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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 01.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3     Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4     Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 15.09.2021  
BAU/0016/21  
Ö 5     Einwohnerfragestunde      
Ö 6     Vorstellung der Planung Evangelische Grundschule im Franziskanerkloster mündlich durch Arch.Büro Gildehaus.Partner.Architekten Weimar      
Ö 7     Vorstellung des Gestaltungskonzeptes Goethepark mündlich durch Büro Därr Landschaftsarchitekten Halle      
Ö 8     Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 91 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Eigenheimbau Unterschwöditz im Ortsteil Nonnewitz - der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0469/21  
Ö 9     Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 - Eigenheimbau Feldstraße – im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0474/21  
    VORLAGE
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Der Stadtrat beschließt:

 

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Der Durchführungsvertrag vom 06.10.2021 (Anlage 2) wird gebilligt.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 der Stadt Zeitz Eigenheimbau Feldstraße – im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz, als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. 09.2021 (BGBl. I S. 4147) wird der Bebauungsplan Nr. 84 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau Feldstraße im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4), den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 4) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach

§ 13 b BauGB, als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 5 bis 8) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 wird gebilligt.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

   
    16.11.2021 - Ortschaftsrat Nonnewitz
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Der Durchführungsvertrag vom 06.10.2021 (Anlage 2) wird gebilligt.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau Feldstraße – im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz, als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. 09.2021 (BGBl. I S. 4147) wird der Bebauungsplan Nr. 84 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau Feldstraße im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4), den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 4) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach

§ 13 b BauGB, als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 5 bis 8) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 wird gebilligt.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

0

 

   
    09.12.2021 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
  • Der Durchführungsvertrag vom 06.10.2021 (Anlage 2) wird gebilligt.
  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau Feldstraße – im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz, als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. 09.2021 (BGBl. I S. 4147) wird der Bebauungsplan Nr. 84 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau Feldstraße im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4), den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 4) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach

§ 13 b BauGB, als Satzung beschlossen.

  • Die Begründung (Anlage 5 bis 8) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 wird gebilligt.
  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

 

Namentliche Abstimmung:

 

Name

Ja

Nein

Enthaltung

Herr Thieme

X

 

 

Frau Späte

X

 

 

Herr Heller

X

 

 

Herr Strauch

X

 

 

Herr A. Exler

X

 

 

Herr Enzmann

Noch nicht anwesend

 

 

Herr M. Exler

X

 

 

Herr Thamm

X

 

 

Herr Kurth

X

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

0

 

   
    16.12.2021 - Stadtrat Zeitz
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 Beschluss-Nr. : VII/STR/65/0474/1612/21

 

Der Stadtrat beschließt:

 

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

  • Der Durchführungsvertrag vom 06.10.2021 (Anlage 2) wird gebilligt.

 

  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau Feldstraße – im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz, als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

 

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. 09.2021 (BGBl. I S. 4147) wird der Bebauungsplan Nr. 84 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau Feldstraße im Ortsteil Nonnewitz der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4), den textlichen Festsetzungen (Teil B, Anlage 4) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 4) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach

§ 13 b BauGB, als Satzung beschlossen.

 

  • Die Begründung (Anlage 5 bis 8) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 84 wird gebilligt.

 

  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

27

Ja-Stimmen:

27

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Ö 10     Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 95 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Altersgerechtes Wohnen in Zeitz, Henry-Dunant-Straße -  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0498/21  
Ö 11     Anfragen sowie Informationen      
N 12     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 13     Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 15.09.2021    
N 14     Anfragen sowie Informationen    
Ö 15     Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit      
Ö 16     Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 17     Schließung der Sitzung