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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 3 |
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Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 15.09.2021 |
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BAU/0016/21 |
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Ö 5 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 6 |
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Vorstellung der Planung Evangelische Grundschule im Franziskanerkloster
mündlich durch Arch.Büro Gildehaus.Partner.Architekten Weimar |
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Ö 7 |
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Vorstellung des Gestaltungskonzeptes Goethepark
mündlich durch Büro Därr Landschaftsarchitekten Halle |
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Ö 8 |
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Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 91 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Eigenheimbau Unterschwöditz im Ortsteil Nonnewitz - der Stadt Zeitz |
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VII/STR/65/0469/21 |
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Ö 9 |
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Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 - Eigenheimbau Feldstraße – im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren |
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VII/STR/65/0474/21 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2 Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der Durchführungsvertrag vom 06.10.2021 (Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau Feldstraße – im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz, als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. 09.2021 (BGBl. I S. 4147) wird der Bebauungsplan Nr. 84 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau Feldstraße – im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4), den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 4) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach
§ 13 b BauGB, als Satzung beschlossen. - Die Begründung (Anlage 5 bis 8) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
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16.11.2021 - Ortschaftsrat Nonnewitz |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der Durchführungsvertrag vom 06.10.2021 (Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau Feldstraße – im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz, als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. 09.2021 (BGBl. I S. 4147) wird der Bebauungsplan Nr. 84 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau Feldstraße – im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4), den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 4) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach
§ 13 b BauGB, als Satzung beschlossen. - Die Begründung (Anlage 5 bis 8) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 | davon anwesend: | 5 | Ja-Stimmen: | 5 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 0 | von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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09.12.2021 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss |
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Ö 6 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der Durchführungsvertrag vom 06.10.2021 (Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau Feldstraße – im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz, als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. 09.2021 (BGBl. I S. 4147) wird der Bebauungsplan Nr. 84 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau Feldstraße – im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4), den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 4) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach
§ 13 b BauGB, als Satzung beschlossen. - Die Begründung (Anlage 5 bis 8) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Namentliche Abstimmung: Name | Ja | Nein | Enthaltung | Herr Thieme | X | | | Frau Späte | X | | | Herr Heller | X | | | Herr Strauch | X | | | Herr A. Exler | X | | | Herr Enzmann | Noch nicht anwesend | | | Herr M. Exler | X | | | Herr Thamm | X | | | Herr Kurth | X | | |
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 | davon anwesend: | 8 | Ja-Stimmen: | 8 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 0 | von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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16.12.2021 - Stadtrat Zeitz |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Beschluss-Nr. : VII/STR/65/0474/1612/21 Der Stadtrat beschließt: - Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
- Der Durchführungsvertrag vom 06.10.2021 (Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau Feldstraße – im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz, als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.
Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3. - Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. 09.2021 (BGBl. I S. 4147) wird der Bebauungsplan Nr. 84 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau Feldstraße – im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4), den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 4) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach
§ 13 b BauGB, als Satzung beschlossen. - Die Begründung (Anlage 5 bis 8) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 wird gebilligt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 | 2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt | | davon anwesend: | 27 | Ja-Stimmen: | 27 | Nein-Stimmen: | 0 | Stimmenthaltungen: | 0 | von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
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Ö 10 |
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Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 95 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz
- Altersgerechtes Wohnen in Zeitz, Henry-Dunant-Straße -
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VII/STR/65/0498/21 |
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Ö 11 |
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Anfragen sowie Informationen |
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N 12 |
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Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung |
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N 13 |
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Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 15.09.2021 |
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N 14 |
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Anfragen sowie Informationen |
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Ö 15 |
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Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit |
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Ö 16 |
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Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse |
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Ö 17 |
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Schließung der Sitzung |
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