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Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau  

Bezeichnung: Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau
Gremium: Ortschaftsrat Pirkau
Datum: Mo, 24.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40
Raum: Büro Holzbau Meuche
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Bürgerfragestunde      
Ö 5  
Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse      
Ö 6  
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2015 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen      
Ö 7  
Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr  
Enthält Anlagen
VI/STR/32/0094/14  
Ö 8  
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die winterliche Räum- und Streupflicht in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungssatzung vom 11.11.2010  
VI/STR/65/0071/14  
Ö 9  
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungsgebührensatzung vom 15.03.2012  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0072/14  
    VORLAGE
   

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung zur „Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung“ vom 15.03.2012.

   
    28.10.2014 - Ortschaftsrat Geußnitz
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung zur „Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung“ vom 15.03.2012.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    11.11.2014 - Ortschaftsrat Zangenberg
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Der Kalkulationszeitraum für die Gebühren richtet sich nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen Anhalt und soll einen Zeitraum von 3 Jahren nicht übersteigen

Der Kalkulationszeitraum für die Gebühren richtet sich nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen Anhalt und soll einen Zeitraum von 3 Jahren nicht übersteigen. Der letzte Zeitraum lief ab dem Jahr 2009 bis 2011. So das jetzt die tatsächlichen Kosten der Jahre 2012 2013 und 2014 in die Kalkulation einflossen. Die tatsächlichen Kosten ergaben in jedem Haushaltjahr eine Unterdeckung.

Frau Busse:

- erläuterte die Ermittlung der tatsächlichen Kosten und beantwortete die Fragen der

  Ortschaftsratsmitglieder. Die Gebührenhöhe für die Haushaltjahre 2015-2017 wird sich

  erhöhen.

Der Ortschaftsrat bat zu überprüfen, ob durch Verlängerung des Kehrrhythmus die Gebührenerhöhung verhindert werden kann.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung zur „Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung“ vom 15.03.2012.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

3

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    24.11.2014 - Ortschaftsrat Pirkau
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    - Da die Straßenreinigung im Ortsteil Pirkau von den Anliegern selbst ausgeführt wird, fallen

- Da die Straßenreinigung im Ortsteil Pirkau von den Anliegern selbst ausgeführt wird, fallen

  hierfür keine Gebühren an.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung zur „Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung“ vom 15.03.2012.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    02.12.2014 - Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss
    Ö 13 - 
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung zur „Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung“ vom 15.03.2012.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    18.12.2014 - Stadtrat Zeitz
    Ö 15 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0072/14   
    Veränderung der Anwesenheit:

Veränderung der Anwesenheit:

Herr Hartung verlässt die Sitzung, ab 18.35 Uhr sind 32 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/65/0072/1812/14:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung zur „Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung“ vom 15.03.2012.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

32

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

  6

Stimmenthaltungen:

  3

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 10  
Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster"  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0097/14  
Ö 11  
Allgemeine Anfragen und Informationen      
N 12     Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters    
N 13     Schließung der Sitzung