Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Bürgerfragestunde | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2015 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr | VI/STR/32/0094/14 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungssatzung vom 11.11.2010 | VI/STR/65/0071/14 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungsgebührensatzung vom 15.03.2012 | VI/STR/65/0072/14 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster" | VI/STR/65/0097/14 | |||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“.
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24.11.2014 - Ortschaftsrat Pirkau | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 - abgelehnt | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Baumann erläutert, dass wegen des Solidarprinzips künftig alle Grundstückseigentümer zur Finanzierung des Unterhaltungsverbandes über eine flächenabhängige Gebühr herangezogen werden sollen. Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“.
Abstimmungsergebnis:
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25.11.2014 - Ortschaftsrat Geußnitz | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“.
Abstimmungsergebnis:
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02.12.2014 - Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 - | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“.
Abstimmungsergebnis:
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09.12.2014 - Ortschaftsrat Zangenberg | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Immisch: - gab den Ortschaftsratsmitgliedern die Abstimmungsergebnisse der vorherigen Sitzungen zur Kenntnis. Er erläuterte, dass die Gemeinden Laut gültigen Wassergesetz für das Land Sachsen Anhalt für die in ihrem Gemeindegebiet gelegenen Flächen Pflichtmitglieder im Unterhaltungsverband (UHV) sind. Für die Stadt Zeitz und ihre Ortsteile ergibt sich daraus für die Unterhaltung der im Zuständigkeitsbereich des UHV gelegenen Gewässer jährlich eine finanzielle Beitragszahlung. - Die Gemeinde kann lt. §56 Abs. 1 Wassergesetz Land Sachsen Anhalt die Verbandsbeiträge für Grundstücke, die nicht im Besitz der Gemeinde sind an Eigentümer, Erbbauberechtigte bzw. Nutzer umlegen - Die Stadt Zeitz beabsichtigt, die Gebühren für Gewässer II. Ordnung ab 2015 auf die Eigentümer umzulegen. Gebühren, die unter 5,00 € liegen werden aus verwaltungstechnischen Gründen nicht weitergegeben. Die Höhe der Umlagesätze beschließt die Verbandsversammlung Frau Radefeld und Pfauter: - brachten zum Ausdruck, dass es sich bei der Umlage der Verbandsbeiträge um eine zusätzliche Steuer für den Bürger handelt. Herr Immisch: - stimmte dem zu, erklärte aber, das auf Grund der finanziellen Situation, die Stadt die Gebühren nicht mehr alleine tragen kann. Beschluss: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“.
Abstimmungsergebnis:
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18.12.2014 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0097/14 | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Veränderung der Anwesenheit: Herr Schulze-Knechtel verlässt die Sitzung, ab 18.25 Uhr sind 33 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
In der nachfolgenden Diskussion begründen Herr Prüfe, Herr Schwarz und Herr Rübestahl die Ablehnung des Beschlusses. Frau Späte legt die Notwendigkeit des Beschlusses dar.
Herr Schwarz, Vorsitzender der Fraktion Freie Wähler/FDP, stellt den Antrag: Zurückverweisung der Vorlage in die Verwaltung. Auch Herr Rübestahl beantragt in seinem Redebeitrag die Zurückverweisung der Vorlage.
Am Ende der Diskussion beginnt Herr Borde mit den Abstimmungen.
1. Abstimmung: Antragstellung:Zurückverweisung der Vorlage in die Verwaltung.
Abstimmungsergebnis:
Ablehnung des Antrages
2. Abstimmung: Beschluss: Beschluss-Nr. VI/STR/65/0097/1812/14: Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Weiße Elster“.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 11 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 12 | Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 13 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||