Gemeinde sind an Eigentümer,

  Erbbauberechtigte bzw. Nutzer umlegen

- Die Stadt Zeitz beabsichtigt, die Gebühren für Gewässer II. Ordnung ab 2015 auf die

  Eigentümer umzulegen. Gebühren, die unter 5,00 € liegen werden aus

  verwaltungstechnischen Gründen nicht weitergegeben. Die Höhe der Umlagesätze

  beschließt die Verbandsversammlung

Frau Radefeld und Pfauter:

- brachten zum Ausdruck, dass es sich bei der Umlage der Verbandsbeiträge um eine

  zusätzliche Steuer für den Bürger handelt.

Herr Immisch:

- stimmte dem zu, erklärte aber, das auf Grund der finanziellen Situation, die Stadt die

  Gebühren nicht mehr alleine tragen kann.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

2

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    18.12.2014 - Stadtrat Zeitz
    Ö 13 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0097/14   
    In der nachfolgenden Diskussion begründen Herr Prüfe, Herr Schwarz und Herr Rübestahl die Ablehnung des Beschlusses

Veränderung der Anwesenheit:

Herr Schulze-Knechtel verlässt die Sitzung, ab 18.25 Uhr sind 33 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

In der nachfolgenden Diskussion begründen Herr Prüfe, Herr Schwarz und Herr Rübestahl die Ablehnung des Beschlusses. Frau Späte legt die Notwendigkeit des Beschlusses dar.

 

Herr Schwarz, Vorsitzender der Fraktion Freie Wähler/FDP, stellt den Antrag:

Zurückverweisung der Vorlage in die Verwaltung.

Auch Herr Rübestahl beantragt in seinem Redebeitrag die Zurückverweisung der Vorlage.

 

Am Ende der Diskussion beginnt Herr Borde mit den Abstimmungen.

 

1. Abstimmung:

Antragstellung:Zurückverweisung der Vorlage in die Verwaltung.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

33

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

14

Stimmenthaltungen:

  5

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

Ablehnung des Antrages

 

 

2. Abstimmung:

Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/65/0097/1812/14:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

33

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

14

Stimmenthaltungen:

  4

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 11  
Allgemeine Anfragen und Informationen      
N 12     Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters    
N 13     Schließung der Sitzung