Tagesordnung - 12. Sitzung des Stadtrates Zeitz
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 23.04.2015 | STR/0009/15 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 8 | Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
Ö 9 | Beteiligungsbericht 2015 | VI/STR/OB/0188/15 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Rechtsformwechsel der Kommunalwirtschaft Sachsen-Anhalt GmbH & Co. Beteiligungs-KG (KOWISA KG) | VI/STR/OB/0189/15 | |||||||||||||||||
Ö 11 | 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Zeitz | VI/STR/10/0183/15 | |||||||||||||||||
Ö 12 | Ergänzung des Maßnahmeplanes zur Durchführung der Wiederherstellung der kommunalen Infrastruktur | VI/STR/65/0190/15 | |||||||||||||||||
Ö 13 | Hochwasserschadensbeseitigung Katastrophenschutzlager Am Güterbahnhof, 06712 Zeitz, Beantragung von Fördermitteln nach Abschnitt II E. der RL Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013 | VI/STR/65/0187/15 | |||||||||||||||||
Ö 14 | Benennung einer Straße in Zeitz/Rasberg | VI/STR/32/0171/15 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Verkaufsoffene Sonntage 2015 | VI/STR/32/0166/15 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2015:
Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz dürfen aus besonderen Anlass
in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offengehalten werden.
Zur Innenstadt zählen die Schützenstraße, Weberstraße, Voigtstraße, Kalkstraße, Fischstraße, Braustraße, Neumarkt, Neumarktstraße, Luthergasse, Kramerstraße, Parzellenstraße, Wendische Straße, Roßmarkt, Judenstraße, Altmarkt, Michaeliskirchhof, Brüderstraße, Baderstraße, Rahnestraße und Gewandhausgasse.
Zu dem Bereich – außerhalb der Innenstadt der Stadt Zeitz – zählen alle anderen Straßenzüge die nicht unter Nummer 1 genannt sind. Dazu zählen auch die Ortsteile der Stadt Zeitz. |
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27.05.2015 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2015:
Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz dürfen aus besonderen Anlass
in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offengehalten werden.
Zur Innenstadt zählen die Schützenstraße, Weberstraße, Voigtstraße, Kalkstraße, Fischstraße, Braustraße, Neumarkt, Neumarktstraße, Luthergasse, Kramerstraße, Parzellenstraße, Wendische Straße, Roßmarkt, Judenstraße, Altmarkt, Michaeliskirchhof, Brüderstraße, Baderstraße, Rahnestraße und Gewandhausgasse.
Zu dem Bereich – außerhalb der Innenstadt der Stadt Zeitz – zählen alle anderen Straßenzüge die nicht unter Nummer 1 genannt sind. Dazu zählen auch die Ortsteile der Stadt Zeitz.
Abstimmungsergebnis:
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28.05.2015 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 16 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2015:
Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz dürfen aus besonderen Anlass
in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offengehalten werden.
Zur Innenstadt zählen die Schützenstraße, Weberstraße, Voigtstraße, Kalkstraße, Fischstraße, Braustraße, Neumarkt, Neumarktstraße, Luthergasse, Kramerstraße, Parzellenstraße, Wendische Straße, Roßmarkt, Judenstraße, Altmarkt, Michaeliskirchhof, Brüderstraße, Baderstraße, Rahnestraße und Gewandhausgasse.
Zu dem Bereich – außerhalb der Innenstadt der Stadt Zeitz – zählen alle anderen Straßenzüge die nicht unter Nummer 1 genannt sind. Dazu zählen auch die Ortsteile der Stadt Zeitz. Abstimmungsergebnis:
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04.06.2015 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 15 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VU/STR 32/0166/15 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. VI/STR/32/0166/0406/15: Der Stadtrat beschließt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz folgende Allgemeinverfügung zur Offenhaltung von Verkaufsstellen im Jahr 2015:
Verkaufsstellen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Land Sachsen-Anhalt vom 23.11.2006 (LÖffZeitG LSA) im Zuständigkeitsbereich der Stadt Zeitz dürfen aus besonderen Anlass
in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr offengehalten werden.
Zur Innenstadt zählen die Schützenstraße, Weberstraße, Voigtstraße, Kalkstraße, Fischstraße, Braustraße, Neumarkt, Neumarktstraße, Luthergasse, Kramerstraße, Parzellenstraße, Wendische Straße, Roßmarkt, Judenstraße, Altmarkt, Michaeliskirchhof, Brüderstraße, Baderstraße, Rahnestraße und Gewandhausgasse.
Zu dem Bereich – außerhalb der Innenstadt der Stadt Zeitz – zählen alle anderen Straßenzüge die nicht unter Nummer 1 genannt sind. Dazu zählen auch die Ortsteile der Stadt Zeitz.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 16 | Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 17 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 18 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 23.04.2015 | ||||||||||||||||||
N 19 | Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 20 | Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 21 | Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 22 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||