Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Bauausschusses und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 05.04.2017 | BAU1/0021/17 | |||||||||||||||||
Ö 5 | GRW-Förderung Schloss Moritzburg Zeitz | VI/STR/40/0558/17 | |||||||||||||||||
Ö 6 | Lärmaktionsplan Zeitz | VI/STR/65/0553/17 | |||||||||||||||||
Ö 7 | Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes | VI/STR/65/0554/17 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
Das Verfahren für die zweite Änderung des Flächennutzungsplanes ist einzuleiten.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) gilt für den Teilbereich: A 4 Zeitz - Ost Der Teilbereich ist in der Anlage dargestellt. Der in der Anlage dargestellte Teilbereich ist Bestandteil der Beschussvorlage.
Das Verfahren ist nach den Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.
Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
Der Beschluss und die Zeit, wann die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird, ist ortsüblich bekannt zu machen.
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17.05.2017 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Das Verfahren für die zweite Änderung des Flächennutzungsplanes ist einzuleiten.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) gilt für den Teilbereich: A 4 Zeitz - Ost Der Teilbereich ist in der Anlage dargestellt. Der in der Anlage dargestellte Teilbereich ist Bestandteil der Beschussvorlage.
Das Verfahren ist nach den Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.
Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
Der Beschluss und die Zeit, wann die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird, ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
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15.06.2017 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Das Verfahren für die zweite Änderung des Flächennutzungsplanes ist einzuleiten.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) gilt für den Teilbereich: A 4 Zeitz - Ost Der Teilbereich ist in der Anlage dargestellt. Der in der Anlage dargestellte Teilbereich ist Bestandteil der Beschussvorlage.
Das Verfahren ist nach den Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.
Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
Der Beschluss und die Zeit, wann die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird, ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis:
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22.06.2017 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0554/17 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. VI/STR/65/0554/2206/17:
Der Stadtrat beschließt:
Das Verfahren für die zweite Änderung des Flächennutzungsplanes ist einzuleiten.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) gilt für den Teilbereich: A 4 Zeitz - Ost Der Teilbereich ist in der Anlage dargestellt. Der in der Anlage dargestellte Teilbereich ist Bestandteil der Beschussvorlage.
Das Verfahren ist nach den Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.
Es ist bekanntzumachen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
Der Beschluss und die Zeit, wann die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird, ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis:
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Ö 8 | Informationen aus den Fachbereichen und allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 9 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||||
N 10 | Entscheidung über Einwendungen und Feststellung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 05.04.2017 | ||||||||||||||||||
N 11 | Vergabe von Planungsleistungen | VI/STR/65/0552/17 | |||||||||||||||||
N 12 | Informationen aus den Fachbereichen und allgemeine Anfragen | ||||||||||||||||||
N 13 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||