Tagesordnung - Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||
Ö 3 | Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 23.09.2021 | HAU/0020/21 | |||||||||||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||
Ö 5 | 3. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Zeitz | VII/STR/32/0478/21 | |||||||||||||||
Ö 6 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 90 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Eigenheimbau Naundorfer Straße im Ortsteil Kayna - der Stadt Zeitz | VII/STR/65/0436/21 | |||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||
Für das Flurstück 12/2 der Flur 6 der Gemarkung Kayna und den in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 90 – Eigenheimbau Naundorfer Straße im Ortsteil Kayna – der Stadt Zeitz aufgestellt. Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 90 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
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16.09.2021 - Ortschaftsrat Kayna | |||||||||||||||||
Ö 7 - zur Kenntnis genommen | |||||||||||||||||
Abstimmungsergebnis:
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03.11.2021 - Bauausschuss | |||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
Beschluss:
Für das Flurstück 12/2 der Flur 6 der Gemarkung Kayna und den in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 90 – Eigenheimbau Naundorfer Straße im Ortsteil Kayna – der Stadt Zeitz aufgestellt. Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 90 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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11.11.2021 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
Beschluss:
Für das Flurstück 12/2 der Flur 6 der Gemarkung Kayna und den in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 90 – Eigenheimbau Naundorfer Straße im Ortsteil Kayna – der Stadt Zeitz aufgestellt. Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 90 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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25.11.2021 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
Beschluss:
Für das Flurstück 12/2 der Flur 6 der Gemarkung Kayna und den in der Anlage 2 dargestellten Bereich, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 90 – Eigenheimbau Naundorfer Straße im Ortsteil Kayna – der Stadt Zeitz aufgestellt. Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 90 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 7 | Fahrradfreundliche Stadt | VII/STR/BM/0466/21 | |||||||||||||||
Ö 8 | Anfragen sowie Informationen | ||||||||||||||||
N 9 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||
N 10 | Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 23.09.2021 | ||||||||||||||||
N 11 | Vergabe des Zeitzer Zuckerfestes 2022 an einen Dritten | VII/STR/40/0476/21 | |||||||||||||||
N 12 | Mitteilung über alle Vergaben gemäß § 13 (2) Pkt. 2 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz | VII/STR/32/0491/21 | |||||||||||||||
N 13 | Anfragen sowie Informationen | ||||||||||||||||
Ö 14 | Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit | ||||||||||||||||
Ö 15 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||
Ö 16 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||
N 17 | Eröffnung der nichtöffentlichen Sitzung des Hochwasserausschusses | ||||||||||||||||
N 18 | Maßnahmeplan (siehe Anlagenverwaltung) | ||||||||||||||||
N 19 | Schließung der Sitzung des Hochwasserausschusses | ||||||||||||||||