Tagesordnung - 17. Sitzung des Stadtrates Zeitz
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates vom 12.11.2015 | STR/0013/15 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Stadtrates | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 7.1 | Verleihung "Ehrenamtspreis der Stadt Zeitz" im Jahr 2015 | ||||||||||||||||||
Ö 7.2 | Ehrungen für 15-jährige und 25-jährige kommunalpolitische Tätigkeit im Gemeinderat / Stadtrat | ||||||||||||||||||
Ö 8 | Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
Ö 9 | Berufung des Stadtwahlleiters und des stellvertretenden Stadtwahlleiters | VI/STR/10/0286/15 | |||||||||||||||||
Ö 10 | Bestimmung des Wahltages und des Endes der Bewerbungsfrist für die Oberbürgermeisterwahl 2016 | VI/STR/10/0285/15 | |||||||||||||||||
Ö 11 | Vertretung der Stadt Zeitz in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Weiße Elster - Hasselbach/Thierbach | VI/STR/OB/0287/15 | |||||||||||||||||
Ö 12 | 2. Änderungssatzung der Satzungüber die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz - Ortschaft Pirkau | VI/STR/75/0304/15 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz – Ortschaft Pirkau:
2. Änderungssatzung
der Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz – Ortschaft Pirkau
Auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 und § 45 Abs. 2 Ziffer 1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) i. V. m. dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. d. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 17.12.2015 folgende
Artikel 1 Änderungen
Der § 16 Gebührensatz erhält folgende Fassung:
(1) Die Schmutzwassergebühr beträgt 5,66 EUR je m³ Schmutzwasser (zentrale Schmutzwasserbeseitigung).
(2) Für die teilweise Deckung der Fixkosten wird neben der Schmutzwassergebühr eine Grundgebühr erhoben. Diese beträgt je angeschlossenem Grundstück 14,00 EUR/Monat.
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft.
Zeitz,
|
|||||||||||||||||||
09.12.2015 - Betriebsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz – Ortschaft Pirkau:
2. Änderungssatzung
der Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz – Ortschaft Pirkau
Auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 und § 45 Abs. 2 Ziffer 1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) i. V. m. dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. d. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 17.12.2015 folgende
Artikel 1 Änderungen
Der § 16 Gebührensatz erhält folgende Fassung:
(1) Die Schmutzwassergebühr beträgt 5,66 EUR je m³ Schmutzwasser (zentrale Schmutzwasserbeseitigung).
(2) Für die teilweise Deckung der Fixkosten wird neben der Schmutzwassergebühr eine Grundgebühr erhoben. Diese beträgt je angeschlossenem Grundstück 14,00 EUR/Monat.
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft.
Zeitz,
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||
17.12.2015 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/75/0304/15 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. VI/STR/75/0304/1712/15: Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz – Ortschaft Pirkau:
2. Änderungssatzung
der Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz – Ortschaft Pirkau
Auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 und § 45 Abs. 2 Ziffer 1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) i. V. m. dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. d. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 17.12.2015 folgende
Artikel 1 Änderungen
Der § 16 Gebührensatz erhält folgende Fassung:
(1) Die Schmutzwassergebühr beträgt 5,66 EUR je m³ Schmutzwasser (zentrale Schmutzwasserbeseitigung).
(2) Für die teilweise Deckung der Fixkosten wird neben der Schmutzwassergebühr eine Grundgebühr erhoben. Diese beträgt je angeschlossenem Grundstück 14,00 EUR/Monat.
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft.
Zeitz,
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||
Ö 13 | 4. Änderung zur Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz vom 24.01.2008 | VI/STR/65/0272/15 | |||||||||||||||||
Ö 14 | Namensänderung Kindertageseinrichtung "Bummi", Freiligrathstraße 47 | VI/STR/40/0288/15 | |||||||||||||||||
Ö 15 | Verkaufsoffener Sonntag 2016 | VI/STR/32/0282/15 | |||||||||||||||||
Ö 16 | Vorbereitung und Durchführung der Sonderausstellung "Dialog der Konfessionen. Bischof Julius Pflug und die Reformation" und des Festjahres "1050 Jahre Zeitz" im Jahr 2017 | VI/STR/40/0306/15 | |||||||||||||||||
Ö 17 | Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 18 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 19 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Stadtrates vom 12.11.2015 | ||||||||||||||||||
N 20 | Fortführung des Berichtes des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 21 | Anfragen zum Bericht des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 22 | Vertretung der Stadt Zeitz im Aufsichtsrat der SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH | VI/STR/OB/0307/15 | |||||||||||||||||
N 23 | Ankauf eines Grundstückes | VI/STR/65/0300/15 | |||||||||||||||||
N 24 | Allgemeine Anfragen sowie Informationen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 25 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||